Common use of Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden Clause in Contracts

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Reise Und Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.116.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit Übelkeit, Erkältung (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx)Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Überknöchelung bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen Wanderung in große Höhehöher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Kreuzfahrten Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.216.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung Ver- änderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme Verdauungs- probleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen Spei- sen etc.) und/und / oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter Reise- veranstalter nicht zuzurechnen. 19.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß ord- nungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten ge- nannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.117.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), ) Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.217.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Reisebedingungen, General Terms and Conditions

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.116.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit Übelkeit, Erkältung (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx)Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Verrenkungen bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen Wanderung in große Höhehöher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Kreuzfahrten Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.216.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen des Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten Kreuzfahrten, Benutzung von Liegestühlen am Sonnendeck oder wenn vorhanden, Sportgeräte und Pool sowie vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter GTA nicht zuzurechnen. 19.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Reiseveranstaltungsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen feuchtschwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/und/ oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.120.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.220.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.116.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit Übelkeit, Erkältung (z.B. zB aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx)Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. zB aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Überknöchelung bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen Wanderung in große Höhehöher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Kreuzfahrten Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.216.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 19.121.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. 19.221.2. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übernachtungscamps & Pauschalreisen