Weisung Musterklauseln

Weisung. 4.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer durch das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist durch das betreffende Recht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verboten. 4.2 Falls Weisungen die unter Ziffer 1 der Anlage dieses Vertrages getroffenen Festlegungen ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Vereinbarung in schriftlicher Form erfolgt. 4.3 Unabhängig von der Form der Erteilung dokumentieren sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber jede Weisung des Auftraggebers in Textform. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer dieses Vertrages und anschließend noch für drei Jahre aufzubewahren. 4.4 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber unverzüglich darauf hin, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Auffassung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, die Ausführung der Weisung auszusetzen, bis der Auftraggeber die Weisung geändert hat oder diese bestätigt. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen. 4.5 Weisungen dürfen nur durch Personen erteilt werden, welche aufgrund ihrer organschaftlichen Stellung oder ihrer besonderen Funktion den Auftraggeber insoweit vertreten (z.B. Datenschutzbeauftragter, Chief Security Officer, etc.). 4.6 Der Auftragnehmer legt in der Anlage dieses Vertrages Weisungsempfänger fest. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und in schriftlicher oder elektronischer Form die Nachfolger oder Vertreter mitzuteilen.
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Speicherung, Pseudonymisierung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete, in der Regel schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- len. 1. Der Auftragnehmer verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten oder es kann im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogenen Daten bekommt bzw. Kenntnis von diesen erlangt. Nach Art 28 DS-GVO ist daher der Abschluss einer Vereinbarung zur Verarbeitung im Auf- trag erforderlich. 2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer im Rahmen der Sorgfaltspflichten des Art. 28 DS-GVO als Dienstleister ausgewählt. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung im Auf- trag ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bzw. auch elektronisch erteilt. Dieser Vertrag enthält nach dem Willen der Parteien und insbesondere des Auftraggebers den Auftrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3 DS-GVO und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleis- tung. 3. Das Eigentum an den personenbezogenen Daten liegt ausschließlich beim Auftraggeber als „Ver- antwortlichem" im Sinne der DS-GVO. Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen. 1. Der Gegenstand des Auftrages ist wie folgt definiert: Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Tatsache, dass z.B. in Shops Plugins zur Zahlungsabwicklung genutzt werden, deren Daten technisch direkt zwischen der Website/Shop und dem Plugin-Anbie- ter ausgetauscht und von uns weder verarbeitet noch gespeichert werden. ☒ Protokolldaten (z. B. Logfiles über Nutzungsvorgänge für statistische Auswertungen) ☐ Emailtransport ☐ CMS-Nutzerdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) ☐ Verbindungsdaten (Datum und Zeit der Verbindung, Verbindungsteilnehmer) ☐ Abrechnungsdaten (z. B. Verbrauchs- und Leistungswerte) ☐ Arbeitszeitdaten (Arbeits- und Fehlzeiten, Soll-Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Sonderur- laub, Krankheitstage, Überstu...
Weisung. (1) Eine Weisung erfolgt regelmäßig durch die Leistungsbeschreibung im Hauptvertrag, sie kann vom Auftraggeber jederzeit bei Bedarf in schriftlicher oder elektronischer Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden anfänglich durch einen Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Kommentierung § 1 Generell sollte auf Rechtsnormen verwiesen werden, wenn dort die benötigten Definitionen zu finden sind. Ergänzend werden in diesem Abschnitt die Begrifflichkeiten definiert, welche einerseits für den Vertrag relevant sind, andererseits an anderer Stelle nicht definiert wurden. In § 1 des Muster-AV-Vertrages wird in den Xxxxxx 0-0 daher auf die in DS-GVO, UWG und TMG enthaltenen Definitionen verwiesen, in den Xxxxxx 0 - 27 werden die dort nicht enthaltenen Begriffe „Anonymisierung“, „Unterauftragnehmer“, „Verarbeitung im Auftrag“ sowie „Weisung“ definiert. Literatur Artikel-29-Datenschutzgruppe. (2007) Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“. [Online, zitiert am 2017-02-23]; Verfügbar unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx/xxxxxx/0000/xx000_xx.xxx Artikel-29-Datenschutzgruppe. (2010) Stellungnahme 1/2010 zu den Begriffen „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“. [Online, zitiert am 2017-02-23]; Verfügbar unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/ docs/wpdocs/2010/wp169_de.pdf Artikel-29-Datenschutzgruppe. (2011) Stellungnahme 15/2011 zur Definition von Einwilligung. [Online, zitiert am 2017-02-23]; Verfügbar unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxx-00/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx/xxxxx/0000/xx000_xx.xxx § 2 Gegenstand des Auftrags Alt. 1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten (nachstehend „Daten“ genannt) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber in dessen Auftrag und nach dessen Weisung im Zusammenhang mit … in Ergänzung des … Vertrags der Parteien vom …, (nachstehend „Hauptvertrag“ genannt“). Die Vereinbarung gilt entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf folgende personenbezogene Daten (dadurch, dass der Auftraggeber ihm die Daten bereitstellt oder ihm einen Zugriff auf die Daten ermöglicht), bzw. der A...
