Allgemeine Support-Richtlinien Musterklauseln

Allgemeine Support-Richtlinien. Um Zugang zu den oben in Absatz 1 angegebenen Abonnement-Services zu erhalten und diese nutzen zu können, muss der Kunde hinreichende Informationen zur Bestätigung seiner Zugangsberechtigung angeben. Der Umfang des Support-Service basiert gemäß den in einem Angebots- & Auftragsformular enthaltenen Angaben auf dem Level und der Art der vom Kunden erworbenen Serviceleistungen. Einige Serviceleistungen stehen nur während der normalen Geschäftszeiten von Red Hat zur Verfügung, die unter XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXX/XXXXXX/XXX/XXXXXXXXXX abgerufen werden können. Der Support- Service beschränkt sich auf die unter XXXX://XXXXXXXX.XXXXXX.XXX aufgeführten Hardwaregeräte und Plattformen und unterliegt der Red Hat Errata Support- Richtlinie, die unter XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXXX/XXXXXXX/ angegeben ist. Die Behebung von Störungen, die eine Eskalation an höhere Ebenen erfordern, erfolgt bei Red Hat gemäß der Management- Eskalationsrichtlinie, die unter XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXX/XXXXXXX/XXXXXXXXXX/XXX_X SCALATION abrufbar ist. 2.1 General Support Policies. In order to access and utilize the Subscription Services described in Section 1 above, Client must provide to Red Hat sufficient information to validate its entitlement. The scope of support Services is based on the level and type of Services purchased by Client as described in an Order Form. Certain Services are provided only during Red Hat’s standard business hours, which are defined at XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXX/XXXXXX/XXX/XXXXXXXXXX. Support Services for Software is limited to the hardware and platforms listed at XXXX://XXXXXXXX.XXXXXX.XXX and is subject to Red Hat’s Errata Support Policy which is defined at XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXXX/XXXXXXX/. For issues requiring management escalation, Red Hat will follow its management escalation policy described at XXX.XXXXXX.XXX/XXXXXXX/XXXXXXX/XXXXXXXXXX/XXX_X SCALATION.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.