Angaben zur Baustelle Musterklauseln

Angaben zur Baustelle. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die öffentlichen Straßen Die Baustraße ab Straßenkante ist durch den AN Rohbau anzulegen und zu unterhalten. Vorhandene befestigte Gehwegbereiche sind dabei zu schützen. Es sind keine gesonderten Parkplätze für Baustellenfahrzeuge oder PKWs der ausführenden Firmen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit, Materialien u. Ä. auf das Gelände anzuliefern. Dies ist jeweils im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Belastungsklassifizierung für die Zufahrt liegt nicht vor. Eventuelle Lastbeschränkungen für größere Tonnagen sind eigenverantwortlich im Voraus zu prüfen und in die EPs mit einzukalkulieren. Eventuell erforderliche zusätzliche Anforderungen / Ertüchtigungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Wendemöglichkeit für LKW besteht außerhalb der Baustelle auf öffentlichen Straßen. Ein Abstellen der Fahrzeuge innerhalb der Baustelleneinrichtung ist nicht möglich. Die Einfahrt zur Baustelle ist mit einem Tor verschlossen. Das Abstellen der Arbeitsfahrzeuge auf dem Baufeld ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Die Entfernung von der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) bis an das Gebäude beträgt mind. 12 m. Die Grundfläche der Baustelle ist nicht befestigt. Untergründe für die Aufstellung von Kränen, Mobilkränen, Pumpenfahrzeugen und ähnlichem sind eigenständig herzustellen und zu beräumen. Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitung eine ca. 3,00 m breite Fahrspur innerhalb der BE ständig freigehalten werden. Umbauten der Baustelleneinrichtung müssen eigenständig wieder in den Urzustand versetzt werden. Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten.
Angaben zur Baustelle. 6.1 Für die Zugangswege wird auf Folgendes hingewiesen: ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 6.2 Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt (§ 4 Abs. 4 VOB/B): 6.2.1 Lager- und Arbeitsplätze: .................................................................................................................. .................................................................................................................. 6.2.2 Vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zä hler trä gt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig.
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Mehr als die Windrichtung kann eine exponierte Lage der Baustelle, z. B. im Gebirge, an der Küste oder in der Nähe eines Flughafens, die Höhe der Gemeinkosten oder der Baustelleneinrichtung beeinflussen. 0.1.2 bis 0.1.4 Diese Sachverhalte können die Art und den Umfang der Baustelleneinrichtung und der notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen beeinflussen, deren Kosten der Auftragnehmer in der Regel in seine Einheitspreise einzukalkulieren hat, siehe VOB Teil B, R 4, Nr. 2, Absatz (2).
Angaben zur Baustelle. 4.1 Für die Zugangswege wird auf Folgendes hingewiesen: 4.2 Dem AN werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt:
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Be-schaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. 0.1.5 Lage, Art, Anschlußwert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. 0.1.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Angaben zur Baustelle. 2.1 Lage der Baustelle 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Angaben zur Baustelle. Eine Besichtigung der Örtlichkeit durch den AN vor Angebotsabgabe ist notwendig. Nach- forderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit sind ausgeschlossen.
Angaben zur Baustelle. 0.1.1 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung. 0.1.2 Tragfähigkeit von Decken und Verkehrswegen.
Angaben zur Baustelle 

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  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten