Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Innenräume, Vertrag Fachplanung Tragwerksplanung, Vertrag Thermische Bauphysik
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ @ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ @ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.
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Samples: Ingenieurvertrag (Werkvertrag), Generalplanervertrag
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten spezifische (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.Leistungspflichten:
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Samples: Vertrag Vii.14.wa (Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.
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Samples: Vertrag Über Objektplanung – Gebäude Und Innenräume
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe Projektstufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe Projektstufe zu erbringen.
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Samples: Projektsteuerungsvertrag
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische spe- zifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung Beauftra- gung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Raumbildende Ausbauten
Allgemeine und spezifische Leistungspflichten. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.. Die Festlegung der einzelnen Leistungspflichten erfolgt mit der Abrufvereinbarung
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Samples: Rahmenvertrag Objektplanung