Common use of Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen Clause in Contracts

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB beruhen auf den derzeitigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben, ist der Netzbe- treiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB und seiner An- lagen insoweit anzupassen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleis- tung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- hältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehalten.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB beruhen auf den derzeitigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- sesVertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen Entscheidungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben, ist der Netzbe- treiber Netzbetreiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB und seiner An- lagen Anlagen insoweit anzupassen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleis- tung Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- hältnisses Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehalten.

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Samples: stadtwerke-langen.de, www.ob-netz.de

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.116.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages Anschlussvertrages einschließlich dieser AGB beruhen auf den derzeitigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung Nieder- spannungsanschlussverordnung (NAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- sesVertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige einschlägi- ge Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen Entscheidungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren unmittelba- ren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben, ist der Netzbe- treiber Netzbetreiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages Anschlussvertrag einschließlich dieser AGB und seiner An- lagen Anlagen insoweit anzupassen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung Leis- tung und Gegenleis- tung Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- hältnisses Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehalten.

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Samples: Vertrag Zum Anschluss Einer Eigenerzeugungsanlage (Strom)

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB beruhen auf den derzeitigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung Niederspannungs- anschlussverordnung (NAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- sesVertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen Entscheidungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben, ist der Netzbe- treiber Netzbetreiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB und seiner An- lagen Anlagen insoweit anzupassenanzu- passen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleis- tung Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken Ver- tragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- hältnisses Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehaltenvor- behalten.

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Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.120.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB Bedingungen beruhen auf den derzeitigen derzei- tigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung Niederdruckanschlussverordnung (NAVNDAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- sesVertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen Entscheidungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren unmittel- baren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis die zu diesen Bedingungen gehörenden Vertragsverhältnisse haben, ist der Netzbe- treiber Netzbetreiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages und/oder Anschlussnutzungsvertrag einschließlich dieser AGB Bedingungen und seiner An- lagen sonstiger Anlagen insoweit anzupassenanzupas- sen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses Äquivalenzinteresses von Leistung und Gegenleis- tung Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- hältnisses Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehalten.

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Samples: www.bew-bocholt.de

Anpassungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 19.120.1. Die Regelungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages einschließlich dieser AGB Bedingungen beruhen auf den derzeitigen technischen, rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung Niederdruckanschlussverordnung (NAVNDAV), zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- sesVertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, oder zukünftig erlassene vollziehbare Ent- scheidungen Entschei- dungen der Regulierungsbehörden unmittelbaren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis die zu diesen Bedingungen gehörenden Vertragsverhält- nisse haben, ist der Netzbe- treiber Netzbetreiber berechtigt, diesen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages und/oder Anschlussnutzungsvertrag einschließlich dieser AGB Bedingungen und seiner An- lagen sonstiger Anlagen insoweit anzupassen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses Äquivalenzinteresses von Leistung und Gegenleis- tung Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung Durch- führung des Vertragsver- hältnisses Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Änderungskündigung bleibt vorbehalten.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)