Common use of ALLGEMEINE MÄNGELHAFTUNG Clause in Contracts

ALLGEMEINE MÄNGELHAFTUNG. 11.1 Die Ziffern 11.2-11.5 finden Anwendung, wenn keine andere spezielle Mängelhaftung im Vertrag vereinbart wurde. 11.2 Waren, Geräte und Software (nicht SaaS) – GEHC haftet dafür, dass ihre neu hergestellten Waren und Geräte die Spezifikationen von GEHC zum Lieferzeitpunkt erfüllen; gebrauchte Waren und Geräte werden unter Ausschluss der Gewährleistung geliefert. GEHC haftet dafür, dass ihre Software im Wesentlichen mit den von GEHC angegebenen Spezifikationen übereinstimmt und der Datenträger, auf dem die Software sich befindet, bei normaler Verwendung frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sein wird; GEHC haftet nicht dafür, dass die Software fehlerfrei ist oder dafür, dass der Kunde mit der Software ohne Probleme oder Unterbrechungen arbeiten kann. 11.3 Alle Ansprüche aus dieser Haftung nach Ziffer 11.2 und Ziffer 9.7 müssen schriftlich geltend gemacht werden. 11.4 Soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr ab Lieferung oder dem Abschluss der Installation, sofern dieser später erfolgt. Bei Vorliegen eines Mangels ist GEHC nach eigener Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt und verpflichtet. GEHC stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. 11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert GEHC die Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 12 verlangen. Durch eine Nachbesserung oder eine Neulieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 11.6 Dienstleistungen - GEHC haftet dafür, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fertigkeit erbracht werden. Die Haftung von GEHC für einen Verstoß soll nach ihrer Xxxx beschränkt sein auf die Ausstellung einer Gutschrift für die fraglichen Dienstleistungen oder die erneute Ausführung der Dienstleistungen. Ansprüche aus dieser Haftung verjähren innerhalb eines (1) Jahres.

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ALLGEMEINE MÄNGELHAFTUNG. 11.1 Die Ziffern 11.2-11.5 finden Anwendung, wenn keine andere spezielle Mängelhaftung im Vertrag vereinbart wurde. 11.2 Waren, Geräte und Software (nicht SaaS) – - GEHC haftet dafür, dass ihre neu hergestellten Waren und Geräte die Spezifikationen von GEHC zum Lieferzeitpunkt erfüllen; gebrauchte Waren und Geräte werden unter Ausschluss Ausschluß der Gewährleistung geliefert. GEHC haftet dafür, dass ihre Software im Wesentlichen mit den von GEHC angegebenen Spezifikationen übereinstimmt und der Datenträger, auf dem die Software sich befindet, bei normaler Verwendung frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sein wird; GEHC haftet nicht dafür, dass die Software fehlerfrei ist oder dafür, dass der Kunde mit der Software ohne Probleme oder Unterbrechungen arbeiten kann. 11.3 Alle Ansprüche aus dieser Haftung nach Ziffer 11.2 Die Gewährleistungsfrist und Ziffer 9.7 müssen schriftlich geltend gemacht werden. 11.4 Soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen betragen jeweils ein (1) Jahr ab Lieferung oder dem Abschluss der Installation, sofern dieser später erfolgt. Bei Vorliegen eines Mangels ist GEHC nach eigener Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt und verpflichtet. GEHC stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Durch eine Nachbesserung oder eine Neulieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 11.5 11.4 Schlägt die Nacherfüllung Nachbesserung fehl oder verweigert GEHC die NacherfüllungNachbesserung, ist der Kunde berechtigt, den Preis Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 12 verlangen. Durch eine Nachbesserung oder eine Neulieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 11.6 11.5 Dienstleistungen - GEHC haftet dafür, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fertigkeit erbracht werden. Die Haftung von GEHC für einen Verstoß soll nach ihrer Xxxx beschränkt sein auf die Ausstellung einer Gutschrift für die fraglichen Dienstleistungen oder die erneute Ausführung der Dienstleistungen. Ansprüche aus dieser Haftung verjähren innerhalb eines Die Gewährleistungsfrist und die Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen betragen jeweils ein (1) JahresJahr. 11.6 SaaS – Die Gewährleistung gemäß Ziffer 9.7 gilt für SaaS, wenn in dem Vertrag keine spezielle Gewährleistung vereinbart worden ist. 11.7 GEHC übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme seitens des Kunden oder Dritter, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Einbauarbeiten durch den Vertragspartner oder einen von ihm beauftragten Dritten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, durch Unterlassen der Aufrechterhaltung des Aufstellungsorts nach den von GEHC erteilten Vorinstallationsanweisungen oder durch Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn seitens des Kunden oder Dritter ohne Zustimmung von GEHC an der Ware oder an der SaaS Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen, oder wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach diesem Vertrag nicht nachgekommen ist. Weiterhin übernimmt GEHC keine Gewähr für vom Kunden gestellte Spezifikationen oder vom Kunden geliefertes Material, ungewöhnliche Arbeitsbedingungen auf dem Betriebsgelände des Kunden oder die Nichteinhaltung der von GEHC gegebenen Gebrauchsbeschränkungen oder Anweisungen (ob mündlich oder schriftlich). Sollte eine dieser in diesem Abschnitt 11.7 genannten Ausnahmen zutreffen, so 11.8 In Bezug auf Mängel an Produkten oder an der SaaS, die der Gewährleistung eines Drittherstellers unterliegen, ist GEHC berechtigt, GEHCs Mängelansprüche gegen diesen Dritthersteller an den Kunden abzutreten. In diesem Fall ist der Kunde nur dann berechtigt, Ansprüche gegen GEHC geltend zu machen, wenn er zuvor die abgetretenen Ansprüche gegen den Dritthersteller erfolglos geltend gemacht hat.

