Common use of Allgemeine Rechtliche Bestimmungen Clause in Contracts

Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 10.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte rechtliche Vereinbarung über Ihre Nutzung der Software, der Autonomieleistungen und der Autonomiefunktionen dar (mit Ausnahme von Diensten, die Brain oder Tennant Ihnen im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung anbieten können) und tritt an die Stelle aller früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen, Brain und Tennant in Bezug auf die Software, die Autonomieleistungen und die Autonomiefunktionen. Sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Änderung von Brain oder Tennant abgeändert oder ersetzt, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung im Falle eines Widerspruchs vor den Bedingungen einer separaten Bestellung, eines Click-Through, einer Lieferantenvereinbarung, eines erweiterten Servicevertrags oder eines anderen Instruments. 10.2 DIE SOFTWARE UNTERLIEGT DEN EXPORTGESETZEN UND -VORSCHRIFTEN DER VEREINIGTEN STAATEN. SIE MÜSSEN ALLE NATIONALEN UND INTERNATIONALEN EXPORTGESETZE UND -VORSCHRIFTEN EINHALTEN, DIE FÜR DIE SOFTWARE GELTEN. DIESE GESETZE ENTHALTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMUNGSORTE, ENDVERBRAUCHER UND ENDNUTZUNG. 10.3 Die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen von Ihnen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain nicht abgetreten oder übertragen werden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain an Dritte zu übertragen. 10.4 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, unterliegen den Streitbeilegungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Sie sind damit einverstanden, dass Brain das Recht hat, seine Rechte aus dieser Vereinbarung gemäß diesen Streitbeilegungsbestimmungen durchzusetzen. 10.5 Diese Vereinbarung dient als Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) für autonome Navigationssoftware, auf die in den Benutzerhandbüchern und anderen Dokumenten des Reinigungsroboters Bezug genommen werden kann.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung, Endbenutzer Lizenzvereinbarung

Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 10.1 Diese Alle Vertragsbedingungen (außer denen, die in diesem Vertrag ausdrücklich enthalten sind), die sich auf die Software, die Autonomieservices oder die Autonomiefunktionen beziehen, sei es in einem Servicedokument, einer Bestellung, einem Kaufvertrag oder in einem anderen Dokument, bleiben so lange ungültig, bis sie von Brain schriftlich akzeptiert worden sind. Liegt ein Widerspruch zwischen einem solchen Dokument und den Regelungen dieses Vertrages vor, hat der vorliegende Vertrag Vorrang, soweit sie nicht dadurch ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Dieser Vertrag und eventuelle weitere Dokumente, die auf diesen Vertrag Bezug nehmen und vom Endnutzer und von Brain unterzeichnet wurden (der Vertrag und die weiteren Dokumente zusammen die „Vertragsdokumente“ genannt) bilden die Gesamtheit der rechtlich verbindlichen Vereinbarung stellt zwischen dem Endnutzer und Brain und sind für die gesamte rechtliche Vereinbarung über Ihre Nutzung der Software, der Autonomieleistungen Autonomieservices und der Autonomiefunktionen dar durch den Endnutzer maßgeblich (mit Ausnahme von Dienstenausgenommen solche Services, die Brain oder Tennant Ihnen im Rahmen einer dem Endnutzer aufgrund eines separaten schriftlichen Vereinbarung anbieten können) und tritt Vertrages bereitstellt). Sie treten in vollem Umfang an die Stelle aller früheren etwaiger früherer Vereinbarungen zwischen Ihnen, dem Endnutzer und Brain und Tennant in mit Bezug auf die Software, die Autonomieleistungen Autonomieservices und die Autonomiefunktionen. Sofern Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass dann, wenn ein Anspruch oder ein Rechtsbehelf durch Brain nicht ausdrücklich durch schriftliche Änderung ausgeübt wird, der sich aus den Vertragsdokumenten ergibt oder der Brain nach den geltenden Rechtsvorschriften zusteht, dies nicht als formeller Verzicht auf Brain zustehende Rechte anzusehen ist und dass diese Ansprüche oder Rechtsbehelfe für Brain weiter bestehen. Sollte ein zuständiges staatliches Gericht entscheiden, dass eine in den Vertragsdokumenten enthaltene Bestimmung unwirksam ist, gilt diese Bestimmung als aus dem Vertrag gelöscht, ohne dass dies Einfluss auf die übrigen Vertragsdokumente hat. Die verbleibenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten bleiben in diesem Fall weiter wirksam und durchsetzbar. Dieser Vertrag dient als Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement - „EULA“) für