Common use of Anlagepolitik des OGAW Clause in Contracts

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 6 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A "Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ Art. 25 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A "Fonds im Überblick" enthalten sind.

Appears in 4 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze Artikel 27 und –beschränkungen“ 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ Artikel 25 bis 29 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ beschränkungen des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A "Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ Art. 25 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A "Fonds im Überblick" enthalten sind. Es handelt sich um einen aktiv gemanagten Fonds ohne Bezugnahme auf eine Benchmark.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenbe- schrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze Artikel 27 und –beschränkungen“ 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Anlagepolitik des OGAW. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze Artikel 27 und –beschränkungen“ 28 des Treuhandvertrags Fondsvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW im Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag