Ausschluss der Zustimmungsfiktion Musterklauseln

Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung - bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des Karteninhabers zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung ñ bei Änderungen der Nummer 19 ñ bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder ñ bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder ñ bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder ñ bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank oder des Herausgebers verschieben würden. In diesen Fällen wird die Bank oder der Herausgeber die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung - bei Änderungen dieser Regelung in Ziffer IV. oder - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ebase verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die ebase die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten dieser Vereinbarung und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- rungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- rungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung − bei Änderungen dieser Ziffer 18 der Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort oder bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten unter die- ser Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, insbesondere die Entgelte im Preis- und Leis- tungsverzeichnis UnionDepot Komfort, oder − bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- men, oder − bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind, oder − bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Anbieters verschieben würden. In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung a) bei Änderungen der Ziffer XIX. der Sparordnung, b) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags betreffen, oder c) bei der Einführung von Entgelten für das Führen von Sparkonten, oder d) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder e) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Genossenschaft verschieben würden. In diesen Fällen wird die Genossenschaft die Zustimmung des Sparers zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Abschnitt I Nummer 2 und Nummer 5 unter Abschnitt Kosten der Bankdienstleistungen der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Raisin Bank verschieben würden. In diesen Fällen wird die Raisin Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.