die autonome Navigationssoftware, der in den Bedienungsanleitungen und anderen von Brain oder Tennant abgeändert oder ersetzt, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung im Falle eines Widerspruchs vor den Bedingungen einer separaten Bestellung, eines Click-Through, einer Lieferantenvereinbarung, eines erweiterten Servicevertrags oder eines anderen Instrumentsüberlassenen Dokumenten in Bezug genommen wird. 10.2 DIE SOFTWARE UNTERLIEGT DEN EXPORTGESETZEN UND -VORSCHRIFTEN DER VEREINIGTEN STAATENDie Software unterliegt den Exportvorschriften der Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (XXX). SIE MÜSSEN ALLE NATIONALEN UND INTERNATIONALEN EXPORTGESETZE UND -VORSCHRIFTEN EINHALTENDer Endnutzer verpflichtet sich, DIE FÜR DIE SOFTWARE GELTENalle anwendbaren inländischen und internationalen Export- und Re-Export- Restriktionen und Regulierungsvorgaben zu beachten, insbesondere solche nach dem Recht des Staates, in dem der Reinigungsroboter geliefert wurde. DIESE GESETZE ENTHALTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMUNGSORTEEs ist ihm nicht gestattet, ENDVERBRAUCHER UND ENDNUTZUNGdie Software, die Autonomieservices und die Autonomiefunktionen in einen Staat zu transferieren oder deren Transfer zu gestatten, der zu den von einem Embargo betroffenen Staaten zählt oder wenn dies auf andere Weise gegen solche Restriktionen oder Regulierungen verstößt. 10.3 Die in dieser Vereinbarung den Vertragsdokumenten gewährten Rechte dürfen von Ihnen können durch den Endnutzer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung von Brain nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Es ist Ihnen dem Endnutzer nicht gestattet, Ihre die Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und Pflichten des Endnutzers nach den Vertragsdokumenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung von Brain an Dritte einen Dritten zu übertragendelegieren. 10.4 Alle Streitigkeiten Sollte eine Bestimmung in den Vertragsdokumenten für unwirksam oder Ansprüchenicht durchsetzbar gehalten werden, bleiben die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, unterliegen übrigen Bestimmungen in den Streitbeilegungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Sie sind damit einverstanden, dass Brain das Recht hat, seine Rechte aus dieser Vereinbarung gemäß diesen Streitbeilegungsbestimmungen durchzusetzenVertragsdokumenten weiter vollständig wirksam. 10.5 Diese Vereinbarung dient Die Vertragsdokumente unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach Maßgabe dieses Rechts anzuwenden und auszulegen. 10.6 Etwa auftretende Streitigkeiten sind zunächst der Geschäftsführung oder einem mit dieser vergleichbaren Gesellschaftsorgan der Parteien (jeweils „Geschäftsführung“ genannt) vorzulegen, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach entsprechender schriftlicher Aufforderung einer Partei an die andere. Die Geschäftsführungen haben sich daraufhin in gutem Glauben um eine einvernehmliche Lösung für die Streitigkeit zu bemühen. Jede von den Geschäftsführungen vereinbarte finale Entscheidung ist für die Parteien abschließend und verbindlich. Sind die Geschäftsführungen nicht in der Lage, sich innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (oder innerhalb eines anderen, von den Geschäftsführungen einvernehmlich festgelegten Zeitraums) auf eine Lösung zu verständigen, nachdem die Streitigkeit erstmals an sie herangetragen wurde, entscheidet ein Schiedsgericht über diese endgültig. Über alle im Wege eines Schiedsverfahrens zu entscheidenden Streitigkeiten entscheidet abschließend der Londoner Schiedsgerichtshof (London Court of International Arbitration - „LCIA”) gemäß den LCIA-Richtlinien, außer wenn diese Richtlinien im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, in welchem Fall die Bestimmungen dieses Vertrages vorrangig sind. Das Schiedsverfahren ist in englischer Sprache zu führen, und Sitz bzw. der Ort des Schiedsverfahrens ist London (England). Die Parteien verpflichten sich, die Tatsache eines Schiedsverfahrens, den Inhalt der Schiedsverhandlungen und die Eingaben der Parteien sowie die Entscheidungen des Schiedsgerichts vertraulich zu behandeln, inklusive der Schiedssprüche, außer wenn dies gesetzlich nicht zulässig ist und in dem Umfang, in dem diese Vorgänge bereits öffentlich sind oder ihre Offenlegung notwendig ist, um den Schiedsspruch zu vollstrecken, oder um einen Anspruch zur Unterstützung des Schiedsverfahrens zu erheben oder eine einstweilige Anordnung zu erlangen (in welchem Fall jede Partei berechtigt ist, ein zuständiges staatliches Gericht gleich welcher Gerichtsbarkeit anzurufen, um eine angemessene einstweilige