Anpassung der Höchstbeträge. Bei einer Beitragsanpassung nach § 8 b Allgemeine Versicherungsbe- dingungen, Teil I bzw. II, prüft der Versicherer, ob und inwieweit die in diesem Tarif festgelegten Höchstbeträge zum Ausgleich von Wertver- änderungen anzupassen sind. Diese Anpassung ist nur zulässig, wenn ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit überprüft und der Änderung zugestimmt hat.
Appears in 3 contracts
Samples: www.universa.de, www.xxv24.de, www.universa.de
Anpassung der Höchstbeträge. Bei einer Beitragsanpassung nach § 8 b Allgemeine Versicherungsbe- dingungen, Teil I bzw. II, II prüft der Versicherer, ob und inwieweit die in diesem Tarif festgelegten Höchstbeträge zum Ausgleich von Wertver- änderungen anzupassen sind. Diese Anpassung ist nur zulässig, wenn ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit überprüft und der Änderung zugestimmt hat.
Appears in 3 contracts
Samples: www.universa.de, www.xxv24.de, www.universa.de