Zusätzliche Dienste Musterklauseln

Zusätzliche Dienste. 2.1 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber dem Kunden die Möglichkeit bietet, sich persönliche E-Mail-Adressen einzurichten, wird sich der Telekommunikationsnetzbetreiber bemühen, dem Kunden die von ihm gewünschten E-Mail-Adressen zuzuteilen. Für die gewählten E-Mail-Adressen ist der Kunde verantwortlich. 2.2 Wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber dem Kunden für den Empfang und den Versand von E-Mails Speicherkapazität zur Verfügung stellt, wird er die für den Kunden bestimmten und noch nicht abgerufenen E-Mails mindestens drei Monate auf seinem Server speichern. Ist die dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherkapazität erschöpft, können keine weiteren E-Mails angenommen oder gesendet werden. 2.3 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist berechtigt, sämtliche von dem Telekommunikationsnetzbetreiber auf dem Kunden-Account gespeicherten E-Mails und sonstigen Inhalte/Daten, soweit dies technisch möglich ist, mit automatisierten Programmen auf Viren und ähnliche schadensverursachende Programmbestandteile zu überprüfen. Der Telekommunikationsnetzbetreiber kann nicht ausschließen, dass solche Viren oder schadensverursachende Programmbestandteile dennoch übertragen oder gespeichert werden. Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, E-Mails oder sonstige Inhalte auf seinen Servern zu löschen oder einzelne E-Mail-Postfächer zu deaktivieren, die von solchen Programmen als gefährlich eingestuft werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine E-Mails regelmäßig zu kontrollieren, empfangene E-Mails vom Server herunterzuladen und den Telekommunikationsnetzbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn er E- Mails empfangen hat, bei denen er Anlass zu der Vermutung hat, dass sie Viren enthalten. 2.4 Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für von ihm nicht zu vertretende technische Fehler der übermittelten Daten oder Viren, die trotz branchenüblicher Programme zum Schutz vor Viren in den übermittelten Daten enthalten sind. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet auch nicht für die im Verantwortungsbereich Dritter liegende Verfügbarkeit von Daten im Internet. Der Telekommunikationsnetzbetreiber empfiehlt zum weiteren Schutz den unbedingten Einsatz eines Sicherheitspakets und eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten.
Zusätzliche Dienste. Soweit der Verkäufer zusätzliche Dienste gebucht hat, fallen dafür gesonderte Gebühren an.
Zusätzliche Dienste. Individuelle Anpassungen € 96,00/Stunde Mail2Fax, je Faxnummer € 6,00/Monat CRM Pop-up, je Nutzer € 5,00/Monat Anbindung CRM, einmalig € 150,00
Zusätzliche Dienste. 5.1. Deckungsumfang Für eine zusätzliche Gebühr können Kunden bestimmte zusätzliche Leistungen erhalten. Die Gebühren für diese Leistungen werden in einer Leistungsbeschreibung aufgeführt, die beide Parteien unterzeichnen; die Leistungen werden vom Dienstanbieter gegen die hier in beschriebene Gebühr zur Verfügung gestellt. Verwendung der Software gemäß der nachfolgenden Tabelle eingestuft. Alle Streitigkeiten bezüglich der Einstufung des Schweregrads werden nach alleinigem Ermessen des Dienstanbieters gelöst. Platinum Programm Reaktionszeit 1 Das Produktionssystem ist ausgefallen und beeinflusst alle Anwendungen und zugehörigen Geschäftssysteme. Keine Übergangslösungs- Exits. Sofort (per Telefon) 1 Stunde (per Kunden- Support- Portal) 2 Die Leistung des Produktionssystems ist beeinträchtigt, aber es läuft; Problem beeinflusst wichtige Funktionen und es gibt keine Übergangslösungs- Exits; oder Das Problem blockiert wichtige Systemtests oder - leistungen. 4 Stunden Falls keine Gebühr angegeben ist, gelten die Standardsätze für ähnliche Leistungen des Dienstanbieters, wenn die Leistungsbeschreibung ausgeführt wird. Das heißt also, dass keine zusätzlichen Gebühren für Leistungen anfallen, wenn diese Leistungen ausdrücklich in dem vom Kunden ausgewählten Wartungs- und Supportplan aufgeführt sind. 5.1.1. Leistungen vor Ort Für eine zusätzliche Gebühr kann der Kunde Support und Wartung vor Ort in Anspruch nehmen.
Zusätzliche Dienste. Zusätzliche Leistungen wie CanaDream Valet Service, CanaDream „Peace of Mind“ Programm, Abschluss einer Glasbruchversicherung sowie Angebote, die diese Dienste beinhalten, ersetzen die Bedingungen von CanaDream Inc. für diese entsprechenden Dienste. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Vertragsvereinbarungen.
Zusätzliche Dienste. Wir stellen die Handelsplattform anderen Parteien zur Verfügung, und wir haben in der Kundenvereinbarung nichts vereinbart, dass uns davon abhält, solche Dienste zu erbringen.
Zusätzliche Dienste. Der Kunde kann im Rahmen des Hosted Private Cloud VMware on OVHcloud Dienstes die folgenden zusätzlichen Dienste abonnieren, für die deren jeweilige Besonderen Vertragsbedingungen gelten. • Veeam Managed Backup ; • Disaster Recovery Plan ; • OVHcloud Connect.
Zusätzliche Dienste. Der Kunde kann im Rahmen des Hosted Private Cloud Premier Dienstes die folgenden zusätzlichen Dienste, für die die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen gelten, abonnieren: - Veeam Managed Backup - Notfallwiederherstellungsplan (Disaster Recovery Plan) - OVHcloud Connect
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Related to Zusätzliche Dienste

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.