Angaben über die Veranlagung Musterklauseln

Angaben über die Veranlagung. 2.1. Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Kündigungsfristen und die Ausstattung der Veranlagung,
Angaben über die Veranlagung. 2.1 Die Veranlagungsbedingungen und Ausstattung der Veranlagung, Der Anleger erwirbt als Treugeber im Rechtsinne Anteile an einem Treuhandvermögen. Das Treuhandver- mögen ist der Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft. Die Anteile gewähren eine Beteiligung an den Ergebnissen der Gesellschaft und ein sich an der Beteiligung an den Gewinnen richtendes Recht auf die Teilnahme an Ausschüttungen sowie dem Liquidationserlös der Gesellschaft. Weiters hat der Anleger im Falle seines Ausscheidens Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Für die Beteiligung sind der diesem Prospekt beigeschlossene Gesellschaftsvertrag (Beilage./1), der Treuhand- vertrag (Beilage./2) und der Zeichnungsschein (Beilage./3), maßgeblich. Mit der Unterfertigung des Zeich- nungsscheines bestätigt der Treugeber ausdrücklich, den Inhalt dieses Prospektes, des Gesellschaftsvertrages sowie des Treuhandvertrages vollständig zu kennen und sie als Grundlage für die Veranlagung anzuerkennen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch EUR 1.000 teil- bar sein. Auf die Einlage (Nominale) wird ein Agio eingehoben. Die Einzahlung der Einlage zzgl. Agio erfolgt auf das Treuhandkonto der Treuhandkommanditistin. Der Treugeber begründet durch seine Einlage über die Treu- handkommanditistin eine Mitunternehmerschaft im Sinne des § 24 BAO an der Gesellschaft. Den Treugeber trifft keine Nachschusspflicht, es besteht keine Haftung über die von ihm getätigte Kommanditeinlage hinaus. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet und kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kün- digungsfrist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch mit 31.12.2017 gekündigt werden. Scheidet ein Treugeber durch Kündigung oder aus sonstigen im Gesellschaftsvertrag (Beilage./1) oder im Treuhandvertrag (Beilage./2) geregelten Gründen aus, so hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsgut- haben, das auf Basis des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelt wird. Das dem Treugeber daraus zustehende Auseinandersetzungsguthaben ist bis längsten 30. Juni des Kalenderjahres auszubezahlen, wel- ches dem Stichtag des Ausscheidens folgt. Der Treugeber kann seine Kommanditbeteiligung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Treuhand- kommanditistin mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres übertragen. Der Treugeber hat im Falle der Übertragung seines Anteils die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf den Rechtsnachfolger zu überbind...

Related to Angaben über die Veranlagung

  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.