Zustellung Musterklauseln

Zustellung. (1) MBL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen MBL und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung, Abstellgenehmigung und so fort) und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten) oder vergleichbare Einrichtung. Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die MBL gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevoll- mächtigter/ Postempfangsbeauftragter), erfolgen. (2) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, seines Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der Inhaber einer Postfach- oder Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, Hausbewohnern und Nachbarn des Empfängers, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. MBL ist nicht verpflichtet, bei der Zustellung die Empfangsberechtigung der Person, die die Sendung in Empfang nimmt, zu überprüfen. (3) Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt MBL einen zweiten Zustellversuch, ggf. über andere Zustellunternehmen. Im Falle von Paketen auch eine Ablieferung im Pickup Point. Dies gilt auch dann, wenn MBL beim ersten Zustellversuch eine Ablieferung aufgrund eines fehlenden, ungeeigneten oder unzugänglichen Hausbriefkastens oder wegen außergewöhnlicher Umstände, besonderer Gefahren oder unverhältnismäßiger Schwierigkeiten nicht zumutbar ist. (4) Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Absender zurück befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. Absätze 1 und 2 angetroffen, die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahme- verweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangs- vorrichtung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften ...
Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind (z.B. in den Räumen des Empfängers anwesende Personen). Ist eine solche Zustellung nicht möglich, kann eine passende Sendung im Briefkasten des Empfängers oder bei einem direkten Nachbarn zugestellt werden, sofern der Absender diese Zustelloptionen nicht durch Xxxx eines entsprechenden Zusatzservices ausgeschlossen hat. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. Darüber hinaus, sofern nicht mit dem Versender anders vereinbart, kann UPS Alternativzustellungen durchführen, die der Empfänger gewählt hat und die im Rahmen der UPS My Choice(R) Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Empfänger liegen. Alternativzustellungen sind z.B. Umleitung eines Paketes an eine andere Adressse (auch an einen UPS Access Point), eine Bevollmächtigung des Fahrers das Paket auf dem Grundstück des Empfängers zu hinterlegen, ein Service, den der Versender gewählt hat, zu ändern oder eine Änderung der Zustellplanung. Der Versender ist damit einverstanden, dass der Empfänger Zustellinformationen zu der Sendung erhält. Der Versender verzichtet auf Ansprüche gegen UPS die daraus resultieren, dass UPS Weisungen des Empfängers befolgt. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift,soweit im beauftragten Service vorgesehen und verfügbar, ggfs. zuschlagpflichtig optional, als Abliefernachweis gilt.
Zustellung. Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung beim Empfänger. Gibt der Kunde Änderungen im Sinne von Punkt 2.2 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der A1, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
Zustellung a) Der Verkäufer unternimmt angemessene Bemühungen, um vereinbarte Liefertermine einzuhalten; der Lieferzeitpunkt ist jedoch nicht bindend. b) Die Lieferadresse ist die der Bestellung des Käufers angegebene bzw. schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbarte Adresse. c) Der Verkäufer ist weder für direkte noch indirekte Verluste oder Schäden haftbar, die aus einer verspäteten oder Nichtabnahme der Lieferung durch den Käufer entstehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag aufgrund einer verspäteten oder Nichtabnahme der Lieferung für nichtig zu erklären. d) Die Ware kann vor dem angegebenen Lieferdatum geliefert werden und der Verkäufer ist berechtigt, die bestellte Ware in Teillieferungen zu liefern. Jede Teillieferung stellt eine separate vertragliche Vereinbarung dar, für die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten. e) Außer mit dem Verkäufer schriftlich anders vereinbart, geht das gesamte Risiko für die Waren bei der Auslieferung auf den Käufer über.
Zustellung. Der Antrag auf Einleitung des Schiedsverfahrens und Entscheidungen der Schiedsstelle sind den Parteien mittels einfachen Briefes gegen Empfangsbestäti- gung zuzustellen. Etwaige weitere Schriftsätze, Einla- dungen und (fristsetzende) Verfügungen werden zum Zwecke der Zustellung formlos mit Brief oder E-Mail übermittelt. Wird eine Partei durch einen Verfahrens- bevollmächtigten vertreten, sind die Zustellungen an diesen vorzunehmen.
Zustellung. I. Die Zustellung erfolgt durch Postdienstleister. II. Zustellmängel sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Der Verlag bemüht sich um eine zeitnahe Nachlieferung.
Zustellung. Mit der Xxxx der Berechtigung «e-Post» beauftragt der Kunde die Bank, dem Benutzer die Bankmitteilungen ab sofort elektronisch innerhalb der individuellen e-Services zuzustellen. Der Kunde verzichtet somit auf die physische Zustellung der Mitteilungen, nimmt aber zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass nicht sämtliche Mit- teilungen der Bank via e-Post zugestellt werden.
Zustellung. Rechtsverbindliche Mitteilungen von FWPORTAL an den Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, stellt FWPORTAL schriftlich oder elektronisch zu. Die elektronische Zustellung erfolgt per Email. Der Kunde gibt FWPORTAL eine E-Mail-Adresse an, über die ihn rechtsverbindliche Mitteilungen erreichen sollen.
Zustellung. Vereinbarte Lieferfristen gelten einzig und allein für Ware, die ab Lager lieferbar ist. Die angegebenen Lieferfristen dienen nur zur Information und stellen keine verbindliche Verpflichtung seitens ABAKUS IT-SOLUTIONS dar. • ABAKUS IT-SOLUTIONS behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu organisieren. • Der von ABAKUS IT-SOLUTIONS vorgeschlagene Liefertermin kann vom Kunden maximal 15 Tage verschoben werden, andernfalls werden dem Kunden die Lagerungskosten in Rechnung gestellt. • Der Transport der Ware erfolgt immer auf eigene Gefahr und auf Kosten des Kunden, unabhängig davon durch wen und von wem der Transport ausgeführt wurde. • Die Eilversandkosten fallen immer zu Lasten des Kunden.