Anordnung zu erreichen oder irreparable Schäden zu vermeiden, den bestehenden Zustand aufrecht zu erhalten oder den Gegenstand des Schiedsverfahrens so lange zu schützen, wie in diesem Verfahren noch keine Entscheidung ergangen ist). Die Zahl der Schiedsrichter beträgt drei, außer wenn die Summe der vom Kläger geltend gemachten Schäden mit weniger als Endbenutzer-Lizenzvereinbarung eine Million Euro („EULA“€1.000.000) für autonome Navigationssoftwareermittelt wird und die Summe der Schäden, die von dem Beklagten/Widerkläger geltend gemacht wird, ebenfalls weniger als eine Million Euro (€1.000.000) beträgt und keine der Parteien einen Antrag auf die Entscheidung nach Billigkeitserwägungen stellt; in den Benutzerhandbüchern diesem Fall verbleibt es bei einem einzigen Schiedsrichter. Ist das Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern besetzt, benennt jede Partei eine Person als Schiedsrichter, und anderen Dokumenten des Reinigungsroboters Bezug genommen werden kann.zwar binnen fünfzehn

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Samples: Endnutzer Lizenzvertrag

Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 10.1 Diese Alle Vertragsbedingungen (außer denen, die in diesem Vertrag ausdrücklich enthalten sind), die sich auf die Software, die Autonomieservices oder die Autonomiefunktionen beziehen, sei es in einem Servicedokument, einer Bestellung, einem Kaufvertrag oder in einem anderen Dokument, bleiben so lange ungültig, bis sie von Brain schriftlich akzeptiert worden sind. Liegt ein Widerspruch zwischen einem solchen Dokument und den Regelungen dieses Vertrages vor, hat der vorliegende Vertrag Vorrang, soweit sie nicht dadurch ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Dieser Vertrag und eventuelle weitere Dokumente, die auf diesen Vertrag Bezug nehmen und vom Endnutzer und von Brain unterzeichnet wurden (der Vertrag und die weiteren Dokumente zusammen die „Vertragsdokumente“ genannt) bilden die Gesamtheit der rechtlich verbindlichen Vereinbarung stellt zwischen dem Endnutzer und Brain und sind für die gesamte rechtliche Vereinbarung über Ihre Nutzung der Software, der Autonomieleistungen Autonomieservices und der Autonomiefunktionen dar durch den Endnutzer maßgeblich (mit Ausnahme von Dienstenausgenommen solche Services, die Brain oder Tennant Ihnen im Rahmen einer dem Endnutzer aufgrund eines separaten schriftlichen Vereinbarung anbieten können) und tritt Vertrages bereitstellt). Sie treten in vollem Umfang an die Stelle aller früheren etwaiger früherer Vereinbarungen zwischen Ihnen, dem Endnutzer und Brain und Tennant in mit Bezug auf die Software, die Autonomieleistungen Autonomieservices und die Autonomiefunktionen. Sofern Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass dann, wenn ein Anspruch oder ein Rechtsbehelf durch Brain nicht ausdrücklich durch schriftliche Änderung ausgeübt wird, der sich aus den Vertragsdokumenten ergibt oder der Brain nach den geltenden Rechtsvorschriften zusteht, dies nicht als formeller Verzicht auf Brain zustehende Rechte anzusehen ist und dass diese Ansprüche oder Rechtsbehelfe für Brain weiter bestehen. Sollte ein zuständiges staatliches Gericht entscheiden, dass eine in den Vertragsdokumenten enthaltene Bestimmung unwirksam ist, gilt diese Bestimmung als aus dem Vertrag gelöscht, ohne dass dies Einfluss auf die übrigen Vertragsdokumente hat. Die verbleibenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten bleiben in diesem Fall weiter wirksam und durchsetzbar. Dieser Vertrag dient als Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement - „EULA“) für die autonome Navigationssoftware, der in den Bedienungsanleitungen und anderen von Brain oder Tennant abgeändert oder ersetzt, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung im Falle eines Widerspruchs vor den Bedingungen einer separaten Bestellung, eines Click-Through, einer Lieferantenvereinbarung, eines erweiterten Servicevertrags oder eines anderen Instrumentsüberlassenen Dokumenten in Bezug genommen wird. 10.2 DIE SOFTWARE UNTERLIEGT DEN EXPORTGESETZEN UND -VORSCHRIFTEN DER VEREINIGTEN STAATENDie Software unterliegt den Exportvorschriften der Vereinigten Staaten (USA). SIE MÜSSEN ALLE NATIONALEN UND INTERNATIONALEN EXPORTGESETZE UND -VORSCHRIFTEN EINHALTENDer Endnutzer verpflichtet sich, DIE FÜR DIE SOFTWARE GELTENalle anwendbaren inländischen und internationalen Export- und Re-Export- Restriktionen und Regulierungsvorgaben zu beachten, insbesondere solche nach dem Recht des Staates, in dem der Reinigungsroboter geliefert wurde. DIESE GESETZE ENTHALTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMUNGSORTEEs ist ihm nicht gestattet, ENDVERBRAUCHER UND ENDNUTZUNGdie Software, die Autonomieservices und die Autonomiefunktionen in einen Staat zu transferieren oder deren Transfer zu gestatten, der zu den von einem Embargo betroffenen Staaten zählt oder wenn dies auf andere Weise gegen solche Restriktionen oder Regulierungen verstößt. 