Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Tarifvertrag Für Das Baugewerbe, Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe
Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt ge- kündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis Berufsausbil- dungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
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Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen 12 Werktagen, gekündigt werden.
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Samples: Tarifvertragswerk
Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis Berufs- ausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werdenwer- den.
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