Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn (i) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters in Einklang zu bringen ist und (ii) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(i) wenn - aa. das Änderungsangebot des Anbieters der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter die Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters der Bank in Einklang zu bringen ist und
(ii) und - bb. der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter - Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(i) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen vertrag- lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender gel- tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht Ge- richt erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters in Einklang Ein- klang zu bringen ist und
(ii) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(ia) das Änderungsangebot des Anbieters der ING erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage Rechts- lage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen oder der Sonderbedingungen − - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar unmittel- bar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet ver- wendet werden darf oder − - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen die ING zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters Verpflich- tungen der ING in Einklang zu bringen ist ist, und
(iib) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der ING nicht vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(ia) das Änderungsangebot des Anbieters der ING erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage Rechts- lage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen oder der Sonderbedingungen − - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar unmittel- bar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet ver- wendet werden darf oder − - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen die ING zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters Verpflich- tungen der ING in Einklang zu bringen ist ist, und
(iib) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der ING nicht vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt abge- lehnt hat. Der Anbieter Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(ia) das Änderungsangebot des Anbieters der ING erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen oder der Sonderbedingungen − - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar unmittel- bar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet ver- wendet werden darf oder − - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen die ING zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters Verpflich- tungen der ING in Einklang zu bringen ist ist, und
(iib) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der ING nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Komfort Depot Geschäftsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (ZustimmungsfiktionZustimmungs fiktion), wenn
(i) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen vertrag lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Verpflich tungen des Anbieters in Einklang zu bringen ist undund 09.22 UDK
(ii) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Rahmenvereinbarung
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(i) 1.2.3.1 das Änderungsangebot des Anbieters der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen vertrag- lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter die Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters der Bank in Einklang zu bringen ist und
(ii) 1.2.3.2 der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots Änderungs angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(ia) das Änderungsangebot des Anbieters der ING erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage Rechts lage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen Geschäfts bedingungen oder der Sonderbedingungen − aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar unmittel bar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen die ING zustän digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters Verpflich tungen der ING in Einklang zu bringen ist ist, und
(iib) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters der ING nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschla genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (ZustimmungsfiktionZustimmungs fiktion), wenn
(i) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen vertrag lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen − aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften Rechts- vorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder − durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder − aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Anbieter zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Verpflich tungen des Anbieters in Einklang zu bringen ist undund 08.22 UDK NK
(ii) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Anbieter wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Rahmenvereinbarung