Common use of Anschlussbahnen Clause in Contracts

Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2 und Art. 7, Pkt. 1.2 AHVB auch auf die vertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. Artikel 1, Pkt. Punkt 2 und Art. Artikel 7, Pkt. Punkt 1.2 AHVB auch auf die vertragliche vertragli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes Ab- schnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der AnschlussbahnverträgeAn- schlussbahnverträge" der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2 2. und Art. 7, Pkt. 1.2 AHVB auch auf die vertragliche vertrag- liche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" Anschlussbahnverträge der ÖBB (BH 510 in der Fassung Fas- sung der Ausgabe 1979).

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Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von ArtArt.1, Pkt.2. 1und Art.7, Pkt. 2 und Art. 7, Pkt. 1.2 Pkt.1.2 AHVB auch auf die vertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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Samples: www.wko.at

Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2 2. und Art. 7, Pkt. 1.2 AHVB auch auf die vertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. Artikel 1, Pkt. Punkt 2 und Art. Artikel 7, Pkt. Punkt 1.2 AHVB auch auf die vertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "„Haftung“der „Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" der Anschlussbahnverträge“der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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Anschlussbahnen. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich abweichend von ArtArt.1, Pkt.2. 1und Art.7, Pkt. 2 und Art. 7, Pkt. 1.2 Pkt.1.2 AHVB auch auf die vertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers aufgrund des Abschnittes "Haftung" der "Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge" der ÖBB (BH 510 in der Fassung der Ausgabe 1979).

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