Common use of Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden Clause in Contracts

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 16.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise Stress, Übelkeit, Erkältung (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie Überknöchelung bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Wanderung in höher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.

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Samples: www.neubauer.at, www.peterbus.at, www.busdichweg.com

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 16.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise Stress, Übelkeit, Erkältung (z.B. zB aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. zB aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie Überknöchelung bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Wanderung in höher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.

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Samples: www.eibisberger.at

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 16.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise Stress, Übelkeit, Erkältung (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit, Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze), und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie Überknöchelung Verrenkungen bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Wanderung in höher gelegene Gebiete, Seekrankheit bei Schiffsfahrten und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.

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Samples: www.busdichweg.com

Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden. 16.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit, Erkältung Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), MüdigkeitMüdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Xxxxxx), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter SpeisenGewürze, Gewürze), und/Speisen etc.) und/ oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie Überknöchelung bei Wanderung und Ohrenschmerzen bei Wanderung in höher gelegene Gebiete, beispiels- weise Seekrankheit bei Schiffsfahrten Boots/Schiffsfahrten, Überschreiten diverser Absperrungen trotz Verbotes und vieles mehr, fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter Reise- veranstalter nicht zuzurechnen.

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Samples: www.splashline.at