Common use of Angebote Clause in Contracts

Angebote. 2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben. 2.4 Graphische Entwürfe, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu erstellen. 2.6 Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt Aufträge des Bestellers binden uns erst mit nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Bestätigung. Die Aufnahme von Bestellungen und Entgegennahme von Zahlungen seitens unserer Vertreter oder mit der Ausführung des Auftrages zustandeim Außendienst tätigen Angestellten und von diesen etwa gemachten Zusagen bedürfen zur Gültigkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- und Maßangaben bzw. sonstige techni- sche Daten sowie in bezug genommene DIN, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetrieblicher Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nun bei entsprechender schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellen- den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederTeile. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstelltAn Kostenanschlägen, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen und deren Inhalte , sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind 3.Umfang der Lieferung, Teillieferung und Lieferzeit Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebotes mit zeitlicher Befristung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferfristen und Termine (Lieferzeit) als annähernd zu betrachten. Die Lieferzeit beginnt mit der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager bzw. bei Lieferung direkt vom Hersteller das Herstellerwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen bzw. Leistungen infolge von uns zurückzugeben. 2.4 Graphische Entwürfenicht zu vertreten- der Umstände sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen ,Streiks, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte LeistungenAussperrungen oder Verkehrs-bzw.sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die zur Durchführung bei uns oder unseren Unterlieferern eintreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestelltLiefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt insbesondere für Stemm-auch dann, Verputz-wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu erstellen. 2.6 Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten in dem wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart Verzug befinden. Wird durch die Verlängerung der Lieferzeit die für uns bei der Abgabe des Angebotes zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert oder ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag die Erbringung der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Bestellers ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. In den Fällen einer für den Besteller unzumutbaren Verzögerung ist dieser unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt Verzug vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, er lehne nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ab, und halten wir diese Nachfrist nicht ein, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils oder Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Besteller kann unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei anfänglichem Unvermögen. Er kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer angemessenen Anpassung Teillieferung hat. In allen anderen Fällen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des vereinbarten Werklohns berechtigtRücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Xxxxx Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote. 2.1 Unsere 1. Die Angebote sind grundsätzlich unverbindlich des Verkäufers, die auf Anforderung des Bestellers abgegeben werden, müssen sämtliche Preise, Kosten, wie zum Beispiel Fracht- und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen Versandkosten, sonstige Nebenkosten und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformbei ausländischen Firmen anfallende Zollgebühren ausweisen. 2.2 Wird das 2. Die vereinbarten Preise, sollten keine Versandkosten, sonstige Nebenkosten, etc. in dem Angebot aufgrund enthalten gewesen sein, gelten als vereinbarte Pauschalpreise und verstehen sich grundsätzlich frei von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen Fracht-, Verpackungs- und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstelltVersandkosten, so beziehungsweise sonstigen Nebenkosten, bezogen auf die vom Besteller angegebene Empfangsstelle. In sonstigen Fällen, in denen Verpackungs-, Versand- und sonstige Nebenkosten nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind diese Unterlagen nur verbindlichKosten in dem vereinbarten Preis enthalten. Die Lieferung ist in diesen Fällen kostenfrei für den Besteller von Seiten des Verkäufers durchzuführen. 3. Soweit von Verkäuferseite insbesondere im Zuge einer Geschäfts- beziehung Preise für Fracht-, Versand- und sonstige Nebenkosten, wie zum Beispiel Verpackungskosten, erhöht werden, ist dies dem Besteller in Schriftform anzuzeigen. Es bedarf dann der Bestätigung seitens des Bestellers. Eine rückwirkende Änderung der Preise für schon aufgegebene Bestellungen ist ausgeschlossen. Im Falle von Preiserhöhungsvorbehalten von Seiten des Verkäufers bedürfen diese der Zustimmung des Bestellers. 4. Die Fristen für von Verkäuferseite gestellte Rechnungen beginnen, unter der Voraussetzung, dass die vollständige Lieferung durchgeführt wurde, mit Zugang der Rechnung beim Besteller. Ausgehend vom Zugang der Rechnung werden Rechnungen vom Besteller entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von drei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug beglichen. Die Fristen für die Zahlung und den Skontoabzug laufen ab Zugang der Rechnung beim Besteller, jedoch nicht vor Eingang der Ware, beziehungs- weise bei Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages nicht vor deren Abnahme und sofern im Vertragsumfang Unterlagen, Dokumentationen, Anleitungen, enthalten sind, nicht vor Zugang dieser Unterlagen. 5. Die Zahlung durch den Besteller kann mittels Schecks oder Banküberweisung erfolgen. Die unter den vorstehenden Ziffern genannten Fristen sind bei Zahlung durch Scheck eingehalten, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägender Scheck am Fälligkeitstag per Post abgesandt wurde, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung Überweisung wenn am Fälligkeitstag bei dem Bankinstitut des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugebenBestellers der Zahlungsauftrag zur Überweisung gegeben wurde. 