Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustim- mungsfiktion), wenn a) das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers erfolgt, um die Übereinstim- mung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzu- stellen, weil eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ñ aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechts- vorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder ñ durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder ñ aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank oder den Herausgeber zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank oder des Herausgebers in Einklang zu bringen ist und b) der Kunde das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers nicht vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank oder der Herausgeber wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustim- mungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers erfolgt, um die Übereinstim- mung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzu- stellen, weil eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ñ aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechts- vorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder ñ durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder ñ aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank oder den Herausgeber zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank oder des Herausgebers in Einklang zu bringen ist und
b) der Kunde das Änderungsangebot der Bank oder des Herausgebers nicht vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank oder der Herausgeber wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenantrag