Übertragung/Abtretung Musterklauseln

Übertragung/Abtretung. Eine sonstige Übertragung der Nutzungsrechte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Übertragbarkeit kann zudem durch technische Sperren des Anbieters, über den die SOFTWARE verteilt wird, ausgeschlossen sein.
Übertragung/Abtretung. Dem Kunden ist die Übertragung/Abtretung dieser Vereinbarung nur mit unserer Einwilligung von gestattet; Unternehmen steht die Abtretung von Forderungen nach Maßgabe des § 1396a ABGB zu. Der Verkäufer kann – ausgenommen bei Verträgen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes - diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte oder innerhalb seiner Unternehmensgruppe übertragen bzw. abtreten. 17.0 ASSIGNMENT. Customer may not assign the Agreement without the Seller’s consent; business enterprises may assign claims according to Sec 1396a ABGB (Austrian Civil Code). The Seller may assign the Agreement - except for Agreements with consumers in the meaning of the Konsumentenschutzgesetz (Austrian Consumer Protection Act) - to any third party or within its group of companies without Customer’s consent
Übertragung/Abtretung. 18.1 Der Vertragspartner/Berater ist nicht berechtigt, Rechte an dem Lizenzmaterial, insbesondere das Recht zur Nutzung der Lizenzierten Software, an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abzutreten.
Übertragung/Abtretung. Die Veranlagung ist nicht verbrieft. Eine Übertragung auf Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Emittentin. Die Möglichkeit der Veräußerung und Abtretung der Veranlagung richtet sich nach den geltenden Vorschiften des allgemeinen Zivilrechtes über eine Forderungszession. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag kann daher eine Gebühr von 0,8% des Abtretungsentgelts auslösen. Die Gebühr fällt jedoch nur an, wenn über die Abtretung eine Urkunde errichtet wird. Der Begriff Urkunde ist sehr weit gefasst und umfasst sämtliche Schriften (z.B. Verträge, Protokolle, E-Mails, etc.), die das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts festhalten. Die Gebührenschuld entsteht entweder: − wenn die Urkunde von den beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird; oder − wenn die Urkunde von einem Vertragsteil unterzeichnet wird und dem anderen Vertragsteil, einem Dritten oder dessen Vertreter ausgehändigt wird. Als Unterschrift gilt dabei nicht nur die eigenhändige Unterschrift, sondern auch eine mechanisch erzeugte (z.B. Signatur). So kann zum Beispiel bereits ein E-Mail mit Signatur die Gebührenschuld auslösen. Die Gebührenschuld ist durch die Unterzeichner der Urkunde zu entrichten. Wird die Urkunde nur von einem Vertragsteil unterfertigt und dem anderen Vertragsteil oder einem Dritten ausgehändigt, sind zur Entrichtung beide Vertragsteile und der Dritte verpflichtet. Ob die Abtretung von Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag Gebühr auslöst, ist sachverhalts- und einzelfallbezogen zu beurteilen, weshalb eine abschließende Einordnung im Rahmen dieser Ausführungen nicht möglich ist.
Übertragung/Abtretung. 13.1 Dem Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lebara gestattet, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, wobei die Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden soll, vorausgesetzt, dass im Falle der Übertragung von Pflichten der neue Kunde die Geschäftsbedingungen der Dienste und alle mit der SIM-Karte zusammenhängenden Verpflichtungen (z.B. Schulden) anerkennt.
Übertragung/Abtretung. 21. Assignment
Übertragung/Abtretung. Dem Kunden ist die Übertragung/Abtretung dieser Vereinbarung nur mit Einwilligung des Verkäufers gestattet. Der Verkäufer kann diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte oder innerhalb seiner Unternehmensgruppe übertragen bzw. abtreten. 13.0 ASSIGNMENT. Customer may not assign the Agreement without the Seller’s consent. The Seller may assign the Agreement to any third party or within its group of companies without Customer’s consent.
Übertragung/Abtretung. 8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte an dem Material, insbesondere das Recht zur Nutzung der Soft- ware, an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abzutreten. Diese Zustimmung gilt mit Xxxx der Reseller-Option im Serviceschein als erteilt.
Übertragung/Abtretung. 23.1 Der Lieferant darf den Vertrag bzw. jegliche Rechte daraus nicht an Dritte übertragen und vertragliche Forderungen abtreten, ohne zuvor das schriftliche Einverständnis des Käufers einzuholen. Jede Übertragung und Abtretung ohne das schriftliche Einverständnis des Käufers ist nichtig.
Übertragung/Abtretung. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus der Rahmenvereinbarung bedarf der Zustimmung von Solytic zumindest in Textform. Der Kunde kann, außer im Bereich des § 354a HGB, Ansprüche aus der Rahmenvereinbarung gegen Solytic nur mit vorheriger, zumindest in Textform erteilter Zustimmung von Solytic an Dritte abtreten.