Annahmeverweigerung Musterklauseln

Annahmeverweigerung. Falls der Käufer die gemäß der Bestellung gelieferte Ware nicht annimmt, haftet der Käufer für alle dem Verkäufer entstehenden verbundenen Kosten, insbesondere für die Kosten zur Lagerung der Waren. Falls der Käufer die Ware nicht am vereinbarten Liefertag abholen lässt, ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten von 1 Euro pro Tonne pro Tag in Rechnung zu stellen.
Annahmeverweigerung. Sollte das Unternehmen die Annahme oder die Installation des POS-Terminals verweigern, ist die PAYONE berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, der PAYONE einen pauschalierten Schadensersatz - soweit nicht im Vertrag abweichend vereinbart - in Höhe von EUR 300 zu zahlen. Es bleibt dem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Annahmeverweigerung. Sollte das Unternehmen die Annahme oder die Installation des POS-Terminals verweigern, ist die Ingenico Payment Services berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, der Ingenico Payment Services einen pauschalierten Schadensersatz –soweit nicht im Vertrag abweichend vereinbart- in Höhe von EUR 300 zu zahlen. Es bleibt dem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Annahmeverweigerung. Verweigert der Käufer die Annahme der gesamten oder ein Teil der Ware, bzw. storniert er seine Bestellung ganz oder teilweise, so entbindet dies den Käufer nicht von seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen. Bestätigt der Käufer nicht innerhalb von 10 Std. nach Aufforderung von der Baumschule XxXXXX00.xx an dieser, seiner Abnahmeverpflichtung nachzukommen, so ist die Baumschule XxXXXX00.xx berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware ohne Rückfrage auf eigene Rechnung frei zu verwenden. Der Käufer trägt dann die der Baumschule XxXXXX00.xx entstandenen Kosten und Nebenkosten. Im besten Fall beträgt jedoch der Schadenersatzanspruch ohne jeden Nachweis 25% des Rechnungswertes.
Annahmeverweigerung. Sie haben das Recht, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern. Im Falle einer Nichtannahme werden Ihnen die Transportkosten in Höhe von EUR 7 in Rechnung gestellt. Die Transportkosten können in keinem Fall erstattet werden. B2B-Kunden werden dagegen im Falle einer Warenrückgabe die entstandenen Kosten für den Versand und die Rücksendung der Ware verrechnet.
Annahmeverweigerung. 7.1. Verweigert der AUFTRAGGEBER die Abnahme oder Annahme des Vertragsgegenstandes, so kann FLUITRONICS ihm eine angemessene Frist zur Abnahme oder Annahme setzen. Hat der AUFTRAGGEBER den Vertragsgegenstand innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abge- nommen oder angenommen, so ist FLUITRONICS unbeschadet des Rechtes auf Vertragser- füllung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu ver- langen. In jedem Fall kann FLUITRONICS auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens und unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises bei Standard- ware und in Höhe von 100 % bei anderweitig nicht verwertbaren Sonderanfertigungen verlan- gen. Dem AUFTRAGGEBER bleibt es unbenommen, einen geringeren tatsächlichen Schaden darzulegen und nachzuweisen.
Annahmeverweigerung. 5.1. Nimmt der Kunde die Hardware zum Teil oder insgesamt nicht ab, hat er HighConsulting den vollen Schaden zu ersetzen. Mindestens werden jedoch 50% des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
Annahmeverweigerung. Insbesondere in den nachfolgenfolgend beschriebenen Fällen ist der Käufer zu einer Annahmeverweigerung berechtigt, sofern die Beeinträchtigungen / Abweichungen nicht nur unerheblich sind: • Anlieferungen außerhalb der Warenannahmezeiten • Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. fehlende Chargen-/Lot-Nummern auf den Lieferpapieren oder der Ware • Fehlender Bio-Hinweis / fehlende Bio-Kontrollstelle auf den Lieferpapieren und/oder der Ware • Fehlende/ unleserliche Lieferpapiere • Abweichungen zwischen Anlieferungen und im Lieferschein ausgewiesener Stückzahl • Fehlendes Temperaturprotokoll bei Anlieferung von kühlpflichtiger und tiefkühlpflichtiger Ware • Unsortierte oder mangelhaft verpackte Ware • Beschädigte oder verschmutzte Ware • Nicht etikettierte Xxxx / fehlende Kennzeichnung der Waren • Defekte oder verschmutzte Ladungsträger • Ware mit Schädlingsbefall Weitergehende Ansprüche aufgrund Lieferung mangelhafter Ware und/oder sonstiger Pflichtverletzungen des Lieferanten bleiben hiervon unberührt. Foto- und Videodokumentationen sind im Lager grundsätzlich verboten. Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, über betriebliche und geschäftliche Angelegenheiten, die im Rahmen seines Besuches und darüber hinaus zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, seinen LKW / den Container vor dem Abrollen an der Rampe entsprechend zu sichern. Für den Toilettengang sind ausschließlich die ausgewiesenen Toiletten zu nutzen. Es ist nicht zulässig, sich alleine in den Lager- und Produktionsräumen zu bewegen. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet. Unsere Mitarbeiter weisen gerne den Weg. Glasflaschen sind auf dem Betriebsgelände nicht erlaubt. Mitgebrachte Glasflaschen sind im Fahrzeug aufzubewahren und nicht auf dem Gelände zu entsorgen. Der Fahrer, dessen Fahrzeug nicht be- bzw. entladen wird, hat sich während der Verladung der Ware eines anderen Fahrzeugs außerhalb des Ladebereichs aufzuhalten, um ein Behindern bei der Verladung seitens unserer Mitarbeiter zu vermeiden. Der Fahrer hat den Anweisungen der Mitarbeiter unseres Hauses stets Folge zu leisten. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Lebensmittel, gelten in Ergänzung zu den vorstehenden Bestimmungen – bzw. im Falle eines Widerspruchs diesen gegenüber vorrangig – die nachfolgenden Bestimmungen. Lebensmittel dürfen nur in für den Transport von Lebensmitteln geeigneten und vorgesehen, insbesondere hygienisch einwandfreien Fahrzeugen oder Contain...
Annahmeverweigerung. Verweigert der Besteller die Annahme ordnungsgemäß gelieferter Ware endgültig, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt pauschal auf 20 % des Kaufpreises, kann jedoch nach oben oder unten korrigiert werden, falls eine der Vertragsparteien einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.
Annahmeverweigerung. Bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung erheben wir eine Schadenersatzpauschale (auf die keine Umsatzsteuer anfällt) von 50 Euro. Das Recht des Kunden einen geringeren Schaden nachzuweisen bleibt unberührt. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Davon unabhängig ist die Rechnungsstellung der bestellten Ware.