Common use of Angebote Clause in Contracts

Angebote. 1.9.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet. 1.9.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergü- tet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe auf die Auftraggeberin über. 1.9.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache und EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. beglaubigter Übersetzung bei- zulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 Sämtliche im Ausschreibungstext angeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.9.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern. 1.9.6 Das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt wer- den, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Ange- botsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. 1.9.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). 1.9.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein aufgelegten Ausschrei- bungstextes vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigen. 1.9.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässig. 1.9.11 Allenfalls vom BKH Kufstein beigestellte Umschläge sind zu ver- wenden. 1.9.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 1.9.1 AngeboteUnsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet. 1.9.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergü- tetdie einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe auf Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Xxxxxx, die Auftraggeberin über. 1.9.3 Das Angebot ist durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in deutscher Sprache und EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellenBestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. beglaubigter Übersetzung bei- zulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 Sämtliche Bei Auftragserteilung im Ausschreibungstext angeführten Positionen Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und insbesondere die Preisaufgliederungen Bezahlung der einzelnen Positionen gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages, unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind mit Einzelpreisen vom Auftragsteller zu versehentragen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.9.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragenIst für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen. Anträge unterliegen folgenden Richtlinien: § 2 Absatz 9 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Begriff) § 11 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Gestaltung) § 53 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Bauvorlagen und Bauantrag) § 58 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Baugenehmigung) § 59 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Baubeginn) § 74 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) (Örtliche Bauvorschriften) § 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren) Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen, so ist dies behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu erläutern. 1.9.6 Das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 Angebote müssen so ausgefertigt seintragen. Der Kunde verpflichtet sich, dass ein Verwischen die Rechnung spätestens zehn Werktage nach Eingang ohne Abzug zu bezahlen. Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder Entfernen dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 3% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages, genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Entwurf und der Schrift bemerkbar wäreUnterzeichnung des Angebots/Auftragsbestätigung die Richtigkeit der angegebenen Farben, Schriftgrößen und Schriftarten, etc, die grafische Gestaltung und die Rechtschreibung (auch von Eigennamen, Namen, Orten und Nummern). Nachträgliche Korrekturen können nicht entgegen genommen werden. Entwürfe, die von Bieteran- gaben müssen eindeutig uns erarbeitet und klar sein zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und so durchgeführt wer- den, dass zweifelsfrei feststehtWerkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die Korrektur vor von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte, wegen der Ange- botsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werdenVerletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei. 1.9.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). 1.9.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein aufgelegten Ausschrei- bungstextes vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigen. 1.9.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässig. 1.9.11 Allenfalls vom BKH Kufstein beigestellte Umschläge sind zu ver- wenden. 1.9.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 1.9.1 1.7.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet. 1.9.2 1.7.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergü- tetvergütet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Auftragserteilung auf die Auftraggeberin KD über. 1.9.3 1.7.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache und EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. bzw beglaubigter Übersetzung bei- zulegenbeizulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein der KD auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 1.7.4 Sämtliche im Ausschreibungstext angeführten aufgeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.9.5 1.7.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern. 1.9.6 Das 1.7.6 Falls verlangt ist das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 1.7.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt wer- denwerden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Ange- botsabgabe Angebotsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. Die Eintragungen des Bieters sind in dunkler, kopierfähiger Farbe vorzunehmen, wobei Rot und Grün unzulässig sind. Bei unvollständigen Einheitspreisanteilen wird bei der Angebotsprüfung nach folgenden Korrekturregeln vorgegangen: Die Zeichen „-„ und „/“ gelten als Null. Dies gilt auch bei Einheitspreisen. 1.9.8 1.7.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendetverwendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). Der Angebotsdatenträger hat den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 zu entsprechen. 1.9.9 1.7.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein von der KD aufgelegten Ausschrei- bungstextes Ausschreibungstexts vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigenunterfertigen. 1.9.10 1.7.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässigmit Ausnahme dezidierter elektronischer Ausschreibungen unzulässig. 1.9.11 1.7.11 Allenfalls vom BKH Kufstein von der KD beigestellte Umschläge sind zu ver- wendenverwenden. 1.9.12 1.7.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots Angebots, gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein bei der KD (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext. 1.7.13 Der Bieter ist verpflichtet, die ihm übergebenen bzw überlassenen Angebotsunterlagen in allen Punkten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, insbesondere das übergebene Leistungsverzeichnis sowohl hinsichtlich des Leistungstextes als auch der Mengen sowie auf Übereinstimmung mit den beigeschlossenen und zur Einsicht aufliegenden Plan- und sonstigen Unterlagen zu überprüfen. Der Bieter hat sich weiters über die örtlichen Besonderheiten, Gegebenheiten der Baustelle bzw des Aufstellungs- oder Installationsortes (zB Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, etc) zu informieren und die übergebenen bzw überlassenen Unterlagen daraufhin zu prüfen. 1.7.14 Stellt der Bieter dabei Mängel oder Fehler fest oder hat er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung so ist er verpflichtet, dies spätestens bei Angebotsabgabe dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Lässt der Text einer Position bezüglich Ausführung, Ausmaß oder Abrechnung verschiedene Auslegungen zu, so ist der Bieter verpflichtet, darauf spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich aufmerksam zu machen. 1.7.15 Setzt ein Bieter bei den entsprechenden Positionen in die vorgesehenen Zeilen (Bieterlücken) keine Erzeugnisse oder Materialien ein, so gelten die beispielhaft angeführten Erzeugnisse oder Materialien als angeboten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 1.9.1 Angebote(1) Angebote und Kostenvoranschläge der KVH sind, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden soweit nicht gesondert vergütetanders schriftlich vereinbart, freibleibend. 1.9.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht vergü- tetausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt Die Kenntnis des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der Angebotsabgabe auf angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Auftraggeberin überKenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind im Übrigen ausgeschlossen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVH, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 1.9.3 Das Angebot (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist in deutscher Sprache und EURO-Währung (€) – KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne Währungsvorbehalt – weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. beglaubigter Übersetzung bei- zulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kannma- chen. 1.9.4 Sämtliche im Ausschreibungstext angeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.9.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern. 1.9.6 Das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein(4) Für den Fall, dass ein Verwischen die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt zur eigenen Fertigung benützt wer- den, dass zweifelsfrei feststehtist der Kunde pro Fall verpflichtet, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legen. Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die Korrektur vor angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit der Überlassung der Ange- botsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werdenbotsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fällig. 1.9.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). 1.9.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein aufgelegten Ausschrei- bungstextes vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigen. 1.9.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässig. 1.9.11 Allenfalls vom BKH Kufstein beigestellte Umschläge sind zu ver- wenden. 1.9.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebote. 1.9.1 1.10.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet. 1.9.2 1.10.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergü- tetvergütet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Auftragserteilung auf die Auftraggeberin KHBG über. 1.9.3 1.10.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache und EURO-EURO- Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung Gesamt- leistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. bzw beglaubigter Übersetzung bei- zulegenbeizulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein der KHBG auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 1.10.4 Sämtliche im Ausschreibungstext angeführten aufgeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.9.5 1.10.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern. 1.9.6 Das 1.10.6 Falls verlangt ist das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 1.10.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt wer- denwerden, dass zweifelsfrei feststehtfest- steht, dass die Korrektur vor der Ange- botsabgabe erfolgt Angebotsabgabe er- folgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. Die Eintragungen des Bieters sind in dunkler, kopierfähiger Farbe vorzunehmen, wobei Rot und Grün unzulässig sind. Bei unvollständigen Einheitspreisanteilen wird bei der Angebotsprüfung nach folgenden Korrekturregeln vorgegangen: Die Zeichen „-„ und „/“ gelten als Null. Dies gilt auch bei Einheitsprei- sen. 1.9.8 1.10.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe ver- wendetAngebotsab- gabe verwendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). Der Angebots- datenträger hat den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 zu entsprechen. 1.9.9 1.10.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein von der KHBG aufgelegten Ausschrei- bungstextes Ausschreibungstexts vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigenunterfertigen. 1.9.10 1.10.