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ALLGEMEINE MÄNGELHAFTUNG. 11.1 Die Ziffern 11.2-11.2 - 11.5 finden Anwendung, wenn keine andere spezielle Mängelhaftung im Vertrag vereinbart wurde. Hinsichtlich der Produkte, die von einer Garantie durch einen dritten Hersteller gedeckt werden, ist allein diese Garantie anwendbar unter Ausschluss der in Ziff. 11.2 - 11.5 vorgenommenen Garantie. 11.2 Waren, Geräte und Software (nicht SaaS) – Waren - GEHC haftet dafür, dass ihre neu hergestellten Waren und Geräte die Spezifikationen von GEHC zum Lieferzeitpunkt erfüllen; gebrauchte . Alle Ansprüche aus der dieser Haftung müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Waren schriftlich geltend gemacht werden. Die Haftung von GEHC und die Rechte des Käufers aus dieser Haftungsvereinbarung beschränken sich auf die Reparatur, den Umtausch oder die Rückabwicklung nach alleiniger Xxxx von GEHC. 11.3 Geräte werden unter Ausschluss der Gewährleistung geliefert. - GEHC haftet dafür, dass ihre ein Gerät aus GEHCs eigener Herstellung vom Tag der Lieferung oder des Abschlusses von vereinbarten Installationsarbeiten durch GEHC, wenn diese später erfolgen, an für einen Zeitraum von einem (1) Jahr frei von Mängeln in der Verarbeitung und dem Material bei normaler Verwendung ist; jeder Anspruch muss innerhalb dieses Zeitraums schriftlich erhoben werden. Die Haftung von GEHC und die Rechte des Käufers aus dieser Haftungsvereinbarung beschränken sich auf die Reparatur, den Umtausch oder die Rückabwicklung nach alleiniger Xxxx von GEHC. Eine Reparatur oder ein Umtausch verlängert den Gewährleistungszeitraums nicht. 11.4 Software – GEHC haftet für den jeweils längeren Zeitraum von: (i) drei (3) Monaten seit Lieferzeitpunkt oder; (ii) zwölf (12) Monate seit Lieferzeitpunkt, falls beabsichtigt wird, die Software auf GEHC eigene Geräte zu installieren, dass die Software im Wesentlichen mit den ihren von GEHC GE angegebenen Spezifikationen übereinstimmt und der Datenträger, auf dem die Software sich befindet, bei normaler Verwendung frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sein wird; wird und der Anspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. GEHC haftet nicht dafür, dass die Software fehlerfrei ist oder dafür, dass der Kunde Käufer mit der Software ohne Probleme oder Unterbrechungen arbeiten kann. 11.3 Alle Ansprüche . Die Haftung von GEHC und die Rechte des Käufers aus dieser Haftung Haftungsvereinbarung beschränken sich auf die Reparatur, den Umtausch oder die Rückabwicklung nach Ziffer 11.2 und Ziffer 9.7 müssen schriftlich geltend gemacht werden. 11.4 Soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr ab Lieferung oder dem Abschluss der Installation, sofern dieser später erfolgt. Bei Vorliegen eines Mangels ist GEHC nach eigener alleiniger Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt und verpflichtet. GEHC stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zuvon GEHC. 11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert GEHC die Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 12 verlangen. Durch eine Nachbesserung oder eine Neulieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 11.6 Dienstleistungen - GEHC haftet dafür, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fertigkeit erbracht werden. Die GEHCs Haftung von GEHC für einen Verstoß soll nach ihrer Xxxx beschränkt sein auf die Ausstellung einer Gutschrift für die fraglichen Dienstleistungen oder die erneute Ausführung der Dienstleistungen. Diese Haftung endet neunzig (90) Tage nach Erbringung der Dienstleistungen und der Anspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. 11.6 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, schließt GEHC hiermit ausdrücklich jede Haftung bezüglich der Ergebnisse, die durch den Gebrauch ihrer Produkte erzielt werden, aus, einschließlich insbesondere jeglicher Ansprüche aus dieser aufgrund ungenauer, falscher oder unvollständiger Ergebnisse; der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf eine entsprechende Haftung verjähren innerhalb von GEHC. Jede sonstige Mängelhaftung, alle sonstigen Zusicherungen und Regelungen (gesetzliche, ausdrückliche, stillschweigende oder anderweitige) betreffend die Qualität, den Zustand, die Beschreibung, die allgemeine oder spezielle Gebrauchstauglichkeit oder die fehlende Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes (1ausgenommen die stillschweigend enthaltene Haftung für Rechtsmängel) Jahreswerden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 11.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist GEHC nicht verpflichtet, in Verbindung mit Haftungsansprüchen irgendein Produkt auszubauen oder erneut zu installieren.

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