Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Wachstum Musterklauseln

Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Wachstum. Das Anlageziel des Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Wachstum besteht darin, aus Sicht der Rechnungswährung ein optimales Kapitalwachstum zu erzielen. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis mindestens 51% des Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiert. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Das Risiko dieses Teilfonds liegt somit über jenem des Teilfonds „Ausgewogen“. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit ...

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