2.4 Graphische Entwürfe6. Zahlungsverzug tritt frühestens nach 60 Tagen ab Eingang der Rechnung beim Besteller ein, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.äwenn eben die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffern erfüllt sind. werden nach Vereinbarung gesondert berechnetDer Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu erstellen. 2.6 Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager7. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag Besteller kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im Rahmen der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigtgesetzlichen Vorschriften geltend machen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Angebote. 2.1 Unsere Die Angebote des Verkäufers, darunter alle als Angebot oder nicht bezeich- neten Preisangaben, Kostenvoranschläge, Vorkalkulationen, Werbe- oder ähnliche Mitteilungen, sind grundsätzlich stets unverbindlich und freibleibendverpflichten den Ver- käufer erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers oder durch die Ausführung der Bestellung seitens des Verkäu- fers (siehe unten Artikel 3). Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Die Angebote werden in jedem Fall unter dem Vorbehalt möglicher Änderun- gen in Preisen von Material, Löhnen, Abgaben und unter dem Vorbehalt eventueller Irrtümer und Schreibfehler erstellt. Die angegebenen Preise kön- nen gegebenenfalls von dem Verkäufer einseitig revidiert oder mit verbessert werden, ohne dass der Ausführung des Auftrages zustandeKäufer seine Verpflichtung aufheben kann. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie Die An- passung wird – ohne dass eine vorherige Meldung an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen Käufer Pflicht wäre – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben. 2.4 Graphische Entwürfe, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich weiteres in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere Falls Angebote auf der Grundlage der vom oder für Stemm-den Käufer verschafften Angaben erstellt werden, Verputz-kann der Verkäufer immer von der Richtigkeit und Vollständigkeit jener Angaben ausgehen. Sollte sich nachträglich her- ausstellen, Maler-dass diese Angaben falsch und unvollständig waren, Erdarbeiten kann der Verkäufer ohne weiteres die in seinem Angebot angegebenen Preise einsei- tig anpassen, ohne dass der Käufer seine Verpflichtung aufheben kann. Die Anpassung wird – ohne dass eine vorherige Meldung an den Käufer Pflicht wäre – ohne weiteres in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise für Lieferungen frei Hof im Ankaufsland des betreffenden Kunden (d.h. an der Adresse des Kunden). Die angegebenen Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebersaller möglichen heutigen oder zukünftigen direkten oder indirekten Steuern. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss zusammengesetzten Angeboten besteht keine Pflicht zur Lieferung eines Teils der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits gesamten Leistung zu erstellendem im Angebot für diesen Teil angegebenen Betrag oder zu einem proportionalen Teil des für das Ganze angegebenen Preises. 2.6 Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Angebote. 2.1 Unsere Angebote Angebote, ungeachtet der Form, sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit un- verbindlich, bis der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformsich daraus ergebende Auftrag wie in Artikel 3 beschrieben rechts- verbindlich geworden ist. 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen Streelife haftet nicht für Schäden die durch Unrichtigkeit in der Beratung und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstelltInforma- tionen bezüglich der zu liefernden Produkte entstehen, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn außer im Angebot auf sie Bezug genommen wirdFalle grober Fahrlässig- keit und/oder Absicht. 2.3 Das Eigentums- Alle von Streetlife angefertigten Zeichnun- gen, Skizzen, Pläne, Muster, Modelle usw. im Rahmen eines Angebots oder Auftrages sind und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den bleiben Eigentum von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vorauch nach der vollständigen Ausführung des Auftrags. Die Unterlagen und deren Inhalte Zeichnungen usw. dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Streetlife weder genutztganz, vervielfältigt noch teilweise vervielfacht oder Dritten zugänglich gemacht gezeigt oder zur Verfügung gestellt werden, ungeachtet des Zwecks. Sie sind im Falle Der Auftraggeber ist Streetlife gegenüber für entstandene Schäden haft- bar, wenn Dritte Zeichnungen usw. zu sehen oder zur Verfügung gestellt bekommen. Die Zeichnungen usw. müssen Streetlife nach der Nichterteilung des Auftrages ersten Aufforderung unverzüglich und vollständig an uns zurückzugebenzurückgege- ben werden. 2.4 Graphische EntwürfeAngebote basieren auf den vom Auftragge- ber bei eventuellen Anfragen erteilten Informa- tionen, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.äZeichnungen usw. werden nach Vereinbarung gesondert berechnetvon deren Richtig- keit Streetlife ausgehen kann. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte LeistungenStreetlife hat das Recht, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu erstellen. 2.6 Kommt falls der Auftrag nicht zustandean Streetlife vergeben wird, behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber alle gemachten Aufwendungen für die Angebotserstellung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 2.6 Alle Preise gelten für Lieferung ab Lager bzw. Fabrik, inklusive Verpackung und exklu- sive Mehrwertsteuer, es sei denn es ist anders vereinbart. Die Produkte fallen, ab Verlassen des Lagers bzw. der Fabrik, unter Rechnung und Risiko des Auftraggebers, der sich für die- ses Risiko ausreichend versichern muß. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag Falls bezüglich der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere MaterialÜbereinkunft verschul- dete Kosten, Energiewie Frachtkosten, LöhneEin- und Aus- fuhrrechte, FrachtsätzeBahnhofskosten, Lagerkosten, Be- wachungs-, Abfertigungskosten, Steuern uswoder andere Abgaben, nach der Vertragsschließung eingeführt bzw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %erhöht werden, sind wir gehen diese zu einer angemessenen Anpassung Lasten des vereinbarten Werklohns berechtigtAuftraggebers, so wie die Fol- gen von geänderten Wechselkursen, außer es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions