Common use of Allgemeine Bestimmungen „Community WLAN“ Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen „Community WLAN“. Mit der Freischaltung des „Community WLAN“-Service wird an der WLAN-Hardware, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsleistung ent- sprechend der Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch die Gesellschaft neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Ver- fügung gestellt („Community WLAN“-Service). Kunden, deren WLAN-Hardware für den „Community WLAN“-Service freigeschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichwei- te nach Anmeldung über Benutzername und Passwort das öffentliche Signal ebenfalls freigeschalteter WLAN-Hardware anderer Kunden zu ausschließlich nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Soweit technisch möglich, kann der Kunde nach erfolgter Anmeldung auch das entspre- chend freigeschaltete öffentliche Signal von mit der Gesellschaft verbun- denen Unternehmen nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperations- partnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des „Community WLAN“-Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen „Community WLAN“- Service mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen einzustellen. Der „Community WLAN“ – Service wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf der WLAN-Hardware des Kunden von der Gesellschaft deak- tivert.

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Samples: www.pyur.com, www.pyur.com

Allgemeine Bestimmungen „Community WLAN“. Mit der Freischaltung des Community WLAN“-Service wird an der WLAN-WLAN- Hardware, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsleistung ent- sprechend entspre- chend der Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch die Gesellschaft neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Ver- fügung gestellt (Community WLAN“-Service). Kunden, deren WLAN-Hardware für den Community WLAN“-Service freigeschaltet frei- geschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichwei- te Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort das öffentliche Signal Si- gnal ebenfalls freigeschalteter WLAN-Hardware anderer Kunden zu ausschließlich aus- schließlich nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Soweit technisch möglichmög- lich, kann der Kunde nach erfolgter Anmeldung auch das entspre- chend entsprechend freigeschaltete öffentliche Signal von mit der Gesellschaft verbun- denen verbundenen Unternehmen nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperations- partnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des Community WLAN“-Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen Community WLAN“- Service mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen einzustellen. Der „Community ‚Com- munity WLAN“ – Service wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Kun- den auf der WLAN-Hardware des Kunden von der Gesellschaft deak- tivertdeaktivert.

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Samples: www.pyur.com

Allgemeine Bestimmungen „Community WLAN“. Mit der Freischaltung des „Community WLAN“-Service wird an der WLAN-Hardware, die dem Kunden Kun- den im Rahmen der Vertragsleistung ent- sprechend entsprechend der Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch die Gesellschaft neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Ver- fügung Verfügung gestellt („Community WLAN“-Service). Kunden, deren WLAN-Hardware für den „Community WLAN“-Service freigeschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichwei- te Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort das öffentliche Signal ebenfalls freigeschalteter WLAN-Hardware anderer Kunden zu ausschließlich nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Soweit technisch möglich, kann der Kunde nach erfolgter Anmeldung An- meldung auch das entspre- chend entsprechend freigeschaltete öffentliche Signal von mit der Gesellschaft verbun- denen Unternehmen nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperations- partnern Kooperationspartnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des „Community WLAN“-Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen „Community WLAN“- Service WLAN“-Service mit einer Ankündigungsfrist Ankündi- gungsfrist von 60 Tagen einzustellen. Der „Community WLAN“ – Service wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf der WLAN-Hardware des Kunden von der Gesellschaft deak- tivertabgestellt.

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Samples: www.primacom.de

Allgemeine Bestimmungen „Community WLAN“. Mit der Freischaltung des „Community WLAN“-Service wird an der WLAN-WLAN- Hardware, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsleistung ent- sprechend entspre- chend der Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch die Gesellschaft neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Ver- fügung Verfügung gestellt („Community WLAN“-Service). Kunden, deren WLAN-Hardware für den „Community WLAN“-Service freigeschaltet frei- geschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichwei- te Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort das öffentliche Signal Si- gnal ebenfalls freigeschalteter WLAN-Hardware anderer Kunden zu ausschließlich aus- schließlich nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Soweit technisch möglichmög- lich, kann der Kunde nach erfolgter Anmeldung auch das entspre- chend entsprechend freigeschaltete öffentliche Signal von mit der Gesellschaft verbun- denen verbundenen Unternehmen nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperations- partnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des „Community WLAN“-Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen „Community WLAN“- Service mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen einzustellen. Der „Community Com- munity WLAN“ – Service wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Kun- den auf der WLAN-Hardware des Kunden von der Gesellschaft deak- tivertdeaktivert.

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Samples: ucker-net.de