Kaufverträge. Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung (IMV) 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Kauf, Verkauf oder Tausch von − Immobilien oder Immobilienanteilen, − Immobilienanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht, − oder vereinbarungsgemäß begründet wird, − Unternehmen aller Art und − Abgeltungen für Superädifikate auf Grundstücken bei einem Wert • bis € 36.336,42. 4% • von € 36.336,42 bis EUR 48.448,58 .......................€ 1.453,46 • ab € 48.448,58. 3%
Kaufverträge. (1) Die Plattformwebsite von CF ist kein Angebot. Verträge kommen im Rahmen des Bestellprozesses zwischen dem Käufer und dem beim jeweiligen Produkt benannten Broker zustande.
Kaufverträge. Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also eine natürli- che Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstän- digen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu. Der Kunde wird dazu eine Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular auf ei- nem dauerhaften Datenträger zugesandt bekommen.
Kaufverträge. 5.1 Wenn einzelne Leistungen oder Leistungsbestandteile der Mainzer Breitband sich als Kaufvertrag dar- stellen, geht das Eigentum am Kaufgegenstand erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
Kaufverträge. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Sach- mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen – sofern wir vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Folge hingewiesen ha- ben – in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Ver- jährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Von den vor- stehenden Einschränkungen ausgenommen sind schuldhaft ver- ursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung von GRAVIS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen beruhen. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von GRAVIS oder zu digitalen Inhalten Aktualisierungshinweise trotz genügender Installationsanleitung nicht befolgt, Änderun- gen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspe- zifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Ge- währleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Kaufgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fab- rikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert GRAVIS nach ihrer Xxxx Ersatz oder bessert nach. Auch ein vorsorglicher Aus- tausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleis- tungsanspruchs „in anderer Weise“ (§212 BGB).
Kaufverträge. Die StoB kann jederzeit die Preise ändern bzw. anpassen. Verbindlich ist die beim Vertragsabschluss auf dem Ursprungsserver oder in den Verkaufsstellen bereitgestellte Preisangabe. Alle Preise auf den Shopartikeln enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Sendungen ins Ausland wird diese auf der Schlussabrechnung abgezogen. Hier gelten bezüglich Mehrwertsteuer und Zollgebühren die Ansätze des Bestimmungslandes (Empfängeradresse). Die Versandkosten sind in den Shop-Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich erhoben. Der Kunde hat das Recht, seine Shopbestellung, sofern das Total der Waren CHF 100 übersteigt, innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Bestellung des Kunden zu laufen und ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben oder auf elektronischem Weg bei der StoB eingetroffen ist. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware und die der StoB entstandenen Kosten. Der Kunde muss die Ware unverzüglich originalverpackt zurücksenden. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Öffnung der Originalverpackung (Versiegelung). Der Kunde muss die ihm zugestellte Xxxx sofort sorgfältig prüfen. Sollte die Ware beschädigt oder unvollständig geliefert werden, so soll sich dies der Kunde vom Zusteller bestätigen lassen. Eine allfällige Mängelrüge hat innert 10 Tagen nach Zustellung zu erfolgen. Die beschädigte Ware muss in nicht benutztem, unverändertem Zustand in Originalverpackung an die StoB zurückgesandt werden. In der Regel wird gleichwertiger Ersatz geliefert. Ist die StoB hierzu nicht in der Lage, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die StoB bemüht sich, die Bestellungen innerhalb von 3 Tagen auszuführen. Die Lieferfrist ist letztlich von den Transporteuren abhängig. Es ist in etwa mit folgenden Fristen zu rechnen: Schweiz: 3 Arbeitstage, nahes Ausland: 5-8 Arbeitstage; übrige Länder: 10-15 Arbeitstage. Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
Kaufverträge. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber easyWAN insgesamt Eigentum von easyWAN. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann easyWAN im Falle des Verzugs jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von easyWAN hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an easyWAN ab. Eine etwaige Herausgabe der gelieferten Produkte an Dritte oder Beschlagnahme hat der Empfänger easyWAN unverzüglich anzuzeigen. Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager von easyWAN. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von easyWAN verlässt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich easyWAN vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind easyWAN im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.
Kaufverträge. 25 Vertragsgegenstand § 26 Lieferung, Gefahrübergang, Kostentragung, Teillieferung § 27 Rücknahme besonderer Verpackungen und 5 gilt entsprechend, wenn sich die Verpflichtung von SCD zur Rücknahme einer Verpa- ckung aus einer vergleichbaren Rechtsnorm (z.B. einem im Einzelfall anwendbaren auslän- dischen Gesetz) ergibt. § 28 Eigentumsvorbehalt § 29 Untersuchungs- und Rügepflicht § 30 Entsorgung von Altgeräten Soweit SCD nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altgeräten verpflichtet ist, übernimmt der Kunde diese Pflicht. Der Kunde entsorgt die von SCD erworbene Ware auf seine Kosten unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Rücknahme von Altgeräten durch SCD oder die Schaffung von Rücknahmemöglichkeiten von Altgeräten im Sinne des ElektroG erfolgt durch SCD nicht. Der Kunde stellt SCD insoweit von sämtlichen aus § 19 ElektroG folgenden Pflichten frei. Satz 1, 2, 3 und 4 gilt entsprechend, wenn sich die Verpflichtung von SCD zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altgeräten aus einer vergleichbaren Rechtsnorm (z.B. einem im Einzelfall anwendbaren ausländischen Gesetz) ergibt.
Kaufverträge. 5.1.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Kaufverträge. 2.1. Angebot und Vertragsabschluss