Annahmeverweigerung Musterklauseln

Annahmeverweigerung. Sollte das Unternehmen die Annahme oder die Installation des POS-Terminals verweigern, ist die Ingenico Payment Services berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, der Ingenico Payment Services einen pauschalierten Schadensersatz –soweit nicht im Vertrag abweichend vereinbart- in Höhe von EUR 300 zu zahlen. Es bleibt dem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Annahmeverweigerung. Falls der Käufer die gemäß der Bestellung gelieferte Ware nicht annimmt, haftet der Käufer für alle dem Verkäufer entstehenden verbundenen Kosten, insbesondere für die Kosten zur Lagerung der Waren. Falls der Käufer die Ware nicht am vereinbarten Liefertag abholen lässt, ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten von 1 Euro pro Tonne pro Tag in Rechnung zu stellen.
Annahmeverweigerung. Sollte das Unternehmen die Annahme oder die Installation des POS-Terminals verweigern, ist die PAYONE berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, der PAYONE einen pauschalierten Schadensersatz - soweit nicht im Vertrag abweichend vereinbart - in Höhe von EUR 300 zu zahlen. Es bleibt dem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Annahmeverweigerung. Sie haben das Recht, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern. Im Falle einer Nichtannahme werden Ihnen die Transportkosten in Höhe von EUR 7 in Rechnung gestellt. Die Transportkosten können in keinem Fall erstattet werden. B2B-Kunden werden dagegen im Falle einer Warenrückgabe die entstandenen Kosten für den Versand und die Rücksendung der Ware verrechnet.
Annahmeverweigerung a. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. b. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. c. Wir sind ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern. d. Schadensersatzansprüche unsererseits werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB).
Annahmeverweigerung. 7.1. Verweigert der AUFTRAGGEBER die Abnahme oder Annahme des Vertragsgegenstandes, so kann FLUITRONICS ihm eine angemessene Frist zur Abnahme oder Annahme setzen. Hat der AUFTRAGGEBER den Vertragsgegenstand innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abge- nommen oder angenommen, so ist FLUITRONICS unbeschadet des Rechtes auf Vertragser- füllung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu ver- langen. In jedem Fall kann FLUITRONICS auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens und unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises bei Standard- ware und in Höhe von 100 % bei anderweitig nicht verwertbaren Sonderanfertigungen verlan- gen. Dem AUFTRAGGEBER bleibt es unbenommen, einen geringeren tatsächlichen Schaden darzulegen und nachzuweisen. 7.2. Ist eine Abnahme vereinbart oder zwingend, ist FLUITRONICS in jedem Fall berechtigt, die Abnahme zu verlangen, wenn keine wesentlichen Mängel mehr vorliegen und die Funktions- und Betriebstüchtigkeit gewährleistet ist. Wesentliche Mängel sind solche Mängel, die die Tauglichkeit in Frage stellen oder erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat FLUITRONICS dem AUFTRAGGEBER mehrere mögliche Abnahmetermine vorzuschlagen. Wird keiner die- ser vorgeschlagenen Abnahmetermine vom AUFTRAGGEBER mindestens zwei Tage vor ei- nem solchen Termin angenommen und schlägt der AUFTRAGGEBER auch seinerseits keinen anderen Termin vor, der innerhalb von zwei Wochen seit dem Zugang des Vorschlags von FLUITRONICS liegt, so gilt die Abnahme als erklärt.
Annahmeverweigerung. Die aus einer eventuellen Annahmeverweigerung resultierenden Kosten und Schäden, insbesondere Transportkosten, Transportrisiken, Kosten zur Erstellung eines Gutachtens, Reisekosten u.a. gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des Käufers.
Annahmeverweigerung. Insbesondere in den nachfolgenfolgend beschriebenen Fällen ist der Käufer zu einer Annahmeverweigerung berechtigt, sofern die Beeinträchtigungen / Abweichungen nicht nur unerheblich sind: • Anlieferungen außerhalb der Warenannahmezeiten • Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. fehlende Chargen-/Lot-Nummern auf den Lieferpapieren oder der Ware • Fehlender Bio-Hinweis / fehlende Bio-Kontrollstelle auf den Lieferpapieren und/oder der Ware • Fehlende/ unleserliche Lieferpapiere • Abweichungen zwischen Anlieferungen und im Lieferschein ausgewiesener Stückzahl • Fehlendes Temperaturprotokoll bei Anlieferung von kühlpflichtiger und tiefkühlpflichtiger Ware • Unsortierte oder mangelhaft verpackte Ware • Beschädigte oder verschmutzte Ware • Nicht etikettierte Xxxx / fehlende Kennzeichnung der Waren • Defekte oder verschmutzte Ladungsträger • Ware mit Schädlingsbefall Weitergehende Ansprüche aufgrund Lieferung mangelhafter Ware und/oder sonstiger Pflichtverletzungen des Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
Annahmeverweigerung. Wenn aus einer der Kontrollen hervorgeht, dass die angelieferten Abfälle von Twence nicht angenommen werden können oder dürfen, müs- sen sie zu einer hierfür geeigneten und angewiesenen Verarbeitungsanlage verbracht werden.
Annahmeverweigerung. Jegliche Reklamation eines beschädigten, fehlenden oder fehlerhaften Produktes muss Biontex in schriftlicher Form vom Besteller innerhalb 7 Tage nach Annahme des Produktes mitgeteilt werden. Zudem muss, außer anderweitig vereinbart, der Besteller das verweigerte Produkt unmittelbar an Biontex zurückschicken. Hierzu ist jedoch, außer anderweitig vereinbart, eine schriftliche Zustimmungserklärung von Biontex notwendig. Biontex kann jegliches Produkt, welches nicht fristgerecht oder ohne schriftliche oder anderweitig vereinbarte Zustimmung zum Rückversand zurückversendet wird verweigern. Bei gültigen und fristgerechten Reklamationen kann Biontex, nach eigener Xxxx, das Produkt reparieren oder durch ein identisches oder substantiell identisches Produkt ersetzen. Dies sind für den Besteller, mit Ausnahme von vertraglich geregelten Gewährleistungsansprüchen, die einzig möglichen Nachbesserungen für ein beschädigtes, fehlendes oder fehlerhaftes Produkt.