Allgemeine Vorschriften für Bau und Betrieb. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Ar- beitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand verant- wortlich. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der arbeits- und ge- werberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.