Weisung. Den Weisungen des Betreuungspersonals der Fraport AG ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in den sicherheitsrelevanten Bereichen. Im Übrigen gilt die Flughafen- Benutzungsordnung, die in den Terminals und auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxx.xx veröffentlicht ist.
Weisung. (1) Eine Weisung durch den behandelnden Arzt erfolgt nicht. Der gesamte Verarbeitungsprozess ist vollautomatisiert.
Weisung. Eine Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Berichtigung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag und diese Vereinbarung festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. 1 Convento verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Leistungen, die in der Produktbeschreibung zu myconvento konkretisiert sind oder Tätigkeiten, die der Auftraggeber separat beauftragt (zum Beispiel Datenimporte). Der Auftraggeber ist „Verantwortlicher“ gemäß Art. 4 Nr. 7 und Art. 24 der EU Datenschutz Grundverordnung (im Folgenden DSGVO). Er ist für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Convento sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. 2 Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber während der Laufzeit des Abonnements und dieses ADV-Vertrags und nach dessen Beendigung die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen. 3 Die Inhalte dieses ADV-Vertrags gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. 1 Convento darf personenbezogene Daten nur im Rahmen des Auftrags und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Convento pflegt im Rahmen des Abonnements üblicherweise keine personenbezogenen Daten für den Auftraggeber. Convento ist daher nicht verpflichtet, eine ausführliche Dokumentation der Datenverarbeitung zu führen, anhand derer der Auftraggeber als Verantwortlicher den Nachweis über die ordnungsmäßige Durchführung der Datenverarbeitung führen kann. Convento kann aber auf besondere Anweisung des Auftraggebers personenbezogene Daten bearbeiten, insbesondere für den Datenimport und/oder Datenexport und bei einer möglichen Wiederherstellung einer vom Auftraggeber gewünschten Datensicherung. Nur in diesen Fällen dokumentiert Convento die Datenverarbeitung. Im Rahmen eines technischen Protokolls wird dokumentiert, welcher Mitarbeiter welche personenbezogenen Daten welches Kunden wann angesehen oder bearbeitet hat. Convento wird diese Dokumentation langfristig speichern.
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers.
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus den AGB der Internetplattform des Auftragnehmers webPRAX und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Aus den Hauptvertrag (basierend auf den AGB, den Leistungsbeschreibungen, der Webseite sowie den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers) ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Konkret umfasst dies die Bereitstellung eine Videosprechstunde und die Verarbeitung und / oder Nutzung der folgenden personenbezogener Datenarten / -kategorien  Personenstammdaten  Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)  Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung)  Kundenhistorie  Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten  Planungs- und Steuerungsdaten Betroffene sind die Leistungserbringer (Psychotherapeute etc.) und deren Patienten. Zweck der Datenerhebung ist die Durchführung der Videosprechstunde, die Nutzerverwaltung und Abrechnung. Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages und endet automatisch, wenn der Hauptvertrag endet, sofern sich aus gesetzlichen Bestimmungen nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben. Darüber hinaus kann dieser Vertrag von jeder Vertragspartei nach den Bestimmungen des Hauptvertrages ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung dieses Vertrages beinhaltet keine Kündigung des Hauptvertrages und bedingt diese auch nicht.