Zustellung. (1) Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen dem Postdienst Oberfranken und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.) und der Auftraggeber keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. beschrifteter, zugänglicher Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die dem Postdienst Oberfranken gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter), erfolgen. Der Postdienst Oberfranken liefert Sendungen mit der Zusatzleistung "Einschreiben" nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ab. Der Postdienst Oberfranken behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.
(2) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der Inhaber einer Postfach- oder Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen außer bei Einschreiben auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind.
(3) Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt der Postdienst Oberfranken einen zweiten Zustellversuch an dem nachfolgenden Werktag. Dies gilt auch dann, wenn der Postdienst Oberfranken beim ersten Zustellversuch eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
(4) Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Auftraggeber zurück befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. Absätze 1 und 2 angetroffen, die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung de...
Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind (z.B. in den Räumen des Empfängers anwesende Personen). Ist eine solche Zustellung nicht möglich, kann eine passende Sendung im Briefkasten des Empfängers oder bei einem direkten Nachbarn zugestellt werden, sofern der Absender diese Zustelloptionen nicht durch Xxxx eines entsprechenden Zusatzservices ausgeschlossen hat. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. Darüber hinaus, sofern nicht mit dem Versender anders vereinbart, kann UPS Alternativzustellungen durchführen, die der Empfänger gewählt hat und die im Rahmen der UPS My Choice(R) Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Empfänger liegen. Alternativzustellungen sind z.B. Umleitung eines Paketes an eine andere Adressse (auch an einen UPS Access Point), eine Bevollmächtigung des Fahrers das Paket auf dem Grundstück des Empfängers zu hinterlegen, ein Service, den der Versender gewählt hat, zu ändern oder eine Änderung der Zustellplanung. Der Versender ist damit einverstanden, dass der Empfänger Zustellinformationen zu der Sendung erhält. Der Versender verzichtet auf Ansprüche gegen UPS die daraus resultieren, dass UPS Weisungen des Empfängers befolgt. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift,soweit im beauftragten Service vorgesehen und verfügbar, ggfs. zuschlagpflichtig optional, als Abliefernachweis gilt.
Zustellung. Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung beim Empfänger. Gibt der Kunde Änderungen im Sinne von Punkt 2.2 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der A1, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
Zustellung a) Der Verkäufer unternimmt angemessene Bemühungen, um vereinbarte Liefertermine einzuhalten; der Lieferzeitpunkt ist jedoch nicht bindend.
b) Die Lieferadresse ist die der Bestellung des Käufers angegebene bzw. schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbarte Adresse.
c) Der Verkäufer ist weder für direkte noch indirekte Verluste oder Schäden haftbar, die aus einer verspäteten oder Nichtabnahme der Lieferung durch den Käufer entstehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag aufgrund einer verspäteten oder Nichtabnahme der Lieferung für nichtig zu erklären.
d) Die Ware kann vor dem angegebenen Lieferdatum geliefert werden und der Verkäufer ist berechtigt, die bestellte Ware in Teillieferungen zu liefern. Jede Teillieferung stellt eine separate vertragliche Vereinbarung dar, für die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten.
e) Außer mit dem Verkäufer schriftlich anders vereinbart, geht das gesamte Risiko für die Waren bei der Auslieferung auf den Käufer über.
Zustellung. I. Die Zustellung erfolgt durch Postdienstleister.
II. Zustellmängel sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Der Verlag bemüht sich um eine zeitnahe Nachlieferung.
Zustellung. Rechtsverbindliche Mitteilungen von FWPORTAL an den Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, stellt FWPORTAL schriftlich oder elektronisch zu. Die elektronische Zustellung erfolgt per Email. Der Kunde gibt FWPORTAL eine E-Mail-Adresse an, über die ihn rechtsverbindliche Mitteilungen erreichen sollen.
Zustellung. Der Antrag auf Einleitung des Schiedsverfahrens und Entscheidungen der Schiedsstelle sind den Parteien mittels einfachen Briefes gegen Empfangsbestäti- gung zuzustellen. Etwaige weitere Schriftsätze, Einla- dungen und (fristsetzende) Verfügungen werden zum Zwecke der Zustellung formlos mit Brief oder E-Mail übermittelt. Wird eine Partei durch einen Verfahrens- bevollmächtigten vertreten, sind die Zustellungen an diesen vorzunehmen.
Zustellung. Mit der Xxxx der Berechtigung «e-Post» beauftragt der Kunde die Bank, dem Benutzer die Bankmitteilungen ab sofort elektronisch innerhalb der individuellen e-Services zuzustellen. Der Kunde verzichtet somit auf die physische Zustellung der Mitteilungen, nimmt aber zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass nicht sämtliche Mit- teilungen der Bank via e-Post zugestellt werden.
Zustellung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift yesss! umgehend zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassen dieser Mitteilung gelten Erklärungen als dem Kunden zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Zustelladresse oder betreffend Rechnungen und damit zusammenhängende Zahlungserinnerungen an die zuletzt bekannt gegebene Rechnungsanschrift versandt wurden. Erklärungen an yesss! sind an den Firmensitz, der jeweils auf den Rechnungen ausgewiesen ist, zu versenden.