Angaben zur Baustelle Musterklauseln

Angaben zur Baustelle. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die öffentlichen Straßen Die Baustraße ab Straßenkante ist durch den AN Rohbau anzulegen und zu unterhalten. Vorhandene befestigte Gehwegbereiche sind dabei zu schützen. Es sind keine gesonderten Parkplätze für Baustellenfahrzeuge oder PKWs der ausführenden Firmen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit, Materialien u. Ä. auf das Gelände anzuliefern. Dies ist jeweils im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Belastungsklassifizierung für die Zufahrt liegt nicht vor. Eventuelle Lastbeschränkungen für größere Tonnagen sind eigenverantwortlich im Voraus zu prüfen und in die EPs mit einzukalkulieren. Eventuell erforderliche zusätzliche Anforderungen / Ertüchtigungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Wendemöglichkeit für LKW besteht außerhalb der Baustelle auf öffentlichen Straßen. Ein Abstellen der Fahrzeuge innerhalb der Baustelleneinrichtung ist nicht möglich. Die Einfahrt zur Baustelle ist mit einem Tor verschlossen. Das Abstellen der Arbeitsfahrzeuge auf dem Baufeld ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Die Entfernung von der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) bis an das Gebäude beträgt mind. 12 m. Die Grundfläche der Baustelle ist nicht befestigt. Untergründe für die Aufstellung von Kränen, Mobilkränen, Pumpenfahrzeugen und ähnlichem sind eigenständig herzustellen und zu beräumen. Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitung eine ca. 3,00 m breite Fahrspur innerhalb der BE ständig freigehalten werden. Umbauten der Baustelleneinrichtung müssen eigenständig wieder in den Urzustand versetzt werden. Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten.
Angaben zur Baustelle. 7.1 Für die Zugangswege wird auf Folgendes hingewiesen: ...................................................................................................................................... ......................................................................................................................................
Angaben zur Baustelle. 2.1 Lage der Baustelle
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Be-schaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Mehr als die Windrichtung kann eine exponierte Lage der Baustelle, z. B. im Gebirge, an der Küste oder in der Nähe eines Flughafens, die Höhe der Gemeinkosten oder der Baustelleneinrichtung beeinflussen. 0.1.2 bis 0.1.4 Diese Sachverhalte können die Art und den Umfang der Baustelleneinrichtung und der notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen beeinflussen, deren Kosten der Auftragnehmer in der Regel in seine Einheitspreise einzukalkulieren hat, siehe VOB Teil B, R 4, Nr. 2, Absatz (2).
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung.
Angaben zur Baustelle. 4.1 Für die Zugangswege wird auf Folgendes hingewiesen:
Angaben zur Baustelle. Eine Besichtigung der Örtlichkeit durch den AN vor Angebotsabgabe ist notwendig. Nach- forderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit sind ausgeschlossen.
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