Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung - bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des Karteninhabers zu den Änderungen auf andere Weise einholen. 19.5
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung ñ bei Änderungen der Nummer 19 ñ bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder ñ bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder ñ bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder ñ bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank oder des Herausgebers verschieben würden. In diesen Fällen wird die Bank oder der Herausgeber die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung − bei Änderungen dieser Ziffer 18 der Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort oder bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten unter die- ser Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, insbesondere die Entgelte im Preis- und Leis- tungsverzeichnis UnionDepot Komfort, oder − bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- men, oder − bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind, oder − bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Anbieters verschieben würden. In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ebase verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die ebase die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- rungen auf andere Weise einholen. Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten- frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung - bei Änderungen dieser Regelung in Ziffer IV. oder - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Abschnitt I Nummer 2 und Nummer 5 unter Abschnitt Kosten der Bankdienstleistungen der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Raisin Bank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Raisin Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung ● bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 7 oder ● bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgel- te für Hauptleistungen betreffen, oder ● bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder ● bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder ● bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Ge- genleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Karteninhabers zu den Än- derungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten dieser Vereinbarung und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- rungen auf andere Weise einholen. Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in ihrem Ände- rungsangebot besonders hinweisen. Interessenkonflikte lassen sich bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der ING, ande- ren Unternehmen des ING-Konzerns, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. • Bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/ Bestandsprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen • Durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern • Bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler • Aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere • aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstru- menten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • dem Interesse der Bank aus dem Eigengeschäft und am Absatz eigenemittierter oder durch Konzerngesellschaften emittierter Finanzinstrumente; • Aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäfts- leitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwir- kung dieser Personen in Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen; • Durch den Vertrieb von Finanzprodukten in der Anlageberatung, die durch nahestehende oder Konzerngesellschaften der ING ...