Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten der Auftragnehmerin als „Angebote“, „Kostenvoranschläge“ oder Ähnliches bezeichnete Schriftstücke sowie der darin enthaltenen Preise sind zunächst unverbindlich und freibleibend. Aufträge sowie Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt (Annahme des kundenseitigen Angebots) wird. Insbesondere sind Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin kein Angebot, sondern als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Auftraggebers zu verstehen. 2.2 Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann für die Auftragnehmerin verbindlich, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind. 2.3 Telefonische Aufträge sind für die Auftragnehmerin nur im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen. 2.4 Übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Die Leistungen erfolgen sodann im Umfang der Bestellung. 2.5 Alle Angebote seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Detailzeichnungen, Dokumentationen, Massenauszüge, Planunterlagen, Prüfberichte etc. 2.6 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Auftragnehmerin oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. 2.7 Ausführungen erfolgen nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Plänen. 2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, notwendige Arbeiten auch dann durchzuführen, wenn diese nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (ihr gebührt dafür sodann angemessenes Entgelt). Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nur im Falle schriftlich angenommener Nachträge und/oder Zusätze verpflichtet. 2.9 Die Mitarbeiter und Außenstellen der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehen.
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Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten der Auftragnehmerin als „Angebote“, „Kostenvoranschläge“ oder Ähnliches bezeichnete Schriftstücke sowie der darin enthaltenen Preise (1) Unsere Angebote sind zunächst unverbindlich und freibleibend. Aufträge sowie Bestellungen Ebenso sind erst bindendtechnische Beschreibungen, wenn deren Annahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt (Annahme des kundenseitigen Angebots) wird. Insbesondere sind Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin kein AngebotZusagen und Zusicherungen, sondern als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Auftraggebers zu verstehenGarantien und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
2.2 Aufträge (2) Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Vereinbarungen Zeichnungen in Musterbü- chern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur dann annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für die Auftragnehmerin verbindlichXxxxxx aber insoweit unverbindlich. An Abbildungen, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt Zeichnungen, Kalkulationen und firmenmäßig gezeichnet sindsonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3 Telefonische Aufträge (3) Die Mitarbeiter unseres Unternehmens oder dritter Unternehmen haben – sofern es sich nicht um Organe unserer Ge- sellschaft handelt – keine Vollmacht zur Vertretung von Höfler, es sei denn, eine solche wurde von uns ausdrücklich erteilt. Sie sind daher nicht berechtigt, für die Auftragnehmerin nur unser Unternehmen bindende Verträge, abändernde Vertragsvereinbarungen und/oder Zusatzvereinbarungen zu treffen, Lieferfristen zuzusagen, Mängel anzuerkennen oder Nachlässe zu gewähren. Verbindliche Zusagen im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.
2.4 Übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Die Leistungen erfolgen sodann im Umfang der Bestellung.
2.5 Alle Angebote seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Detailzeichnungen, Dokumentationen, Massenauszüge, Planunterlagen, Prüfberichte etc.
2.6 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Auftragnehmerin oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle vorgenannten Sinne bleiben ausschließlich einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlichdurch uns vorbe- halten.
2.7 Ausführungen erfolgen (4) Bestellungen der Auftraggeber sind verbindlich. Wir können sie innerhalb von zwei Wochen nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie PlänenZugang durch schrift- liche Auftragsbestätigung annehmen.
2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt(5) Ein Vertrag mit unserem Unternehmen kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(6) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, notwendige Arbeiten auch dann durchzuführendurch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) sind nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn diese in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird. Mündliche Nebenabreden werden nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (ihr gebührt dafür sodann angemessenes Entgelt). Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nur im Falle schriftlich angenommener Nachträge und/oder Zusätze verpflichtetgeschlossen.
2.9 Die Mitarbeiter und Außenstellen der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehen.
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Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten Unsere Angebote sind, sofern nicht die Verbindlichkeit unter Nennung der Auftragnehmerin als „Angebote“Bindefrist angegeben, „Kostenvoranschläge“ oder Ähnliches bezeichnete Schriftstücke sowie der darin enthaltenen Preise sind zunächst unverbindlich und freibleibend. Aufträge sowie Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt (Annahme des kundenseitigen Angebots) wird. Insbesondere sind Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin kein Angebot, sondern als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Auftraggebers zu verstehen.
2.2 Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann für die Auftragnehmerin verbindlich, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind.
2.3 Telefonische Aufträge sind für die Auftragnehmerin nur im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.
2.4 Übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Die Leistungen erfolgen sodann im Umfang der Bestellung.
2.5 Alle Angebote seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Detailzeichnungen, Dokumentationen, Massenauszüge, Planunterlagen, Prüfberichte etc.
2.6 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Auftragnehmerin unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle einer schriftlichen erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlichverbindlich.
2.7 Ausführungen erfolgen nach den vom Auftraggeber 2.3 In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messe- ständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern er diese seiner Entscheidung zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie PlänenBeauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt2.4 Kostenvoranschläge sind, notwendige Arbeiten auch dann durchzuführensofern nicht die Verbindlichkeit unter Nennung der Bindefrist angegeben, wenn diese nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (ihr gebührt dafür sodann angemessenes Entgelt). Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nur im Falle schriftlich angenommener Nachträge und/oder Zusätze verpflichtetunverbindlich.
2.9 Die Mitarbeiter 2.5 Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
2.6 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Stangl Reinigungstechnik GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt und Außenstellen der Auftragnehmerin sind nicht befugtKunde diese Auftragsbestätigung von ihm unterschrieben wieder an die Stangl Reinigungstechnik GmbH zurücksendet. Falls nichts anderes vereinbart wurde, mündliche Nebenabreden zu treffen ist die von der Stangl Reinigungstechnik GmbH übermittelte Auftragsbestätigung 14 Tage lang ab dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung gültig und kann vom Kunden rechtsgültig angenommen werden. Bei einer verspäteten Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Kunden behält sich die Stangl Reinigungstechnik GmbH ausdrücklich vor, den Auftrag anzunehmen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehenabzulehnen.
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Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten der Auftragnehmerin als „Angebote“(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ebenso sind technische Beschreibungen, „Kostenvoranschläge“ oder Ähnliches bezeichnete Schriftstücke sowie der darin enthaltenen Preise sind zunächst unverbindlich Zusagen und freibleibend. Aufträge sowie Bestellungen sind erst bindendZusiche- rungen, wenn deren Annahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt (Annahme des kundenseitigen Angebots) wird. Insbesondere sind Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin kein AngebotGarantien und sonstige Angaben in Angeboten, sondern als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Auftraggebers zu verstehenProspekten und sonstigen Informationen unverbindlich.
2.2 Aufträge (2) Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Vereinbarungen Zeichnungen in Musterbü- chern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur dann annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für die Auftragnehmerin verbindlichXxxxxx aber insoweit unverbindlich. An Abbildungen, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt Zeichnungen, Kalkulationen und firmenmäßig gezeichnet sindsonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3 Telefonische Aufträge (3) Die Mitarbeiter unseres Unternehmens oder dritter Unternehmen haben – sofern es sich nicht um Organe unserer Ge- sellschaft handelt – keine Vollmacht zur Vertretung von Höfler, es sei denn, eine solche wurde von uns ausdrücklich erteilt. Sie sind daher nicht berechtigt, für die Auftragnehmerin nur unser Unternehmen bindende Verträge, abändernde Vertragsvereinbarungen und/oder Zusatzvereinbarungen zu treffen, Lieferfristen zuzusagen, Mängel anzuerkennen oder Nachlässe zu gewähren. Verbindliche Zusagen im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.
2.4 Übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Die Leistungen erfolgen sodann im Umfang der Bestellung.
2.5 Alle Angebote seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Detailzeichnungen, Dokumentationen, Massenauszüge, Planunterlagen, Prüfberichte etc.
2.6 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Auftragnehmerin oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle vorgenannten Sinne bleiben ausschließlich einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlichdurch uns vorbe- halten.
2.7 Ausführungen erfolgen (4) Der Auftraggeber ist an einen von ihm abgegebenen Auftrag 14 Kalendertage nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Plänen.
2.8 Die Auftragnehmerin Absendung gebunden. Xxxxxx ist berechtigt, notwendige Arbeiten auch dann durchzuführenden Auftrag innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zugeht.
(5) Ein Vertrag mit unserem Unternehmen kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(6) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) sind nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn diese in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird. Mündliche Nebenabreden werden nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (ihr gebührt dafür sodann angemessenes Entgelt). Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nur im Falle schriftlich angenommener Nachträge und/oder Zusätze verpflichtetgeschlossen.
2.9 Die Mitarbeiter und Außenstellen der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehen.
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