ANPASSUNG DER ENTGELTE Musterklauseln

ANPASSUNG DER ENTGELTE. Mobility Concept ist berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Raten und/oder Entgelte für vereinbarte Zusatzleistungen sowie die Verrechnungssätze für Mehr- und Minderkilometer entsprechend anzupassen, wenn - der Hersteller/Lieferant den allgemeinen Verkaufspreis für das Neufahrzeug nach Vertragsabschluss rechtlich zulässig erhöht oder ermäßigt und sich dadurch die Anschaffungskosten von Mobility Concept verändern. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung der monatlichen Rate um mehr als 5 %, kann der Kunde durch Erklärung in Textform binnen drei Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden gegen Mobility Concept sind in diesem Fall ausgeschlossen. - sich die Kfz-Versicherungsprämien, Versicherungssteuer, Rundfunkbeiträge oder objektbezogene Steuern erhöhen oder ermäßigen oder neue objektbezogene Steuern eingeführt werden und diese nach Vertrag von Mobility Concept zu tragen oder zu verauslagen sind. - sich nach Vertragsschluss der Lieferumfang auf Wunsch des Kunden ändert.
ANPASSUNG DER ENTGELTE. Mobility Concept ist berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Raten und/oder Entgelte für vereinbarte Zusatzleistungen sowie die Verrechnungssätze für Mehr- und Minderkilometer entsprechend anzupassen, wenn - der Hersteller/Lieferant den allgemeinen Verkaufspreis für das Neufahrzeug nach Vertragsabschluss rechtlich zulässig erhöht oder ermäßigt und sich dadurch die Anschaffungskosten von Mobility Concept verändern. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung der monatlichen Rate um mehr als 5 %, kann der Kunde durch Erklärung in Textform binnen drei Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden gegen Mobility Concept sind in diesem Fall ausgeschlossen. - sich die Kfz-Versicherungsprämien, Versicherungssteuer, Rundfunkbeiträge oder objektbezogene Steuern erhöhen oder ermäßigen oder neue objektbezogene Steuern eingeführt werden und diese nach Vertrag von Mobility Concept zu tragen oder zu verauslagen sind. - sich nach Vertragsschluss der Lieferumfang durch Vereinbarung der Parteien auf Wunsch des Kunden ändert. Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 3 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxx XXXXX (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Juli 2022
ANPASSUNG DER ENTGELTE. Die FMO Airport Services GmbH hat das Recht, ihre Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Die Anpassungen werden den Luftverkehrsgesellschaften einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. => Siehe Teil I Bedingungen FMO GmbH Die FMO Airport Services GmbH haftet nicht für Schäden, die die Luftverkehrs- gesellschaften erleiden oder für gegen die Luftverkehrsgesellschaften erhobene Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit den von der FMO Airport Services GmbH zu erbringenden Leistungen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden oder die erhobenen Schadensersatzforderungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der FMO Airport Services GmbH, ihres Personals oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder begründet sind. Die Luftverkehrsgesellschaften stellen die FMO Airport Services GmbH frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Kosten, die im Zusammenhang mit den von der FMO Airport Services GmbH übernommenen Leistungen erhoben werden, es sei denn, solche Ansprüche sind durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der FMO Airport Services GmbH, ihres Personals oder ihrer Erfüllungsgehilfen begründet. Im Einzelfall geht die Haftung nicht weiter als die der Luftverkehrsgesellschaften gegenüber ihren Vertragspartnern. Die Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei, wenn einer der Vertragspartner seine Verpflichtungen infolge von Arbeitskämpfen, bei höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb seiner alleinigen Entscheidungsmöglichkeit liegen, nicht erfüllen kann.
ANPASSUNG DER ENTGELTE. Die FHG hat das Recht, ihre Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Die Anpassungen werden den LVG einen Monat vor In- krafttreten mitgeteilt.
ANPASSUNG DER ENTGELTE. Anpassung der Investiti- onskosten
ANPASSUNG DER ENTGELTE. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Entgelte anzupassen. Eine Anpassung der Entgelte ist dem Teilnehmer mit einer Frist von 3 Monaten vor dem Wirksamwerden der Entgeltanpassung anzukündi- gen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltanpassung schriftlich zu kündigen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.