Anschlussverbot Musterklauseln

Anschlussverbot. Zu den Erschließungsstraßen „Auf Sternsholl“ und „Sohler Weg“ sowie zu der Parzelle Gemarkung Heddesdorf, Flur 2, Nr. 97/7 sind von den im Geltungsbereich gelegenen Flächen keine weiteren als die im Bebauungsplan festgesetzten Ein- und Ausfahrten zulässig.