Zuwiderhandlung, Verstoß und Haftung. 5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheits- bestimmungen, Vorschriften, Versorgung
Zuwiderhandlung, Verstoß und Haftung. Standbauten, die nicht freigegeben sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht ent- sprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Aus- führung ist die Messe München GmbH berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst und/ oder durch Dritte Änderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Sofern der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Xxxxxxxxxx die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet der Aussteller für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultie- xxx. Xxxxxx stellt der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Standbauer die Messegesellschaft schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaubestimmungen gegen die Messegesellschaft geltend gemacht werden.
Zuwiderhandlung, Verstoß und Haftung. Standbauten, die nicht freigegeben sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MESSE ESSEN GmbH berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst und/der durch Dritte Änderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. So- fern der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Xxxxxxxxxx die vorste- henden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet der Aussteller für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen re- sultieren. Ferner stellt der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Stand- bauer die MESSE ESSEN GmbH schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaube- stimmungen gegen die MESSE ESSEN GmbH geltend gemacht werden.