Allgemeine Pflichten des Partners. 1. Der Partner stellt all seinen Unterstützten Endnutzern unverzüglich alle neuen Releases (einschließlich neuer Versionen, Updates und Upgrades) und Correction Packages bereit, die er von SAP erhält. Der Partner betreibt an Werktagen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr am Standort des Partners in der offiziellen Nationalsprache der Unterstützten Endnutzer seine eigene Hotline für Unterstützte Endnutzer. 2. SAP und der Partner protokollieren alle relevanten Informationen auf dem SAP Service Marketplace. Der Partner und SAP sind dafür verantwortlich, den SAP Service Marketplace daraufhin zu überwachen, ob die vereinbarten Reaktionszeiten für Meldungen eingehalten werden. Ferner gewährleistet der Partner, dass er jederzeit in der Lage ist, auf den SAP Service Marketplace zuzugreifen und ihn zu überwachen. 3. SAP hat innerhalb des SAP Service Marketplace spezielle SAP-Produktkomponenten („Queues“) für alle Produkte erstellt, die unter SAP-Pflege fallen. Der Partner leitet alle Meldungen über eine entsprechende Queue an SAP weiter, und der Partner antwortet SAP und dem Unterstützten Endnutzer über den SAP Service Marketplace. Der Partner überwacht regelmäßig alle Queues und gewährleistet für die Meldungen, die einer Queue zugewiesen sind, die zwischen beiden Parteien im Rahmen dieses Business One VAR Delivered Support Modells vereinbarte Verfügbarkeit des technischen Supports. 4. Der Partner überprüft die für den Partner vorgesehene Website (z. B. SAP PartnerEdge Portal) regelmäßig auf neue, von SAP veröffentlichte SAP Hotnews zur Unterstützten Software. SAP empfiehlt, dass der Partner dies täglich prüft. 5. Der Partner betreibt Testsysteme zur Simulation und Analyse von Problemen für alle Releases der Unterstützten Software. 6. Der Partner implementiert die (kostenlos von SAP bereitgestellte) Remote-Support-Plattform von SAP für die Unterstützte Software bei seinen Unterstützten Endnutzern und stellt sicher, dass sie von seinen Unterstützten Endnutzern implementiert und genutzt wird. 7. Der Partner implementiert die für die Behebung von Fehlern in der Unterstützten Software geeigneten Hilfsprogramme, die SAP dem Partner im Rahmen dieses Business One VAR Delivered Support Modells bereitstellt, gemäß den aktuellen SAP-Hinweisen auf dem SAP Service Marketplace an seinem eigenen Standort und in den Systemen der Unterstützten Endnutzer. Für die Nutzung dieser Hilfsprogramme muss eine funktionierende Telekommunikationsverbindung zwischen dem Unterstützten Endnutzer und dem Partner oder, falls Support-Level von SAP bereitgestellt werden, zwischen dem Unterstützten Endnutzer und SAP bestehen. 8. Bei der Erbringung von VAR Delivered Support muss der Partner Sorge dafür tragen und sicherstellen, dass vor der Weiterleitung einer Meldung an SAP alle erforderlichen Informationen in dem System, in dem die Meldungen bearbeitet werden, ordnungsgemäß dokumentiert werden. 9. Nach Abschluss der Implementierung der Unterstützten Software am Standort des Unterstützten Endnutzers muss der Partner spätestens bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Support von SAP erbracht werden soll, die von SAP zum Zwecke der Unterstützung des Partners angeforderten Systemdaten des Endnutzers in der von SAP auf dem SAP Service Marketplace bekannt gegebenen Form übermitteln, die Systemdaten des Unterstützten Nutzers pflegen und diese ggf. Daten auf dem SAP Service Marketplace aktualisieren. 10. Der Partner muss im Rahmen seiner Softwarepflegeverträge für Unterstützte Endnutzer mit den Unterstützten Endnutzern eine schriftliche Datenschutzvereinbarung abschließen. Darüber hinaus stellt der Partner im Rahmen seiner mit den Unterstützten Endnutzern geschlossenen Verträge sicher, dass SAP das Recht hat, auf die Systeme der Unterstützten Endnutzer zuzugreifen, um VAR Delivered Support, insbesondere Second Level Support, wie im vorliegenden Dokument beschrieben zu erbringen. 