Leistungsbegrenzung a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
Leistungsbegrenzung a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.
Leistungsbegrenzung. Wenn der Auslandsaufenthalt nicht fortgesetzt werden kann, übernimmt Sanitas die Leistungen so lange, wie:
Leistungsbegrenzung. Die Leistung des Versicherers ist in jedem Fall durch die Versicherungssumme zuzüglich allfälliger versicherter Kosten begrenzt.
Leistungsbegrenzung. Für die tierärztlichen Aufwendungen übernimmt der Versi- cherer maximal den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Leistungsbegrenzung. Die Anschlussleistung wird auf die vertraglich vereinbarte maxi- male Leistung begrenzt.
Leistungsbegrenzung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten pro versichertes Schadenereignis folgende Höchstentschädigungen auf erstes Risiko:
Leistungsbegrenzung. 1 Die versicherten Leistungen werden nur erbracht, wenn der vom Versicherungsnehmer gemeldete Mitarbeiter dem Case Management Plus zustimmt.
Leistungsbegrenzung. Wenn der Auslandsaufenthalt nicht fortgesetzt − den Anteil anderer Versicherungen bevorschus- sen oder − anstelle eines haftpflichtigen Dritten, dessen Haftpflichtversicherung oder eines anderen Kostenträgers leisten. Leistungen entfallen, wenn der Versicherte ohne Zustimmung von Sanitas mit einem leistungs- pflichtigen Dritten einen teilweisen oder vollstän- digen Verzicht auf Versicherungs- oder Scha- denersatzleistungen bzw. eine Kapitalabfindung vereinbart. werden kann, übernimmt Sanitas die Leistungen so lange, wie:
Leistungsbegrenzung. Die Leistungen werden bis zu einer maximalen Fahrleistung von 120.000 km erbracht.