Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf behördliche Maßnahmen, die als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung erlassen werden.
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Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf behördliche Maßnahmen, die als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung Rechtsver- ordnung erlassen werden.
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Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf behördliche MaßnahmenMaß- nahmen, die als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung erlassen erlas- sen werden.
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Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf behördliche MaßnahmenMaß- nahmen, die als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung erlassen er- lassen werden.
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