Anforderungen zur Nutzung der Leistungen Musterklauseln

Anforderungen zur Nutzung der Leistungen. 2.1 Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen geregelten digitalen Produkte können, sofern sich aus gesonderten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, nur genutzt werden in Verbindung mit einem vollversorgten Kabel-Anschluss am Vodafone-Netz im Ausbaugebiet des jeweiligen Produktes und einem digitalfähigen 862-MHz-Hausnetz. Für den Kabel-Anschluss muss über die gesamte Vertrags- laufzeit der digitalen Produkte ein Vertragsverhältnis (Vodafone TV Connect bzw. Kabel-Anschluss- Vertrag) zwischen Vodafone und dem Kunden und/oder einem Dritten bestehen. Vodafone behält sich vor, die Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelfall von einer grundsätzlich vom Kunden einzuholenden Einverständniserklärung des Betreibers des Hausnetzes oder sonstiger dinglich Berechtigter abhängig zu machen, sofern andernfalls ein unberechtigter Eingriff in die Rechte des Betreibers des Hausnetzes oder des sonstigen dinglich Berechtigten nicht ausgeschlossen werden kann.
Anforderungen zur Nutzung der Leistungen. 2.1 Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Produkte können, sofern sich aus geson- derten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, nur genutzt werden, wenn der Kunde eine gesonderte Internet- oder Mobilfunkverbindung bereitstellt und ein für den Empfang bzw. die Nutzung der inter- netbasierten Dienste geeignetes Empfangsgerät nutzt. Für GigaTV Net ist darüber hinaus ein HDMI fähiges TV Gerät erforderlich. Durch die Nutzung digitaler Inhalte via Streaming können gesonderte Kosten für die vom Kunden genutzte Internetverbindung anfallen. Für die Realisierung der inter- netbasierten Dienste und der Vodafone Videothek und TV-Mediathek ist es erforderlich, dass Daten zwischen dem geeigneten Empfangsgerät und den Servern von Vodafone ausgetauscht werden. Der Datenaustausch erfolgt, sobald die Internet- oder Mobilfunkverbindung eingerichtet ist. Das geeignete Empfangsgerät muss während der Übertragung des Inhalts mit dem Internet ununter- brochen verbunden sein.
Anforderungen zur Nutzung der Leistungen. 2.1 Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Produkte können, sofern sich aus geson- derten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, nur genutzt werden, wenn der Kunde eine gesonderte Internet- oder Mobilfunkverbindung bereitstellt und ein für den Empfang bzw. die Nutzung der internetbasierten Dienste geeignetes Empfangsgerät nutzt. Durch die Nutzung digitaler Inhalte via Streaming können gesonderte Kosten für die vom Kunden genutzte Internetverbindung anfallen. Für die Realisierung der internetbasierten Dienste und der Vodafone Videothek und TV-Mediathek ist es erforderlich, dass Daten zwischen dem geeigneten Empfangsgerät und den Servern von Vodafone ausgetauscht werden. Der Datenaustausch erfolgt, sobald die Internet- oder Mobilfunkverbindung eingerichtet ist. Das geeignete Empfangsgerät muss während der Übertragung des Inhalts mit dem Internet ununterbrochen verbunden sein.
Anforderungen zur Nutzung der Leistungen. 2.1. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Produkte, die über die Überlassung eines Kabel­ anschlusses hinausgehen, können, sofern sich aus gesonderten Vereinbarungen nichts anderes ergibt,

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.