Allgemeine Verfahrensbestimmungen. 1.1 Die kontoführende Bank nimmt zur Vereinfachung des Auslandszahlungsverkehrs Dateien mit Zahlungen im Au- ßenwirtschaftsverkehr (Überweisungen und Scheckzahlungen) auf Datenträgern entgegen. Die Einreichung per DFÜ richtet sich nach gesonderten Vereinbarungen.
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Allgemeine Verfahrensbestimmungen. 1.1 Die kontoführende Bank nimmt zur Vereinfachung des Auslandszahlungsverkehrs Dateien mit Zahlungen im Au- ßenwirtschaftsverkehr Außenwirtschaftsverkehr (Überweisungen und Scheckzahlungen) auf Datenträgern entgegen. Die Einreichung per DFÜ richtet sich nach gesonderten Vereinbarungen.
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Allgemeine Verfahrensbestimmungen. 1.1 Die kontoführende Bank nimmt zur Vereinfachung des Auslandszahlungsverkehrs Dateien mit Zahlungen im Au- ßenwirtschaftsverkehr Außenwirtschaftsverkehr (Überweisungen und Scheckzahlungen) auf Datenträgern entgegen. Die Einreichung per DFÜ richtet sich nach gesonderten Vereinbarungen.
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