Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
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Samples: www.bundesanzeiger.de, www.bundesanzeiger.de, Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis Berufs- ausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werdenwer- den.
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Samples: www.sozialkasse-berlin.de
Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen 12 Werktagen, gekündigt werden.
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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Allgemeine Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt ge- kündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis Berufsausbil- dungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
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Samples: www.soka-bau.de