Annahme von Störungsmeldungen Musterklauseln

Annahme von Störungsmeldungen. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH nimmt 365 Tage im Jahr, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden täglich Stö- rungsmeldungen unter der Servicenummer 0561 5745 1771 entgegen. Die Servicebereitschaft ist werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr erreichbar. Samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feier- tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Soweit erforderlich, vereinbart die Städtische Werke Netz + Service GmbH einen Termin für den Besuch eines Servicetechnikers. Wird werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr eine Störung gemel- det, wird diese, wenn möglich, innerhalb von 12 Stunden bzw. 8 Stunden (gem. Entstörungsfrist) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmeldungen, die werktags nach 22.00 Uhr, samstags, sonntags oder an ge- setzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist (12 bzw. 8 Stunden) am darauffolgenden Werktag um 0.00 Uhr.
Annahme von Störungsmeldungen. Die SWF nimmt 365 Tage im Jahr, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden täglich Störungsmeldungen unter der Servicenummer 07441 921-480 entgegen. Die Servicebereitschaft ist werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr erreichbar. Samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Soweit erforderlich, vereinbart SWF einen Termin für den Besuch eines Servicetechnikers. Wird werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr eine Störung gemeldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmeldungen, die werktags nach 22.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist (24 Stunden) am darauffolgenden Werktag um 0.00 Uhr.
Annahme von Störungsmeldungen. Störungen meldet der Kunde unter Nennung aller zur Entstörung erforderlichen Daten und unter Angabe des Namens und Telefonnummer des Melders. echtschnell eröffnet ein Störungsticket und vergibt eine Referenznummer für die gemeldete Störung.
Annahme von Störungsmeldungen. Heidelberg nimmt die Störungsmeldungen per eCall oder Telefon während der Regelarbeitszeit entgegen und führt den Online Support in der Regelarbeitszeit aus. Wünscht der Kunde die Annahme der Störungsmeldungen und den Online Support ausserhalb der Regelarbeitszeit, so kann er diese Leistung über einen Performance Services Vertrag abdecken und zusätzlich den „24h Service“ abschliessen, dies nach den gültigen Preislisten von Heidelberg. • Die Maschine ist mit dem Leitstand Prinect Press Center ausgerüstet; • der Kunde errichtet die erforderliche Infrastruktur und alle notwendigen Internetver- bindungen, damit der Netzwerkzugriff durch Heidelberg entsprechend erfolgen kann; • der Kunde erteilt die Zugangsberechtigung zu seinem Netzwerk an Heidelberg; • der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherheitsmassnahmen (z.B. Firewalls, Virenschutz u.Ä.); • der Kunde macht die Netzwerk- und Systemadministrationsaufgaben; • der Kunde stellt Heidelberg ein vollständiges und wahrheitsgetreues Fehlerbild zur Verfügung.
Annahme von Störungsmeldungen. Störungen meldet der Kunde unter Nennung der Leitungsnummer / Vertragsnummer und unter Angabe des Namens, der Telefonnummer sowie der Adresse des Melders. wisotel eröffnet ein Stö- rungsticket und vergibt eine Referenznummer für die gemeldete Störung.
Annahme von Störungsmeldungen. Heidelberg nimmt Störungsmeldungen während der Regelarbeitszeit entgegen. Bei Störmel- dungen ausserhalb der Regelarbeitszeit fallen weitere Kosten an.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.