ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - GÜLTIG FÜR BIMcloud MODUS UND BIMcloud Basic MODUS DER SOFTWARE Musterklauseln

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - GÜLTIG FÜR BIMcloud MODUS UND BIMcloud Basic MODUS DER SOFTWARE. Dieser Vertrag gewährt Ihnen KEIN Recht auf technischen Support oder auf Upgrades der Software, die GRAPHISOFT eventuell von Zeit zu Zeit anbietet. GRAPHISOFT kann nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Verkaufs- und Marketingpolitik derartige technische Unterstützung und Upgrades registrierten Nutzern der Software zu Bedingungen zur Verfügung stellen, die zu gegebener Zeit von GRAPHISOFT oder ihren Vertriebsbeauftragten bestimmt werden. * Sie stimmen zu, dass GRAPHISOFT einseitig mit oder ohne vorherige Benachrichtigung an Sie beliebige Bestimmungen dieser Vereinbarung ändern darf. Sie stimmen zu, dass GRAPHISOFT weder Ihnen noch Dritten gegenüber haftbar ist für eventuelle nachteilige Auswirkungen, die sich aus derartigen Änderungen ergeben. * Diese Vereinbarung stellt die volle und vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und GRAPHISOFT bezüglich der Software dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Übereinkünfte, entweder schriftlich oder mündlich. Wenn nicht anders an Sie von GRAPHISOFT schriftlich kommuniziert, gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung für die Installation und den Gebrauch zusätzlicher Funktionen der Software und zur Reparatur der Installation der Software. * Sollte eine zuständige Gerichtsbarkeit feststellen, dass ein Teil oder eine Bestimmung dieses Vertrages gesetzeswidrig ist, so wird dieser Teil oder diese Bestimmung in dem zulässigen Höchstumfang durchgesetzt; die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt und vollumfänglich in Kraft. * Die englische Version dieser Vereinbarung ist die geltende Version bei der Interpretation oder Auslegung dieser Vereinbarung. Alle Übersetzungen hiervon werden exklusiv nur zur Information bereit gestellt, ohne jegliche Verbindlichkeit und keinesfalls ist GRAPHISOFT für irgendwelche direkten, indirekten, zufälligen oder speziellen Folgeschäden haftbar, die aus irgendeiner fehlerhaften oder unvollständigen Übersetzung hervorgehen. * Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von Ungarn. Sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zwischen GRAPHISOFT und dem Endnutzer, einschließlich den Streitigkeiten, die sich auf die Gültigkeit, Auslegung oder Beendigung des Vertrags beziehen, sind ausschließlich und abschließend von dem Ständigen Schiedsgericht nach den Regeln der Ungarischen Industrie- und Handelskammer, Budapest, beizulegen. Der Gerichtsstand, dem Sie sich hiermit unterwerfen, ist Budapest.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - GÜLTIG FÜR BIMcloud MODUS UND BIMcloud Basic MODUS DER SOFTWARE. Durch Angestellte, Vertriebsbeauftragte, Wiederverkäufer, Agenten oder Berater von GRAPHISOFT erteilte Ratschläge oder Informationen begründen weder eine Garantie oder Gewährleistung von GRAPHISOFT noch erweitern sie die Gewährleistungen in diesem Vertrag. Dieser Vertrag und die zu gebende Gewährleistung können nur durch eine von einem ordnungsgemäß autorisierten Executive Officer unterschriebene schriftliche Ergänzung geändert werden. * In keinem Fall haftet GRAPHISOFT für Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Datenverlust, Verdienstausfall, Geschäftsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen, oder für sonstige atypischen, Folge-, mittelbaren oder indirekten Schäden, Mehrfachschadensersatz oder andere Vermögensschäden, die aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Software oder anderweitig unter diesem Vertrag entstehen, selbst wenn GRAPHISOFT oder ihre Angestellten, Wiederverkäufer oder Vertreter von der Möglichkeit derartiger Schäden Kenntnis hatten oder hätten haben können. Die gesamte Verantwortung von GRAPHISOFT darf infolge jedweder Vertragsverletzung, Verwendung der Software oder aus irgendwelchem anderen Grund den von Ihnen an GRAPHISOFT für diese Software bezahlten Betrag nicht übertreffen, sofern die zu verwendende Rechtsregel nichts anderes als verpflichtend vorschreibt. * Sie akzeptieren und bestätigen, dass der Preis der Software (falls vorhanden) oder die unentgeltliche Bereitstellung der Software und die Bedingungen und Vereinbarungen dieser Vereinbarung vorteilhaft für Sie bestimmt wurden unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Bestimmungen zur eingeschränkten Gewährleistung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.