Ambulante Nachsorge nach stationären Entziehungsmaßnahmen. Aufwendungen für ärztliche Leistungen bzw. Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen einer nach Beendigung einer stationären Entziehungsmaßnahme medizinisch notwendigen ambulanten Nachsorgebehandlung sind für die Dauer von bis zu 6 Monaten und maximal bis zum Regelhöchstsatz der jeweils geltenden Gebührenordnung erstattungsfähig
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Ambulante Nachsorge nach stationären Entziehungsmaßnahmen. zu 75 %. Aufwendungen für ärztliche Leistungen bzw. Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen einer nach Beendigung einer stationären Entziehungsmaßnahme medizinisch notwendigen ambulanten Nachsorgebehandlung sind für die Dauer von bis zu 6 Monaten und maximal bis zum Regelhöchstsatz der jeweils geltenden Gebührenordnung erstattungsfähigerstattungsfähig - zu 75 %.
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Ambulante Nachsorge nach stationären Entziehungsmaßnahmen. zu 75 %. Aufwendungen für ärztliche ärztlich Leistungen bzw. Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen einer nach Beendigung einer stationären Entziehungsmaßnahme medizinisch notwendigen ambulanten Nachsorgebehandlung sind für die Dauer von bis zu 6 Monaten und maximal bis zum Regelhöchstsatz der jeweils geltenden Gebührenordnung erstattungsfähigerstattungsfähig - zu 75 %.
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Ambulante Nachsorge nach stationären Entziehungsmaßnahmen. Aufwendungen für ärztliche Leistungen bzw. Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen einer nach Beendigung einer stationären Entziehungsmaßnahme medizinisch notwendigen ambulanten Nachsorgebehandlung sind für die Dauer von bis zu 6 Monaten und maximal bis zum Regelhöchstsatz der jeweils geltenden Gebührenordnung erstattungsfähigerstattungsfähig zu 75 %.
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Ambulante Nachsorge nach stationären Entziehungsmaßnahmen. zu 100 %. Aufwendungen für ärztliche Leistungen bzw. Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen einer nach Beendigung einer stationären Entziehungsmaßnahme medizinisch notwendigen ambulanten Nachsorgebehandlung sind für die Dauer von bis zu 6 Monaten und maximal bis zum Regelhöchstsatz der jeweils geltenden Gebührenordnung erstattungsfähigerstattungsfähig - zu 100 %.
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