Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn - das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag, Visa Debitkarte Bedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung eine einer für die Bank zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - ist und
b) der Karteninhaber Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Än derungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
(a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellenwie derherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden wer den darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - ist und
(b) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt abge lehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
(a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len zuständi gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - ist und
(b) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Ände- rungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
a) das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - Vertragsbedingungen • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet ver- wendet werden darf oder - • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank oder den Herausgeber zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen Verpflichtungen der Bank oder des Herausgebers in Einklang zu bringen ist, und - ist und
b) der Karteninhaber Kunde das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank oder der Herausgeber wird den Karteninhaber Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - und
b) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Kreditkarteninfo Online
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
a) das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - Vertragsbedingungen · aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - · durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - · aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank oder den Herausgeber zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank oder des Herausgebers in Einklang zu bringen ist, und - ist und
b) der Karteninhaber Kunde das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank oder der Herausgeber wird den Karteninhaber Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten Zur Nutzung in Apple Pay
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - wenn
a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung eine einer für die Bank zuständigen nationa- len nationalen oder internationalen Behörde (z. B. B der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - ist und
b) der Karteninhaber Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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