Common use of Angebote Clause in Contracts

Angebote. (1) Angebote und Kostenvoranschläge der KVH sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend. (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind im Übrigen ausgeschlossen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVH, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. (4) Für den Fall, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- den, ist der Kunde pro Fall verpflichtet, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legen. Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fällig.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebote. (1) . Angebote und Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung gegenüber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Firma Christ Electronic Systems GmbH ist nicht verpflichtet, einem auf ein solches Angebot bezugnehmendes Auftragsschreiben eines potentiellen Bestellers zu widersprechen, wenn der KVH sind, soweit Vertrag nicht zustande kommen soll. Sofern sich aus der Bestellung nicht anders schriftlich vereinbartergibt, freibleibendist die Firma Christ Electronic Systems berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei der Firma Christ Electronic Systems anzunehmen. (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- . Beschreibungen und Leistungsangaben Abbildungen unserer Ware sind nur annährend maßgebendannähernd maßgeblich. Wir behalten uns vor, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind im Übrigen ausgeschlossenhandelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt oder durch Rationalisierung bedingte sowie gestalterische Änderungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVHHandelsübliche Abweichungen in Farbe, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Gewichte etc. bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugebenstets vorbehalten. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. (4) Für den Fall, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- denÄnderung des Vertragsgegenstandes über den handelsüblichen Umfang hinausgeht und darüber hinaus für den Besteller unzumutbar ist, ist erhält der Kunde pro Fall verpflichtetBesteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legenwelches er 2 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch uns schriftlich ausüben kann. 3. Die Vertragsstrafe fällt auch für erste Bearbeitung eines Angebotes ist in der Regel kostenlos. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten sind nur insoweit unentgeltlich, als der Liefervertrag gültig wird und bleibt. 4. Wir behalten unsere Eigentums- und Urheberrechte an den Fall anübersandten Unterlagen, dass zwischen KVH insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen Abbildungen. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. 5. Verträge werden von uns wirksam nur in der Form einer schriftlichen Auftragsannahme geschlossen. Der Geschäftsführer der Firma Christ Electronic Systems und Prokuristen können darüber hinaus wirksam Verträge in mündlicher Form abschließen. Amtsgericht Telefon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ Geschäftsführer HypoVereinsbank Memmingen Memmingen Telefax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Dipl.-Ing. (FH) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ HRB 9102 E-Mail ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇-▇▇.▇▇ UST-IdNr. DE182193041 SWIFT-Code: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 6. Nachträgliche Vertragsänderungen und Zusicherungen von Eigenschaften durch nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit vertragsberechtigte Personen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fälligSchriftform.

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Sources: General Terms and Conditions

Angebote. (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor. Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie ▇▇▇▇▇▇, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und Kostenvoranschläge die Bezahlung der KVH sindgesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, soweit nicht anders schriftlich vereinbartbesteht die Gültigkeit des Vertrages, freibleibend. (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sindunabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Kenntnis Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Kunden über Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die technischen, chemischen Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen. Anträge unterliegen folgenden Richtlinien: § 2 Absatz 9 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Begriff) § 11 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Gestaltung) § 53 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Bauvorlagen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind Bauantrag) § 58 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Baugenehmigung) § 59 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Baubeginn) § 74 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Örtliche Bauvorschriften) § 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen im Übrigen ausgeschlossen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich Genehmigungsverfahren) Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung spätestens zehn Werktage nach Eingang ohne Abzug zu bezahlen. Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 3% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber, insbesondere im Vakuumtiefzieh- verfahren“ Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages, genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Entwurf und der Unterzeichnung des Angebots/Auftragsbestätigung die Richtigkeit der angegebenen Farben, Schriftgrößen und Schriftarten, etc, die grafische Gestaltung und die Rechtschreibung (Stand Januar 2019) auch von Eigennamen, Namen, Orten und Nummern). Nachträgliche Korrekturen können nicht entgegen genommen werden. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der KVH, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugebenUrheberrechte. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. (4) Für den FallDer Auftraggeber sichert uns zu, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder zur eigenen Fertigung benützt wer- densonstige gewerbliche Schutzrechte, ist einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte, wegen der Kunde pro Fall verpflichtetVerletzung eines solchen Grundrechts, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe stellt uns der Auftraggeber von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht festsämtlichen, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legen. Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fälligsich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. (1) Angebote 1.9.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und Kostenvoranschläge der KVH sind, soweit dergleichen werden nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibendgesondert vergütet. 1.9.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergü- tet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe auf die Auftraggeberin über. 1.9.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache und EURO-Währung (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen– ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, Angabenes sei denn, Abbildun- genin der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. beglaubigter Übersetzung bei- zulegen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis widrigenfalls seitens des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten undBKH Kufstein auf Kosten des Auftragnehmers/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 Sämtliche im Übrigen ausgeschlossenAusschreibungstext angeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVH, soweit Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeanerkannt. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart1.9.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen so ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend dies zu ma- chenerläutern. (4) Für den Fall1.9.6 Das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt wer- den, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- denKorrektur vor der Ange- botsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. 1.9.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). 1.9.9 Ist der Kunde pro Fall verpflichtet, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist Datenträgeraustausch für die Errechnung Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Vertragsstrafe Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der übliche VK- Preis zugrunde Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein aufgelegten Ausschrei- bungstextes vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu legen. unterfer- tigen. 1.9.10 Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit zulässig. 1.9.11 Allenfalls vom BKH Kufstein beigestellte Umschläge sind zu ver- wenden. 1.9.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots gilt ausschließlich der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fälligbeim BKH Kufstein (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. (1) Angebote und Kostenvoranschläge der KVH sind, soweit 2.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders schriftlich vereinbart, freibleibendsind Angebote, Muster, Kostenvoranschläge, Beratungen und Beratungsunterlagen für DigiTrans kostenfrei und unverbindlich. Angebotsunterlagen werden von DigiTrans nicht retourniert. 2.2 Der Lieferant muss in einem Angebot ausdrücklich und an hervorgehobener Stelle darauf hinweisen, falls das Angebot nicht verbindlich sein sollte. Unterlässt der Lieferant diesen Hinweis, so gilt das Angebot für mindestens 30 Werktage (2einschließlich Samstag) Zum als verbindlich. 2.3 In Angeboten des Lieferanten oder Vereinbarungen mit dem Lieferanten angeführte Lieferfristen und Liefertermine sind verbindlich, es sei denn der Lieferant weist in seinem Angebot gehörende Unterlagenausdrücklich auf das Gegenteil hin. Lieferfristen laufen ab Vertragsschluss, Angaben, Abbildun- genoder – wenn dies früher der Fall ist – ab Zugang der Bestellung beim Lieferanten. EKB DigiTrans GmbH – Version 2020-12 1 von 6 2.4 Pläne, Zeichnungen, Gewichts-Entwürfe, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebendModelle, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis des Kunden über Muster, etc., die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind von DigiTrans im Übrigen ausgeschlossen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach Zuge der Angebotslegung oder der Durchführung einer Bestellung an den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel Lieferanten übermittelt wurden, bleiben im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) Eigentum der KVHDigiTrans und dürfen vom Lieferanten ohne ausdrückliche Zustimmung der DigiTrans nicht für andere Zwecke als zur Erstellung eines Angebotes oder Durchführung einer Bestellung verwendet, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdevervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe 2.5 Verhandlungs- und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugebenVertragssprache ist Deutsch. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen DigiTrans ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. sämtliche seitens des Lieferanten (4) Für den Fall, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- den, ist der Kunde pro Fall verpflichtet, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung Auftrag des Lieferanten) im Zuge der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legen. Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung Legung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte Angebotes und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fälligAbwicklung einer Bestellung und/oder Vertragsabwicklung in nicht-deutscher Sprache an DigiTrans übergebene Unterlagen und Dokumente in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Der Lieferant ist zum Ersatz angemessener Übersetzungskosten verpflichtet.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Angebote. (1) . Angebote und Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend, das Angebot auf unserer Homepage ist unverbindlich. Angebote stellen eine Aufforderung gegenüber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Firma CES ist nicht verpflichtet, einem auf ein solches Angebot bezugnehmendes Auftragsschreiben eines potentiellen Bestellers zu widersprechen, wenn der KVH sind, soweit Vertrag nicht zustande kommen soll. Sofern sich aus der Bestellung nicht anders schriftlich vereinbartergibt, freibleibendist die Firma CES berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei der Firma CES anzunehmen. (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben . Beschreibungen unserer Software sind nur annährend maßgebendannähernd maßgeblich. Wir behalten uns vor, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind im Übrigen ausgeschlossenhandelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt bedingte, sowie gestalterische Ände- rungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVH, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. (4) Für den Fall, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- denÄnderung des Ver- tragsgegenstandes über den handelsüblichen Umfang hinausgeht und darüber hinaus für den Besteller unzumutbar ist, ist erhält der Kunde pro Fall verpflichtetBesteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legenwelches er zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch uns schriftlich ausüben kann. 3. Die Vertragsstrafe fällt auch für erste Bearbeitung eines Angebotes ist in der Regel kostenlos. Weitere Angebote und Ent- wurfsarbeiten sind nur insoweit unentgeltlich, als der Liefervertrag gültig wird und bleibt. 4. Wir behalten unsere Eigentums- und Urheberrechte an den Fall anübersandten Unterlagen, dass zwischen KVH insbesondere Entwürfen, Programmablaufschemas, Skizzen und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommtAbbildungen, vor. Sie dürfen ohne unsere Ein- willligung weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Amtsgericht Telefon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ Geschäftsführer HypoVereinsbank Memmingen Memmingen Telefax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Dipl.-Ing. (FH) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ HRB 9102 E-Mail ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇-▇▇.▇▇ UST-IdNr. DE182193041 SWIFT-Code: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 5. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührtBestellung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot dar, das die CES durch Zu- sendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Die Vertragsstrafe ist mit Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Überlassung schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Der Geschäftsführer der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit Firma CES und Prokuristen können darüber hinaus wirk- same Verträge in mündlicher Form abschließen. 6. Nachträgliche Vertragsänderungen und Zusicherungen von Eigenschaften durch nicht vertragsbe- rechtigte Personen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fälligSchriftform.

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Sources: General Terms and Conditions