11. Um einen zufriedenstellenden Remote-Support zu gewährleisten, stellt der Partner sicher, dass der Unterstützte Endnutzer eine Internet- verbindung einrichtet und aufrechterhält, die den technischen Spezifikationen von SAP für Remote-Support für die Unterstützte Software entspricht, und separate Nutzungsrechte für eine Webbrowser-Software erworben hat, die eine ordnungsgemäße Erbringung von VAR Delivered Support ermöglicht. Darüber hinaus muss der Partner sicherstellen, dass die Hardware- und Softwareinstallationen des Partners und der Unterstützten Endnutzer stets den auf dem SAP Service Marketplace veröffentlichten von Zeit zu Zeit aktualisierten Anforderungen entsprechen. Diese Installationen müssen unter anderem Software für die Remote-Verbindung und Werkzeuge für die Datenbankanalyse umfassen. 12. Auf Anfrage von SAP meldet der Partner SAP die Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum eingegangenen Meldungen von Unterstützten Endnutzern (Meldungen mit Bezug zur Unterstützten Software), unabhängig davon, über welchen Kommunikationskanal die Meldungen eingegangen sind. Dieser Zeitraum darf jedoch zwölf (12) Monate vor dem Datum der Anfrage seitens SAP nicht überschreiten. Der Partner stellt SAP diese Informationen spätestens dreißig (30) Tage nach Eingang einer solchen Anfrage zur Verfügung. 13. Der Partner stellt der SAP-Supportorganisation eine Sicherung der produktiven SAP-Business-One-Datenbank des Unterstützten Endnutzers zur Verfügung, wenn für die Bearbeitung einer Meldung eine interne Untersuchung erforderlich ist. Der Partner ist dafür verantwortlich, vom Endnutzer die Zustimmung zur Übergabe einzuholen, und der Endnutzer ist dementsprechend dafür verantwortlich, die Zustimmung zur Übergabe von Personen einzuholen, deren persönliche Daten in der Datenbank gespeichert sind.
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Samples: Support Agreement, Support Agreement, Support Agreement
Allgemeine Pflichten des Partners. 1. Der Partner stellt all seinen Unterstützten Endnutzern unverzüglich alle neuen Releases (einschließlich einschliesslich neuer Versionen, Updates und Upgrades) und Correction Packages bereit, die er von SAP erhält. Der Partner betreibt an Werktagen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr am Standort des Partners in der offiziellen Nationalsprache der Unterstützten Endnutzer seine eigene Hotline für Unterstützte Endnutzer.
2. SAP und der Partner protokollieren alle relevanten Informationen auf dem SAP Service Marketplace. Der Partner und SAP sind dafür verantwortlich, den SAP Service Marketplace daraufhin zu überwachen, ob die vereinbarten Reaktionszeiten für Meldungen eingehalten werden. Ferner gewährleistet der Partner, dass er jederzeit in der Lage ist, auf den SAP Service Marketplace zuzugreifen und ihn zu überwachen.
3. SAP hat innerhalb des SAP Service Marketplace spezielle SAP-Produktkomponenten („Queues“) für alle Produkte erstellt, die unter SAP-Pflege fallen. Der Partner leitet alle Meldungen über eine entsprechende Queue an SAP weiter, und der Partner antwortet SAP und dem Unterstützten Endnutzer über den SAP Service Marketplace. Der Partner überwacht regelmäßig regelmässig alle Queues und gewährleistet für die Meldungen, die einer Queue zugewiesen sind, die zwischen beiden Parteien im Rahmen dieses Business One VAR Delivered Support Modells vereinbarte Verfügbarkeit des technischen Supports.
4. Der Partner überprüft die für den Partner vorgesehene Website (z. B. SAP PartnerEdge Portal) regelmäßig regelmässig auf neue, von SAP veröffentlichte SAP Hotnews zur Unterstützten Software. SAP empfiehlt, dass der Partner dies täglich prüft.
5. Der Partner betreibt Testsysteme zur Simulation und Analyse von Problemen für alle Releases der Unterstützten Software.
6. Der Partner implementiert die (kostenlos von SAP bereitgestellte) Remote-Support-Plattform von SAP für die Unterstützte Software bei seinen Unterstützten Endnutzern und stellt sicher, dass sie von seinen Unterstützten Endnutzern implementiert und genutzt wird.
