Angebot beitretende Organisation Musterklauseln

Angebot beitretende Organisation. Wir bieten hiermit auf Basis dieser Beitrittsvereinbarung • den Abschluss des im Verkaufsprospekt, incl. des 1. Nachtrags vom 14.06.13, des 2. Nachtrags vom 20.07.14 und des 3. Nachtrags vom 12.06.15 (Ziff. 9.1) des Oikocredit Förderkreises Hessen-Pfalz e.V. enthaltenen Treuhandvertrages zum Zweck des mittelbaren Erwerbs von Anteilen an Oikocredit U.A. nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.3 dieser Beitrittsvereinbarung und zugleich • unseren Beitritt als Mitglied zum Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. an. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ort, Datum 1. Unterschrift der vertretungsberechtigten Person Bei mehreren Vertretungsberechtigten Unterschrift der zweiten vertretungsberechtigten Personen: Ort, Datum 1. Unterschrift der zweiten vertretungsberechtigten Person An unser Angebot sind wir bis zum 30. Tag nach Unterzeichnung gebunden. Unser Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Uns ist bekannt, dass mit der Annahme dieses Angebots durch den Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. der Beitritt, der Abschluss des Treuhandvertrages und ggf. der mittelbare Erwerb von An- teilen der Oikocredit U.A. zustande kommen. Wir stimmen ausdrücklich zu, dass mit der Vertragsdurchfüh- rung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird und verzichten auf den Zugang der Annahme- erklärung. Die Annahme unseres Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages bzw. der Beitritt zum Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. werden uns schriftlich bestätigt. Wir bestätigen, • den Verkaufsprospekt über die treuhänderische Beteiligung an Oikocredit U.A. über den Oikocredit För- derkreis Hessen-Pfalz e.V. einschließlich der hierin enthaltenen (a) Satzung des Förderkreises Hessen- Pfalz e.V., (b) des Treuhandvertrags, (c) des 1. Nachtrags vom 14.06.13 des 2. Nachtrags vom 20.07.14 und des 3. Nachtrags vom 12.06.15 sowie (d) die Informationen über den Fernabsatz und • die in dieser Vereinbarung enthaltene Widerrufsbelehrung (Ziff. 1.9.) erhalten zu haben. Der Förderkreis ist gesetzlich verpflichtet von jedem neuen Mitglied eine Selbstauskunft zur US-Steuerpflicht zu erbitten. Sollten Sie in den USA steuerpflichtig sein, melden wir Ihre Kontodaten gemäß der FATCA- USA- Umsetzungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern. Andernfalls erfolgt keine solche Meldung: Unsere Organisation ist in Deutschland als Kirche anerkannt. Sie fällt daher nicht unter die US-Steuer. Unsere Organisation ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Sie fällt nicht unter die US-Steu...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.