Zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlung Musterklauseln

Zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlung. 1.1 Entsprechend Abschnitt I. 1.3.1 a) beträgt der Höchstbetrag in der Tarifstufe uni-intro|Privat 600 1.2 Abweichend von Abschnitt I. 1.3.2 d) beträgt in der Tarifstufe uni- intro|Privat 600 der Erstattungssatz für zahnärztliche und zahntechni- sche Leistungen für prothetische Versorgung, orale Implantate, Kronen, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen 80 %, für zahntechnische Leistungen, sofern die Versorgung nachweislich aufgrund eines Unfalls notwendig wurde und sich der Unfall nach Ver- tragsabschluss ereignet hat, erfolgt die Erstattung zu 100 %. 1.3 Abweichend von Abschnitt I. 1.3.2 c) beträgt in der Tarifstufe uni- intro|Privat 600 der Erstattungssatz für zahntechnische Leistungen bei Inlays 80 %.
Zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlung. 2.1 Erstattet werden die Aufwendungen einschließlich der zugehö- rigen zahntechnischen Material- und Laborkosten sowie die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgesehenen Zu- satz- und Begleitleistungen (z. B. OP-Mikroskop, Anwendung eines Lasers) für:
Zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlung. 1.2.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für a) vorbeugende Maßnahmen. Vorbeugende Maßnahmen sind - professionelle Zahnreinigung/Zahnprophylaxe, - die Erstellung eines Mundhygienestatus, - Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen. b) Zahnbehandlung. Zahnbehandlungen sind - allgemeine, konservierende (außer bei der Versorgung mit Kro- nen) und chirurgische zahnärztliche Leistungen, - Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums. Hierzu gehören insbesondere auch - plastische Füllungen (z. B. lichthärtende Composites, dentin-ad- häsive Füllungen), - Inlays (Einlagefüllungen) aus Metall, Kunststoff oder Keramik (z. B. im CEREC-Verfahren), - Parodontosebehandlungen mittels PerioChip, - mikroinvasive Kariesinfiltrationen (z. B. ICON). c) Zahnersatz. Kosten für Zahnersatz sind die zahnärztlichen Gebühren für pro- thetische Leistungen, Kronen und Implantate, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie alle damit im Zusammen- hang stehenden Maßnahmen und die erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen. Hierzu gehören insbesondere auch - Keramikverblendschalen (Veneers), z. B. bei Zahnhartsubstanz- defekten oder freiliegenden Zahnhälsen, - Kunststoff- und Keramikverblendungen, - Kronen aus Metall oder Keramik (z. B. im CEREC-Verfahren), - augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung und Sinuslift), - DROS-Schienen. d) Zahn- und Kieferregulierung. Kosten für Zahn- und Kieferregulierung sind die Gebühren für zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung oder Besserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. e) Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leis- tungen sind die Gebühren für zahnärztliche Maßnahmen, um Stö- rungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren, zu beheben oder zu bessern. Zum Leistungsumfang des Versicherers nach II.1.2.1 gehören auch die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgesehenen Zusatz- und Begleitleistungen (z. B. OP-Mikroskop, Anwendungen eines Lasers).
Zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlung. Entsprechend Abschnitt I. 1.3.1 a) beträgt der Höchstbetrag in der Tarifstufe intro|Privat600

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