7. Der Partner implementiert die für die Behebung von Fehlern in der Unterstützten Software geeigneten Hilfsprogramme, die SAP dem Partner im Rahmen dieses Business One VAR Delivered Support Modells bereitstellt, gemäß gemäss den aktuellen SAP-Hinweisen auf dem SAP Service Marketplace an seinem eigenen Standort und in den Systemen der Unterstützten Endnutzer. Für die Nutzung dieser Hilfsprogramme muss eine funktionierende Telekommunikationsverbindung zwischen dem Unterstützten Endnutzer und dem Partner oder, falls Support-Level von SAP bereitgestellt werden, zwischen dem Unterstützten Endnutzer und SAP bestehen.
8. Bei der Erbringung von VAR Delivered Support muss der Partner Sorge dafür tragen und sicherstellen, dass vor der Weiterleitung einer Meldung an SAP alle erforderlichen Informationen in dem System, in dem die Meldungen bearbeitet werden, ordnungsgemäß ordnungsgemäss dokumentiert werden.
9. Nach Abschluss der Implementierung der Unterstützten Software am Standort des Unterstützten Endnutzers muss der Partner spätestens bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Support von SAP erbracht werden soll, die von SAP zum Zwecke der Unterstützung des Partners angeforderten Systemdaten des Endnutzers in der von SAP auf dem SAP Service Marketplace bekannt gegebenen Form übermitteln, die Systemdaten des Unterstützten Nutzers pflegen und diese ggf. Daten auf dem SAP Service Marketplace aktualisieren.
10. Der Partner muss im Rahmen seiner Softwarepflegeverträge für Unterstützte Endnutzer mit den Unterstützten Endnutzern eine schriftliche Datenschutzvereinbarung abschließenabschliessen. Darüber hinaus stellt der Partner im Rahmen seiner mit den Unterstützten Endnutzern geschlossenen Verträge sicher, dass SAP das Recht hat, auf die Systeme der Unterstützten Endnutzer zuzugreifen, um VAR Delivered Support, insbesondere Second Level Support, wie im vorliegenden Dokument beschrieben zu erbringen.
11. Um einen zufriedenstellenden Remote-Support zu gewährleisten, stellt der Partner sicher, dass der Unterstützte Endnutzer eine Internet- verbindung einrichtet und aufrechterhält, die den technischen Spezifikationen von SAP für Remote-Support für die Unterstützte Software entspricht, und separate Nutzungsrechte für eine Webbrowser-Software erworben hat, die eine ordnungsgemäße ordnungsgemässe Erbringung von VAR Delivered Support ermöglicht. Darüber hinaus muss der Partner sicherstellen, dass die Hardware- und Softwareinstallationen des Partners und der Unterstützten Endnutzer stets den auf dem SAP Service Marketplace veröffentlichten von Zeit zu Zeit aktualisierten Anforderungen entsprechen. Diese Installationen müssen unter anderem Software für die Remote-Verbindung und Werkzeuge für die Datenbankanalyse umfassen.
12. Auf Anfrage von SAP meldet der Partner SAP die Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum eingegangenen Meldungen von Unterstützten Endnutzern (Meldungen mit Bezug zur Unterstützten Software), unabhängig davon, über welchen Kommunikationskanal die Meldungen eingegangen sind. Dieser Zeitraum darf jedoch zwölf (12) Monate vor dem Datum der Anfrage seitens SAP nicht überschreiten. Der Partner stellt SAP diese Informationen spätestens dreißig dreissig (30) Tage nach Eingang einer solchen Anfrage zur Verfügung.
13. Der Partner stellt der SAP-Supportorganisation eine Sicherung der produktiven SAP-Business-One-Datenbank des Unterstützten Endnutzers zur Verfügung, wenn für die Bearbeitung einer Meldung eine interne Untersuchung erforderlich ist. Der Partner ist dafür verantwortlich, vom Endnutzer die Zustimmung zur Übergabe einzuholen, und der Endnutzer ist dementsprechend dafür verantwortlich, die Zustimmung zur Übergabe von Personen einzuholen, deren persönliche Daten in der Datenbank gespeichert sind.
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