Zustellung Musterklauseln

Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind (z.B. in den Räumen des Empfängers anwesende Personen). Ist eine solche Zustellung nicht möglich, kann eine passende Sendung im Briefkasten des Empfängers oder bei einem direkten Nachbarn zugestellt werden, sofern der Absender diese Zustelloptionen nicht durch Xxxx eines entsprechenden Zusatzservices ausgeschlossen hat. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. Darüber hinaus, sofern nicht mit dem Versender anders vereinbart, kann UPS Alternativzustellungen durchführen, die der Empfänger gewählt hat und die im Rahmen der UPS My Choice(R) Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Empfänger liegen. Alternativzustellungen sind z.B. Umleitung eines Paketes an eine andere Adressse (auch an einen UPS Access Point), eine Bevollmächtigung des Fahrers das Paket auf dem Grundstück des Empfängers zu hinterlegen, ein Service, den der Versender gewählt hat, zu ändern oder eine Änderung der Zustellplanung. Der Versender ist damit einverstanden, dass der Empfänger Zustellinformationen zu der Sendung erhält. Der Versender verzichtet auf Ansprüche gegen UPS die daraus resultieren, dass UPS Weisungen des Empfängers befolgt. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift,soweit im beauftragten Service vorgesehen und verfügbar, ggfs. zuschlagpflichtig optional, als Abliefernachweis gilt.
Zustellung. Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung beim Empfänger. Gibt der Kunde Änderungen im Sinne von Punkt 2.2 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der A1, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
Zustellung a) Der Verkäufer unternimmt angemessene Bemühungen, um vereinbarte Liefertermine einzuhalten; der Lieferzeitpunkt ist jedoch nicht bindend.
Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung. UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
Zustellung. 5.1 GLS unternimmt maximal zwei Zustellversuche.
Zustellung. LetMeShip ist verpflichtet zur Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder an Vertretungsberechtigte des Empfängers, wenn diese ihre Vertretungsmacht nachweisen. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer können die Ablieferung der Sendung mit befreiender Wirkung für LetMeShip an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person vornehmen, es sei denn, es bestehen offensichtliche Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können mit befreiender Wirkung an Beschäftigte der Einrichtung übergeben werden. Ist der Empfänger einer Sendung eine natürliche Person und kein Kaufmann, kann eine Ablieferung mit befreiender Wirkung auch an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen. Wird bei einem Ablieferungsversuch in den Räumlichkeiten des Empfängers weder der Empfänger angetroffen noch eine Person, die den Empfänger vertritt und ihre Vertretungsberechtigung nachweisen kann und erfolgt auch keine anderweitige Ablieferung mit befreiender Wirkung, gilt dieser Ablieferungsversuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall erfolgt entweder eine Benachrichtigung des Empfängers über die fehlgeschlagene Ablieferung und es wird dem Empfänger eine Möglichkeit benannt, die Sendung binnen einer angemessenen Frist abzuholen oder es erfolgt ein weiterer Ablieferungsversuch. Dies richtet sich nach den Bedingungen des jeweils von LetMeShip beauftragten Unterfrachtführers. Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers oder einer anderen Person, an die die Sendung mit befreiender Wirkung übergeben werden kann oder der digitalen Reproduktion einer solchen Unterschrift nachgewiesen werden. Ist die Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder einen Vertreter des Empfängers, der die Vertretung nachweisen kann, aus nicht von LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Gründen nicht möglich, so gilt die Sendung als unzustellbar. LetMeShip ist berechtigt, unzustellbare Sendungen auf Kosten des Kunden an ihn zurückzubefördern. Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung von LetMeShip unzustellbare Sendungen unverzüglich an dem Ort abzuholen, an dem sie sich bestimmungsgemäß befindet. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Versender zurückgegeben werden, ist LetMeShip zur Öffnung berechtigt. Nimmt der Versender die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich, kan...
Zustellung. (1) MBL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen MBL und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung, Abstellgenehmigung und so fort) und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten) oder vergleichbare Einrichtung. Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die MBL gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevoll- mächtigter/ Postempfangsbeauftragter), erfolgen.
Zustellung. Mit der Xxxx der Berechtigung «e-Post» beauftragt der Kunde die Bank, dem Benutzer die Bankmitteilungen ab sofort elektronisch innerhalb der individuellen e-Services zuzustellen. Der Kunde verzichtet somit auf die physische Zustellung der Mitteilungen, nimmt aber zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass nicht sämtliche Mit- teilungen der Bank via e-Post zugestellt werden.
Zustellung. (1) Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen dem Postdienst Oberfranken und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.) und der Auftraggeber keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. beschrifteter, zugänglicher Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die dem Postdienst Oberfranken gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter), erfolgen. Der Postdienst Oberfranken liefert Sendungen mit der Zusatzleistung "Einschreiben" nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ab. Der Postdienst Oberfranken behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.
Zustellung. Rechtsverbindliche Mitteilungen von FWPORTAL an den Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, stellt FWPORTAL schriftlich oder elektronisch zu. Die elektronische Zustellung erfolgt per Email. Der Kunde gibt FWPORTAL eine E-Mail-Adresse an, über die ihn rechtsverbindliche Mitteilungen erreichen sollen.