Angaben zum Vorhabenstandort Musterklauseln

Angaben zum Vorhabenstandort. Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil Plänterwald. Das Gebiet des Bebauungsplans 9-7 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 45,9 ha. Davon beträgt die Fläche des ehemaligen „Spreeparks“ in den gegenwärtigen Zaungrenzen ca. 19,7 ha. Weitere 1,2 ha gehören zum Gelände des „Alten Eierhäuschens“, ca. 20,9 ha sind Wald und Landschaftsschutzgebiet, der Uferwanderweg beträgt ca. 2,2 ha und ca. 1,7 ha sind öffentli- che Straßenverkehrsflächen. Das Gelände des ehemaligen Freizeitparks mit vereinzelten Fahrgeschäften ist ungenutzt und liegt brach. Das ehemalige Betriebsgelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Gleiches gilt für die ehemalige Gaststätte „Altes Eierhäuschen“, die aufgrund der genehmigten denkmalgerechten Sanierung und Herrichtung zur Wiedernutzbarmachung des Gebäudes eingezäunt ist. Der sich südlich an den ehemaligen „Spreepark“ anschließende Plänterwald ist für die Öf- fentlichkeit wie Erholungssuchende und Radfahrende ebenso wie der Uferwanderweg ent- lang der Spree frei zugänglich. Entsprechend dem Planungsziel sollen der Bereich des ehemaligen „Spreeparks“ als Son- dergebiet mit der Zweckbestimmung „Kunst- und Kulturpark“ und die Fläche des ehemaligen „Alten Eierhäuschens“ als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ausflugslokal und Räume für Kunst- und Kulturschaffende mit Beherbergung“ festgesetzt werden. Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kunst- und Kulturpark“ werden zum Schutz der Vegetation Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern festgesetzt werden. Acht Flächen (a, b, c, d, e, g, h, k und m) sollen in ihrem Bestand langfristig gesichert und entwi- ckelt werden. Dabei handelt es sich um bestehende Waldflächen, zum Teil mit Gewässern. Zwei Flächen sind als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be- pflanzungen ausgewiesen. In der Fläche l sollen die bestehenden Baumbestände zu einem Wald weiterentwickelt werden und angrenzende Flächen zu Wald arrondiert werden. Die Fläche f wird als Baumallee entwickelt. Zwei Flächen werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Eine Fläche im Bereich des Riesenrades soll zu einem Laubholzwald weiterentwickelt werden (Fläche i). Eine andere Fläche (Fläche j) hat bereits Bedeutung als Offenfläche für Insekten. Diese Funktion soll weiter gestärkt wer- den. Für das Sonde...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.