10.3 Die in dieser Vereinbarung den Vertragsdokumenten gewährten Rechte dürfen von Ihnen können durch den Endnutzer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung von Brain nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Es ist Ihnen dem Endnutzer nicht gestattet, Ihre die Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und Pflichten des Endnutzers nach den Vertragsdokumenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung von Brain an Dritte einen Dritten zu übertragendelegieren. 10.4 Alle Streitigkeiten Sollte eine Bestimmung in den Vertragsdokumenten für unwirksam oder Ansprüchenicht durchsetzbar gehalten werden, bleiben die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, unterliegen übrigen Bestimmungen in den Streitbeilegungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Sie sind damit einverstanden, dass Brain das Recht hat, seine Rechte aus dieser Vereinbarung gemäß diesen Streitbeilegungsbestimmungen durchzusetzenVertragsdokumenten weiter vollständig wirksam. 10.5 Diese Vereinbarung dient Die Vertragsdokumente unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach Maßgabe dieses Rechts anzuwenden und auszulegen. 10.6 Etwa auftretende Streitigkeiten sind zunächst der Geschäftsführung oder einem mit dieser vergleichbaren Gesellschaftsorgan der Parteien (jeweils „Geschäftsführung“ genannt) vorzulegen, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach entsprechender schriftlicher Aufforderung einer Partei an die andere. Die Geschäftsführungen haben sich daraufhin in gutem Glauben um eine einvernehmliche Lösung für die Streitigkeit zu bemühen. Jede von den Geschäftsführungen vereinbarte finale Entscheidung ist für die Parteien abschließend und verbindlich. Sind die Geschäftsführungen nicht in der Lage, sich innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (oder innerhalb eines anderen, von den Geschäftsführungen einvernehmlich festgelegten Zeitraums) auf eine Lösung zu verständigen, nachdem die Streitigkeit erstmals an sie herangetragen wurde, entscheidet ein Schiedsgericht über diese endgültig. Über alle im Wege eines Schiedsverfahrens zu entscheidenden Streitigkeiten entscheidet abschließend der Londoner Schiedsgerichtshof (London Court of International Arbitration - „LCIA”) gemäß den LCIA-Richtlinien, außer wenn diese Richtlinien im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, in welchem Fall die Bestimmungen dieses Vertrages vorrangig sind. Das Schiedsverfahren ist in englischer Sprache zu führen, und Sitz bzw. der Ort des Schiedsverfahrens ist London (England). Die Parteien verpflichten sich, die Tatsache eines Schiedsverfahrens, den Inhalt der Schiedsverhandlungen und die Eingaben der Parteien sowie die Entscheidungen des Schiedsgerichts vertraulich zu behandeln, inklusive der Schiedssprüche, außer wenn dies gesetzlich nicht zulässig ist und in dem Umfang, in dem diese Vorgänge bereits öffentlich sind oder ihre Offenlegung notwendig ist, um den Schiedsspruch zu vollstrecken, oder um einen Anspruch zur Unterstützung des Schiedsverfahrens zu erheben oder eine einstweilige Anordnung zu erlangen (in welchem Fall jede Partei berechtigt ist, ein zuständiges staatliches Gericht gleich welcher Gerichtsbarkeit anzurufen, um eine angemessene einstweilige Anordnung zu erreichen oder irreparable Schäden zu vermeiden, den bestehenden Zustand aufrecht zu erhalten oder den Gegenstand des Schiedsverfahrens so lange zu schützen, wie in diesem Verfahren noch keine Entscheidung ergangen ist). Die Zahl der Schiedsrichter beträgt drei, außer wenn die Summe der vom Kläger geltend gemachten Schäden mit weniger als Endbenutzer-Lizenzvereinbarung eine Million Euro („EULA“€1.000.000) für autonome Navigationssoftwareermittelt wird und die Summe der Schäden, die von dem Beklagten/Widerkläger geltend gemacht wird, ebenfalls weniger als eine Million Euro (€1.000.000) beträgt und keine der Parteien einen Antrag auf die Entscheidung nach Billigkeitserwägungen stellt; in den Benutzerhandbüchern diesem Fall verbleibt es bei einem einzigen Schiedsrichter. Ist das Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern besetzt, benennt jede Partei eine Person als Schiedsrichter, und anderen Dokumenten des Reinigungsroboters Bezug genommen werden kann.zwar binnen fünfzehn

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Samples: Endnutzer Lizenzvertrag