Common use of Angemessenheit des Abzugs Clause in Contracts

Angemessenheit des Abzugs. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleiben- den Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell- tes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin- derte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei- stellung von uns vorgenommene Abzug wesent- lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- fällt er.

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Angemessenheit des Abzugs. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleiben- den verblei- benden Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu- dem Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell- tes ge- stelltes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin- derte ver- minderte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei- stellung Kündi- gung oder Beitragsfreistellung von uns vorgenommene vorge- nommene Abzug wesent- lich wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- fällt entfällt er.

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Angemessenheit des Abzugs. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleiben- den verblei- benden Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu- dem Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell- tes gestelltes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin- derte verminderte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug wesent- lich wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- fällt entfällt er.

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Angemessenheit des Abzugs. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleiben- den verblei- benden Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu- dem Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell- tes ge- stelltes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin- derte ver- minderte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei- stellung Bei- tragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug wesent- lich wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend entspre- chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- fällt entfällt er.

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