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässigmit Ausnahme dezidierter elektronischer Ausschreibungen unzulässig. 1.9.11 1.10.11 Allenfalls vom BKH Kufstein von der KHBG beigestellte Umschläge sind zu ver- wendenverwenden. 1.9.12 1.10.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots Angebots, gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein bei der KHBG (Ausschreibende Aus- schreibende Stelle) aufgelegte Originaltext. 1.10.13 Bei möglicherweise nach der Auswertung der Zuschlags- kriterien vorliegenden gleichwertigen Angeboten erhält jener Bieter den Vorzug, der oder dessen Subunternehmer zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist im Verhältnis zur Gesamtarbeitnehmerzahl nachweislich mehr Lehrlinge beschäftigt. 1.10.14 Der Bieter ist verpflichtet, die ihm übergebenen bzw überlassenen Angebotsunterlagen in allen Punkten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, insbesondere das übergebene Leistungsverzeichnis sowohl hinsichtlich des Leistungstextes als auch der Mengen sowie auf Überein- stimmung mit den beigeschlossenen und zur Einsicht aufliegenden Plan- und sonstigen Unterlagen zu über- prüfen. Der Bieter hat sich weiters über die örtlichen Besonderheiten, Gegebenheiten der Baustelle bzw des Aufstellungs- oder Installationsortes (zB Zu- und Ab- fahrtsmöglichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, etc) zu informieren und die übergebenen bzw überlassenen Unterlagen daraufhin zu prüfen. 1.10.15 Stellt der Bieter dabei Mängel oder Fehler fest oder hat er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, so ist er verpflichtet, dies spätestens bei Angebotsabgabe dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Lässt der Text einer Position bezüglich Ausführung, Ausmaß oder Abrechnung verschiedene Auslegungen zu, so ist der Bieter verpflichtet, darauf spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich aufmerksam zu machen. 1.10.16 Setzt ein Bieter bei den entsprechenden Positionen in die vorgesehenen Zeilen (Bieterlücken) keine Erzeugnisse oder Materialien ein, so gelten die beispielhaft angeführten Erzeugnisse oder Materialien als angeboten. 1.10.17 Bestehen zwischen den angebotenen Einheitspreisen und einer allenfalls vorliegenden Preisaufgliederung Abweichungen, so gelten die angebotenen Einheitspreise. Liegt die Summe der Einheitspreisanteile über bzw unter dem Einheitspreis, erfolgt eine Korrektur der Preisaufgliederung gemäß ÖNORM B 2110 in der gültigen Fassung. Gemäß § 126 Abs 4 BVergG 2006 werden rechnerisch fehlerhafte Angebote nicht ausgeschieden. Bei Berichtigung von Rechenfehlern erfolgt gemäß § 126 Abs 4 BVergG 2006 keine Vorreihung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 1.9.1 2.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen Muster, Kostenvoranschläge, Beratungen und dergleichen Beratungsunterlagen für DigiTrans kostenfrei und unverbindlich. Angebotsunterlagen werden von DigiTrans nicht gesondert vergütetretourniert. 1.9.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden 2.2 Der Lieferant muss in einem Angebot ausdrücklich und an hervorgehobener Stelle darauf hinweisen, falls das Angebot nicht vergü- tetverbindlich sein sollte. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt Unterlässt der Angebotsabgabe auf die Auftraggeberin überLieferant diesen Hinweis, so gilt das Angebot für mindestens 30 Werktage (einschließlich Samstag) als verbindlich. 1.9.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache 2.3 In Angeboten des Lieferanten oder Vereinbarungen mit dem Lieferanten angeführte Lieferfristen und EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehenLiefertermine sind verbindlich, es sei denndenn der Lieferant weist in seinem Angebot ausdrücklich auf das Gegenteil hin. Lieferfristen laufen ab Vertragsschluss, in oder – wenn dies früher der Ausschreibung wurde Fall ist – ab Zugang der Bestellung beim Lieferanten. EKB DigiTrans GmbH – Version 2020-12 1 von 6 2.4 Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Muster, etc., die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw. beglaubigter Übersetzung bei- zulegen, widrigenfalls seitens des BKH Kufstein auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.9.4 Sämtliche DigiTrans im Ausschreibungstext angeführten Positionen Zuge der Angebotslegung oder der Durchführung einer Bestellung an den Lieferanten übermittelt wurden, bleiben im Eigentum der DigiTrans und insbesondere die Preisaufgliederungen dürfen vom Lieferanten ohne ausdrückliche Zustimmung der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden DigiTrans nicht anerkannt. 1.9.5 Wird bei Angeboten an für andere Zwecke als zur Erstellung eines Angebotes oder Durchführung einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragenBestellung verwendet, so ist dies zu erläutern. 1.9.6 Das Angebot ist – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.9.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen vervielfältigt oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieteran- gaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt wer- den, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Ange- botsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt Dritten zugänglich gemacht werden. 1.9.8 Wird ein elektronischer Datenträger für 2.5 Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. DigiTrans ist berechtigt, sämtliche seitens des Lieferanten (oder im Auftrag des Lieferanten) im Zuge der Legung eines Angebotes und/oder der Abwicklung einer Bestellung und/oder Vertragsabwicklung in nicht-deutscher Sprache an DigiTrans übergebene Unterlagen und Dokumente in die Angebotsabgabe ver- wendet, deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Der Lieferant ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“)zum Ersatz angemessener Übersetzungskosten verpflichtet. 1.9.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des vom BKH Kufstein aufgelegten Ausschrei- bungstextes vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfer- tigen. 1.9.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist un- zulässig. 1.9.11 Allenfalls vom BKH Kufstein beigestellte Umschläge sind zu ver- wenden. 1.9.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Ange- bots gilt ausschließlich der beim BKH Kufstein (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase