Anforderungen an die Hilfsmittel. 2.1. Medizinisch/technische (Mindest-) Anforderungen an Qualität und Ausführung der Hilfsmittel Die medizinischen und technischen Mindestanforderungen an die Qualität und die Ausführung der Hilfsmittel in den Produktuntergruppen sowie die sonstigen Anforderungen an die zusätz- lich zur Bereitstellung des/der Hilfsmittel zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V für die betreffende Produkt- (unter-)Gruppe in der jeweils gültigen Fassung. Ein Nachweis der medizinisch/technischen Produkteigenschaften der angebotenen Hilfsmittel und/oder des Zubehörs ist auf Anfrage nachzureichen. Für die Versorgung dürfen nur Hilfsmittel eingesetzt werden, die hygienisch unbedenklich, op- tisch einwandfrei und funktionsgerecht sind und die dem aktuellen Stand der Technik entspre- chen. Der Leistungserbringer gewährleistet die Einhaltung der Hygienevorgaben nach den Empfeh- lungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“ in Anlehnung an die Hygienevorgaben des Xxxxxx-Xxxx-In- stitutes (RKI).
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