Verkehrsflächen Musterklauseln

Verkehrsflächen. (§ 9 (1) NR. 11 BAUGB)
Verkehrsflächen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Verkehrsflächen. Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze wird eine öffentliche Straßenverkehrsfläche zur Errichtung einer Ortsstraße (Planstraße) festgesetzt, welche sowohl der Erschließung des Lebensmittelmarktes, als auch des im Westen geplanten Wohngebiets dienen soll. Zum Bebauungsplan wurde eine Vorplanung für die Verkehrsanlagen erstellt. Demnach ist auf der Panitzscher Straße von Borsdorf kommend eine Linksabbiegerspur zu errichten. Dadurch wird der gesamte Straßenraum der Panitzscher Straße aufgeweitet. Die bestehende Querungshilfe am Ortseingang Borsdorf ist im Zuge der Errichtung der Linksabbiegerspur zu verkürzen, bleibt jedoch erhalten. Die Straßenumbaumaßnahmen bedürfen keiner rechtlichen Vorbereitung auf Grundlage des Bebauungsplans. Die Flächen der Panitzscher Straße werden daher nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. Die Verkehrsanlagenplanung wird zu Information nachrichtlich in der Planzeichnung des Bebauungsplans dargestellt sowie der Begründung als Anlage beigefügt. Eine zusätzliche Zufahrt zur Panitzscher Straße für den Einkaufsmarkt ist nach Mitteilung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigungsfähig. Daher wird auf der Fläche für den Lebensmittelmarkt entlang der Panitzscher Straße ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt, in welchem die Errichtung von Zufahrten nicht zulässig ist. Für die Zuwegungen und Stellplätze für den Lebensmittelmarkt wird angeregt, diese auf ungebundenen Tragschichten zu pflastern, um die Versiegelung des Bodens zu begrenzen.
Verkehrsflächen. Zur Sicherung der Erschließung innerhalb des Plangebietes wurden private Verkehrsflächen festgesetzt. Die Hauptachse (Ost-West) stellt die Anbindung an die B2 dar mit Abzweig zum Wohngrundstück, welches sich auf dem Flurstück 120/1 befindet. Die Breite der Fläche wurde mit 8 m bestimmt. Ein weiterer Abzweig mit einer Breite von 6 m führt an der östlichen Plange- bietsgrenze in nördliche Richtung. Die Anbindung der Wohnstelle „Leistenhof“ an den vorhan- denen Schotterweg (Hauptachse) soll dadurch planungsrechtlich sichergestellt werden. Der Ab- zweig in Richtung Süden sichert die verkehrliche Anbindung der Sondergebietsfläche (Deponie- körper) auf der die Photovoltaikfreiflächenanlagen errichtet werden sollen. Die bislang vorhandenen privaten Zuwegungen werden nicht öffentlich gewidmet. Eine Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche ist nicht beabsichtigt. Eine Straßenbegrenzungslinie ist bei der Festsetzung von privaten Verkehrsflächen unüblich, auf Grund dessen wird darauf verzichtet3. Innerhalb des Sondergebietes wurden keine Verkehrsflächen ausgewiesen. Dies ist nicht erfor- derlich, da die Errichtung von Wegen innerhalb der Sondergebietsfläche durch textliche Festset- zung möglich ist. Auf Grund dessen der bereits vorhandene unbefestigte Weg um den Deponie- körper als Zuwegung innerhalb des Sondergebiets für die PV-Anlage genutzt werden kann, sind neu zu errichtende Wege voraussichtlich nicht erforderlich.
Verkehrsflächen. Festsetzung Planzeichnung Private Verkehrsfläche Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Festsetzung Planzeichnung Ver- und Entsorgungsflächen, Müllplatz Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
Verkehrsflächen. Straßenverkehrsflächen Es sind Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Sie werden umgrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie. Die Straßenverkehrsflächen umfassen die Straßenteile, die zur Erschließung der Grundstücke erforderlich sind. Sie implizieren die eigentliche Fahrbahn mit den Nebenanlagen (Rad-/ Gehwege, Park- und/ oder Grünstreifen), welche als Abgrenzung zu den Privatgrundstücken dienen. Die äußere Erschließung erfolgt über die Straßen Dosborn, Am Schützenplatz und Zum Lohberg. Die Straßen verfügen über einen Querschnitt von über RQ 10,0 bis RQ 15,0. Die gewählten Varianten der Erschließungsplanung sind der entsprechenden Planzeichnung zu entnehmen. Die innere Erschließung wird über eine Stichstraße mit einer Regelbreite von B = 6,0 m, wobei die Fahrbahn mit einer Breite von B= 5,50 m und einem beidseitigen Randstreifen, je B = 0,25 m, ausgebaut wird. Die Planstraße endet in einer Wendeanlage Der einseitige Wendehammer ist so konzipiert, dass LKWs bis 10 m Länge seitwärts (3-achsiges Müllfahrzeug) seitwärts wenden können.
Verkehrsflächen. Straßenverkehrsfläche Ruhender Verkehr
Verkehrsflächen. Gemäß Planeinschrieb ist eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als Zufahrt festgesetzt. Diese dient der Zufahrt zur PV-Anlage während der Bauphase sowie für Wartungsarbeiten und Pflegemaßnahmen während des Betriebs. Die Erschließung des Vorhabenstandortes während der Bauphase und zur Bewirtschaftung erfolgt von der Straße „Am Schäferteich“ (K8517) über die bestehende Wegeverbindung, welche um den Neuteich herum verläuft (Flurstücke 438/3 und 490/2, Gemarkung Schönfeld). Die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung schließt an das Ende dieses bestehenden Weges an. Die Erschließung muss vor Erteilung einer Baugenehmigung durch Baulasteintragung auf den betreffenden Flurstücken öffentlich-rechtlich gesichert sein und ist vor Abschluss des Durchführungsvertrages nachzuweisen. Eine vertragliche Regelung im Durchführungsvertrag ist nicht ausreichend bzw. nur über eine Grunddienstbarkeit (nur privatrechtliche Sicherung). Erst mit einer öffentlich-rechtlichen Sicherung kann die verkehrliche Erschließung als gesichert angesehen werden.
Verkehrsflächen. 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB Straßenverkehrsflächen

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.