Common use of Allgemeiner Kundenservice/Entstörung Clause in Contracts

Allgemeiner Kundenservice/Entstörung. 9.1 Für Auskünfte/Beratung und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden die auf dem Auftragsformular genannte Servicenummer zur Verfügung. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, MMKS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Nach Eingang einer Störungsmeldung wird überprüft, ob es sich um eine Störung im Netz der MMKS handelt oder ob die Störung in Fremdnetzen verursacht wird. Sind die Störungen nicht im Netz der MMKS begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers. 9.3 MMKS wird Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. 9.4 MMKS nimmt Störungsmeldungen unter der auf dem Auftragsformular genannten Servicenummer entgegen und bearbeitet Störungen außer an gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. 9.5 Störungsermittlungen und -behebungen außerhalb der unter Ziff. 9.4 aufgeführten Geschäftszeiten werden von MMKS gemäß der Preisliste MMKS Telefonanschluss nur gegen Aufschlag durchgeführt. 9.6 Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung der Einrichtungen bzw. bei einer vom Kunden gemeldeten, aber nicht vorliegenden Störung ist MMKS berechtigt, die durch die Störungs- bzw. Schadensermittlung angefallenen Kosten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Kundenservice/Entstörung. 9.1 10.1 Für Auskünfte/Beratung und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden die auf dem Auftragsformular genannte Servicenummer zur Verfügung. 9.2 10.2 Der Kunde ist verpflichtet, MMKS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Nach Eingang einer Störungsmeldung wird überprüft, ob es sich um eine Störung im Netz der MMKS handelt oder ob die Störung in Fremdnetzen verursacht wird. Sind die Störungen nicht im Netz der MMKS begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers. 9.3 10.3 MMKS wird Störungen des Netzbetreibers im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. 9.4 10.4 MMKS nimmt Störungsmeldungen unter der auf dem Auftragsformular genannten Servicenummer entgegen und bearbeitet Störungen außer an gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. 9.5 10.5 Störungsermittlungen und -behebungen außerhalb der unter Ziff. 9.4 10.4 aufgeführten Geschäftszeiten werden von MMKS gemäß der Preisliste MMKS Telefonanschluss Internetzugang nur gegen Aufschlag durchgeführt. 9.6 10.6 Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung der Einrichtungen bzw. bei einer vom Kunden gemeldeten, aber nicht vorliegenden Störung ist MMKS berechtigt, die durch die Störungs- bzw. Schadensermittlung angefallenen Kosten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Kundenservice/Entstörung. 9.1 10.1 Für Auskünfte/Beratung und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden die auf dem Auftragsformular genannte Servicenummer Telefonnummer zur Verfügung. 9.2 10.2 Der Kunde ist verpflichtet, MMKS TKN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Nach Eingang einer Störungsmeldung wird überprüft, ob es sich um eine Störung im Netz der MMKS TKN handelt oder ob die Störung in Fremdnetzen verursacht wird. Sind die Störungen nicht im Netz der MMKS TKN begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In gilt in diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen jeweilige Entstörungsfrist des Fremdnetzbetreibers. 9.3 MMKS 10.3 TKN wird Störungen des Netzbetreibers im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. 9.4 MMKS 10.4 TKN nimmt Störungsmeldungen unter der auf dem Auftragsformular genannten Servicenummer entgegen und bearbeitet Störungen außer an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember von montags bis donnerstags freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 17:00 Uhr. 9.5 10.5 Störungsermittlungen und -behebungen außerhalb der unter Ziff. 9.4 10.4 aufgeführten Geschäftszeiten werden von MMKS TKN gemäß der Preisliste MMKS Telefonanschluss nur gegen Aufschlag durchgeführt. 9.6 10.6 Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung der Einrichtungen bzw. bei einer vom Kunden gemeldeten, aber nicht vorliegenden Störung ist MMKS TKN berechtigt, die durch die Störungs- bzw. Schadensermittlung angefallenen Kosten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Kundenservice/Entstörung. 9.1 13.1 Für Auskünfte/Beratung und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden die auf dem Auftragsformular genannte Servicenummer zur Verfügung. 9.2 13.2 Der Kunde ist verpflichtet, MMKS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Nach Eingang einer Störungsmeldung wird überprüft, ob es sich um eine Störung im Netz der MMKS handelt oder ob die Störung in Fremdnetzen verursacht wird. Sind die Störungen nicht im Netz der MMKS begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers. 9.3 13.3 MMKS wird Störungen des Netzbetreibers im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. 9.4 13.4 MMKS nimmt Störungsmeldungen unter der auf dem Auftragsformular genannten Servicenummer entgegen und bearbeitet Störungen außer an gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. 9.5 13.5 Störungsermittlungen und -behebungen außerhalb der unter Ziff. 9.4 13.4 aufgeführten Geschäftszeiten werden von MMKS gemäß der Preisliste MMKS Telefonanschluss Internetzugang nur gegen Aufschlag durchgeführt. 9.6 13.6 Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung der Einrichtungen bzw. bei einer vom Kunden gemeldeten, aber nicht vorliegenden Störung ist MMKS berechtigt, die durch die Störungs- bzw. Schadensermittlung angefallenen Kosten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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