ANNAHME DER BEDINGUNGEN Musterklauseln

ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen des Lieferant gegenüber der GE Power. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtlichen Bestimmungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn in einem Angebot des Lieferanten oder in einem sonstigen Schriftstück auf solche Bezug genommen wird und der Käufer der Vereinbarung solcher Geschäftsbedingungen oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Bestellungen des Käufers gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Lieferant den Käufer zum Zweck der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen. Der Lieferant ist gehalten, Bestellungen des Käufers innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen (Annahme). Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer. Eine verspätete oder geänderte Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch den Käufer. Die in dieser Bestellung enthaltenen Bedingungen gehen jeglichen ergänzenden oder abweichenden Bedingungen in jeglichen anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dieser Transaktion vor, sofern es sich bei diesen ergänzenden oder abweichenden Bedingungen nicht um Folgendes handelt: (i) Bestandteil einer von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung, die zwischen den Parteien verhandelt wurde und in welcher die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass sie bei Widersprüchen Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen erhalten soll («Vereinbarung»); oder (ii) Bedingungen, die im Bestellschein enthalten sind, dem die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen beigefügt sind.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Der Lieferant ist zur Einhaltung aller Bedingungen verpflichtet, die hierin und in der Bestellung festgelegt sind, der diese Bedingungen beigefügt sind oder in die sie ausdrücklich durch Inbezugnahme aufgenommen wurden (einschließlich aller Spezifikationen, Muster, Zeichnungen und sonstige Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, die über den elektronischen Datenaustausch der Käuferin oder in der Bestellung übermittelt wurden) (gemeinsam als "Bestellung" bezeichnet). Diese Bestellung ist ein Angebot zum Bezug der hierin beschriebenen Waren und/oder Leistungen (einschließlich aller die Liefergegenstände, die insbesondere Produkte, Artikel, Geräte, Verbindungen, Zusammensetzungen, eingebettete Software und erforderliche Dokumentation umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein) (gemeinsam als "Vertragsprodukte" bezeichnet). Diese Bestellung stellt keine Annahme von Verkaufs-, Preis- oder anderen Angeboten des Lieferanten dar, selbst wenn in dieser Bestellung darauf Bezug genommen wird. Sofern auf der Vorderseite dieser Bestellung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes angegeben ist, haben die hierin enthaltenen Bedingungen Vorrang vor widersprechenden Bestimmungen. DIE ANNAHME DIESER BESTELLUNG ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER BEDINGUNGEN DIESER BESTELLUNG. DIE KÄUFERIN WIDERSPRICHT ALLEN IN PREISANGEBOTEN, BESTÄTIGUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNGEN, RECHNUNGEN ODER ANDEREN DOKUMENTEN DES LIEFERANTEN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, DIE ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER BESTELLUNG HINZUKOMMEN ODER DAVON ABWEICHEN, UND DIESE ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN BEDINGUNGEN WERDEN NICHT TEIL DIESER BESTELLUNG ZWISCHEN DEM LIEFERANTEN UND DER KÄUFERIN. FRÜHERE PREIS- ODER SONSTIGEN ANGEBOTE, ERKLÄRUNGEN, VORAUSSAGEN, GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN JEDER ART SIND NICHT BESTANDTEIL DIESER BESTELLUNG. Je nachdem, welches der nachfolgenden Ereignisse zuerst eintritt, gilt diese Bestellung als unwiderruflich vom Lieferanten angenommen, wenn er (a) eine Annahme oder eine Bestätigung dieser Bestellung erteilt, (b) die bestellten Vertragsprodukte liefert oder (c) die in dieser Bestellung geforderten Arbeiten in irgendeiner Weise beginnt.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. 1.1 Durch Annahme der Allgemeinen Bedingungen während Ihrer Kontoanmeldung oder während Sie eine Bestellung aufgeben, oder durch Zugriff auf unsere Angebote und Nutzung derselben stimmen Sie zu, durch die in den Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen gebunden zu sein. 1.2 Falls Sie im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen juristischen Person handeln (zum Beispiel als Beschäftigter oder Auftragnehmer), stimmen Sie den Allgemeinen Bedingungen in dessen/deren Namen zu. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie befugt sind, im Namen dieser juristischen Person zu handeln und diese vertraglich zu verpflichten.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Sie bestätigen, dass Sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben, und dass Sie alle hierin enthaltenen Klauseln, insbesondere die Klauseln über die Konsequenzen einer Nichterfüllung des Marginerfordernisses, die in diesem Fall für Swissquote nicht bestehende Verpflichtung zu einem Margin Call und die Verzichterklärung hinsichtlich des Bankgeheimnisses akzeptieren. Sie bestätigen die Richtigkeit der obigen Angaben, insbesondere die Tatsache, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und finanziellen Mittel für den Handel mit Optionen und Futures verfügen.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Mit der Unterschrift des Benutzers und nach dem Erhalt des Benutzernamens und Passwortes tritt die Benutzerbedingung in kraft.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Diese Servicebedingungen gelten für alle Anwender unseres Service. Durch Anmeldung für die Nutzung unseres Service und Klicken auf die Schaltfläche "Ich stimme zu", die unten auf dieser Seite erscheint, erklären Sie sich einverstanden, diesen Servicebedingungen zu entsprechen. Sie müssen den Anmeldungsvorgang abschließen, um auf unseren Service zugreifen zu können. Der Service wird Ihnen derzeit auf Abonnementbasis bereitgestellt. Bei der Anmeldung für den Service wird Ihnen mitgeteilt, welche Gebühren für seine Nutzung anfallen. Wir benötigen Ihre Zustimmung zu diesen Servicebedingungen und Gebühren, bevor Sie den Service nutzen können, und wir sind berechtigt, bestehende Rechte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, die Sie eventuell für die Nutzung des Service unter diesen Servicebedingungen haben. Wir können Ihre Rechte, den Service zu nutzen und auf die Webseite zuzugreifen, unverzüglich und ohne Haftung widerrufen oder einstellen, wenn Sie gegen diese Dienstleistungsbedingungen verstoßen; wenn wir den Service warten müssen; oder wenn wir aufgrund von Bedingungen, die wir nicht beeinflussen können, nicht in der Lage sind, den Service zu erbringen. Unser Widerruf Ihres Nutzungsrechts für den Service berechtigt uns, Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort oder beides neu zu vergeben. Wenn Sie sich für die Nutzung des Service anmelden, werden Sie gebeten, uns Informationen über sich und Ihre Gesellschaft zu liefern. Diese Informationen werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet und Sie willigen ein, dass wir personenbezogene Daten in Bezug auf Sie auf die darin niedergelegten Weisen und zu den dort niedergelegten Zwecken verwenden. Im Gegenzug zur Möglichkeit der Nutzung unseres Service vereinbaren Sie, uns bei Anmeldung und zu allen anderen Zeiten wahre, richtige und vollständige Informationen über sich zu liefern und diesen Servicebedingungen zu entsprechen. Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Informationen, die Sie uns liefern, richtig und auf dem neuesten Stand sind.
ANNAHME DER BEDINGUNGEN. 2.1. Um die Dienstleistungen nutzen zu können, muss der Nutzer die Bedingungen annehmen. Die Bedingungen werden auf die Weise angenommen, dass die Taste 'Annahme' gedrückt wird, falls so eine Taste oder Funktion zugänglich ist oder über die Nutzerschnittstelle für die jeweilige Dienstleistung vorhanden ist. 2.2. Diese Bedingungen sind auch Bestandteil des „Vertrages über die Dienstleistung der Datenverarbeitung“ und werden mit der Unterzeichnung des Vertrages als angenommen betrachtet.

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  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Bedingungen 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung, Zahlungen 1. Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen. 2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten. 3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. 4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. 6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind. 1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. 2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt. 3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen. 4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen. 5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen. 1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich. 2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen. 1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten. 2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren. 3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern. 1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software. 2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. 3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,