Common use of Allgemeine Insolvenz- und Krisenmanagementaspekte Clause in Contracts

Allgemeine Insolvenz- und Krisenmanagementaspekte. 3.2.a Arten von Insolvenz- und Krisenmanagementverfahren Die einzigen Arten von Insolvenzverfahren (einschließlich eines Vergleichs oder einer Sanierung) – welche für die Zwecke dieses Rechtsgutachtens alle Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte oder etwaiger Zweigstellen des Teilnehmers in [Staat] umfassen –, denen der Teilnehmer in [Staat] unterliegen könnte, sind die Folgenden: [Verfahren in Originalsprache und englischer Übersetzung auflisten] (zusammengefasst als ‚Insolvenzverfahren‘ bezeichnet). Zusätzlich zu den Insolvenzverfahren können der Teilnehmer, seine Vermögenswerte oder Zweigstellen, die innerhalb von [Staat] ansässig sind, nach [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht folgenden Verfahren unterliegen: [Moratorien, Zwangsverwaltungen oder sonstige Verfahren, durch die Zahlungen vom und/oder an den Teilnehmer ausgesetzt oder beschränkt werden können, einschließlich Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen, die den in der Richtlinie 2014/59/EU definierten Maßnahmen entsprechen – bitte in Originalsprache und englischer Übersetzung aufzählen] (zusammengefasst als ‚sonstige Verfahren‘ bezeichnet).

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