Darstellung möglicher Interessenkonflikte Musterklauseln

Darstellung möglicher Interessenkonflikte. Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäfts- leitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließlich ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I bis III mögliche Interessen- konflikte und unter Abschnitt IV die von uns zum Schutz Ihrer Interessen ge- troffenen Maßnahmen dar. I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten zwischen unseren Kunden und a. unserem Haus. b. den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen re- levanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung. c. Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind. d. anderen Kunden. bei folgenden Wertpapierdienstleistungen/-nebendienstleistungen: a. Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung) b. Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumen- ten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere) c. Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumen- ten für eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für andere) x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung) e. Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis) x. Xxxxxxxxxxxxxxxxx (Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien) g. Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten ohne fes- te Übernahmeverpflichtung) h. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entschei- dungsspielraum) i. Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanz- instrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeig- net dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird) j. Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumen- ten für andere und damit verbundene Dienstleistungen) k. Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für d...
Darstellung möglicher Interessenkonflikte. Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. und II. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt III. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnahmen dar. I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen relevanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und anderen Kunden bei folgenden Wert- papierdienstleistungen: • Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten), • Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Kunden gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird). Interessenkonflikte können insbesondere herrühren aus persönlichen Beziehungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundenen Personen) mit Emittenten von Finanzinstrumenten (z.B. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten) bzw. von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z.B. als Kunden unseres Hauses). II. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass: • unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind, • Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments vorliegen, z.B. bei Beratung oder Empfehlung, • Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. III. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte sind wir Teil einer mehrstufigen Organisation mit entsprechender Aufgabenverteilung zwischen DekaBank, Sparkassen, Landesbanken und Dienstleistern. Wir als bevestor selbst wie auch unsere Mitarbeiter sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen v...
Darstellung möglicher Interessenkonflikte. 0D/2023 9 Allgemeine Informationen für Kundin- nen und Kunden über Zuwendungen 0D/2023 11 Anteile an Investmentvermögen Zertifikate oder strukturierte Anleihen Verzinsliche Wertpapiere

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  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts Der Rahmen des Einsatzes von Sektorprodukten wird durch die jeweiligen Interessen der Fonds und die Vereinbarkeit mit den Anlagezielen und der Anlagestrategie der Fonds sowie den geltenden Veranlagungsbestimmungen und Veranlagungsgrenzen vorgegeben. Im Rahmen des Investmentprozesses sind zusätzliche, an den Anlegerinteressen orientierte Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein Investment in eine Raiffeisen-Emission in Betracht kommt. Rücknahmen: Anteilsinhaber eines Fonds wünschen in marktengen Phasen eine Rücknahme ihrer Fondsanteile. Die im Fonds beinhalteten Wertpapiere weisen einen unterschiedlichen Grad an Liquidität auf bzw. können teilweise lediglich mit Kursabschlägen veräußert werden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.